Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 661

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 661 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 661); Gesetzblatt Teil II Nr. 102 Ausgabetag: 28. September 1966 631 Anweisungen, die für die Zeit nach der Einfuhr erlassen sind, verfahren wird, so können die Tiere und Güter ohne Entschädigung zugunsten des Staatshaushaltes auf Weisung des Vorsitzenden des Landwirt-schaftsrrtes durch den Veterinärhygienischen Verkehrsüberwachungsdienst eingezogen werden. § 10 Die bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren und Gütern entstehenden Kosten für die Kontrollmaßnah-men, Untersuchungen, Zerlegungen, Absonderungen von Tieren, Ausstellung von Veterinärzeugnissen, Desinfektionsmaßnahmen und andere im Zusammenhang mit der Ein-, Aus- und Durchfuhr stehenden Verfahren fallen dem Ein- bzw. Ausführenden, bei Durchfuhren dem Empfänger zur Last, soweit nicht in Handelsverträgen, Frachtverträgen oder besonderen Vereinbarungen eine andere Regelung vorgesehen ist. §11 (1) Mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10, MDN bis 500, MDN kann bestraft werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) der im § 1 Abs. 1 festgelegten Pflicht der Einholung der Genehmigung zur Ein- und Durchfuhr nicht nachkommt oder die bei der Erteilung der Genehmigung gestellten Bedingungen nicht einhält, b) den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 hinsichtlich der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren auf dem Postwege zuwiderhandelt, c) die Kontrolluntersuchungen durch den Veterinärhygienischen Verkehrsüberwachungsdienst an der Grenzübergangsstelle gemäß § 3 Abs. 1 be- oder verhindert, d) den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 zuwiderhandelt oder die Anweisungen des Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates gemäß § 4 Abs. 2 nicht einhält, e) den Reinigungs- und Desinfektionsvorschriften des § 5 nicht nachkommt, f) den Vorschriften der §§ 6 und 7 zuwiderhandelt. (2) Die Durchführung des Ordnungsstraf Verfahrens obliegt dem Leiter des Veterinärhygienischen Verkehrsüberwachungsdienstes, den Haupttierärzten der Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte und den Leitern der Veterinärhygiene-Inspektionen der Bezirke. (3) Für geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Abs. 1 Buchstaben a bis f, die während oder kurz nach ihrer Begehung festgestellt werden, kann von den bevollmächtigten Mitarbeitern der Aufsichtsorgane eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 1, MDN b;j 10, MDN erteilt werden. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt die Ordnungsstrafverordnung vom 5. November 1963 (GBl. II S. 773). § 12 Durchführungsbestimmungen erläßt der Vorsitzende des Landwirtschaflsrates im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates. § 13 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig werden aufgehoben: 1. die Anordnung vom 25. Januar 1966 über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (GBl. IX S.45); 2. die Anordnung Nr. 3 vom 10. Januar 1966 über die Ein- und Durchfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Rohstoffen aus Spanien, Portugal, Frankreich und der Türkei (GBl. II S. 50); 3. die Anordnung Nr. 2 vom 22. Juli 1965 über die Ein- und Durchfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Rohstoffen aus Spanien, Portugal, Frankreich und der Türkei (GBl. II S. 619); 4. die Anordnung vom 9. September 1964 über die Ein- und Durchfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Rohstoffen aus Spanien, Portugal, Frankreich und der Türkei (GBl. II S. 750); 5. die Anordnung vom 16. November 1956 über die Einfuhr von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Rohstoffen (GBl. II S. 444); 6. die Verordnung vom 9. Juni 1955 zur Änderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (GBl. I S. 466); 7. der § 7 der Verordnung vom 24. Juli 1952 über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Maulund Klauenseuche (GBl. S. 638); 8. die Verordnung vom 13. November 1933 zur Durchführung des Gesetzes zur Ergänzung des § 6 des Viehseuchengesetzc; (RGBl. I S. 969); 9. die Verordnung vom 1. Juli 1927 über die tierseuchenpolizeiliche Behandlung des auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Schlachtviehes (RMB1. S. 205); 10. die Viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 12. Februar 1943 betr. Ein- und Durchfuhr von Tieren für Zoologische Gärten und Tierparke (MB1. i. V. S. 319); 11. die Viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 11. Juni 1942 betr. Ein- und Durchfuhr von Knochenmehl und ähnlichen Erzeugnissen, sowie Knochen (RGBl. I S. 397);;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unter-rich ten. Weitere Aufklärunqspflichten.

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