Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 675

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 675 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 675); 675 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1966 Berlin, den 3. Oktober 1966 Teil II Nr. 104 Tag 5 Inhalt Seite 15. 9. 66 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Wahrung der rungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiete der Musik Auffüh- 675 14. 9. 66 Anordnung über die Kreditgewährung an Bürger, die in die Deutsche Demokratische Republik zuziehen 676 14. 9. 66 Anordnung über finanzielle Hilfe für Bürger, die in die Deutsche Demokratische Republik zuziehen 678 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 678 Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiete der Musik. Vom 15. September 1966 Auf Grund des § 15 der Verordnung vom 17. März 1955 über die Wahrung der Aufführungs- und Ver-vielfältigungsrechte auf dem Gebiete der Musik (GBl. I 'S. 313, Ber. S. 364) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Volksbildung und dem Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen folgendes bestimmt: Zu § 2 Abs. 1 Buchst, b der Verordnung: §1 Die AWA kann mit den DEFA-Studios vereinbaren, daß diese die Rechte zur Verfilmung von Musikwerken unmittelbar von den Rechtsinhabern erwerben. Zu § 2 Abs. 2 der Verordnung: §2 Im Rahmen der Wahrnehmung der Rechte unterstützt die AWA die Urheber auch in Fragen des Schutzes ihrer nichtvermögensrechtlichen Befugnisse (§§ 14 bis 17 des Gesetzes vom 13. September 1965 über das Urheberrecht [GBl. I S. 209]). Zu § 3 Abs. 1 der Verordnung: §3 (1) § 2 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 27. April 1955 zur Verordnung über die Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiete der Musik Richtlinien für die Einbeziehung von Gebühren für musikalische Aufführungen (GBl. I S. 315) erhält folgenden Zusatz: „wenn sie im Rahmen des § 31 des Gesetzes vom 13. September 1965 über das Urheberrecht (GBl. I S. 209) erfolgen“. (2) Die Absätze 3 und 5 des § 2 werden gestrichen. (3) Abs. 4 des § 2 wird zu Abs. 3 und erhält folgenden Zusatz: „soweit sie nicht Veranstaltungscharakter haben“. Zu § 3 Abs. 2 der Verordnung: §4 Die AWA ist auch zur Wahrnehmung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiete der Musik für Urheber und Verleger mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik berechtigt, wenn ihr die Wahrnehmung dieser Rechte von den Rechtsinhabern überfragen wird. Schlußbestimmungen §5 An Stelle des §11 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Juni 1901 betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (RGBl. S. 227) im § 2 Abs. 1 Buchst, a der Verordnung vom 17. März 1955 gilt nunmehr § 2 Abs. 2 Buchst, c des Gesetzes vom 13. September 1965 über das Urheberrecht und an die Stelle der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S.128) im § 12 Abs. 2 der Verordnung vom 17. März 1955 tritt die Ordnungsstrafverordnung vom 5. November 1963 (GBl. II S. 773). §6 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. September 1966 * 1. DB vom 27. Aprü 1955 (GBl. I Nr. 37 S. 315) Der Minister für Kultur Gysi;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den objektiven Möglichkeitni cfr zu lösenden Beobachtungsauf gäbe -entweder noch währetid dfer Beobachtung oder sofort im Anschluß daran dokumentiert worden sind.

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