Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 649

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 649 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 649); Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 23. September 1966 ✓ 649 (5) Über Einsprüche entscheidet das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen. §30 Ausländerstudium (1) Die Zulassung ausländischer Bürger wird durch das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen gesondert geregelt. (2) Ausländische Bürger, die nicht auf der Grundlage von Verträgen ein Lehrerstudium aufnehmen wollen, bedürfen hierzu der Bestätigung des Ministeriums für Volksbildung. (3) Ausländische Bürger und Staatenlose, die ihren festen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben, werden nach den Bestimmungen dieser Anordnung ausgewählt und zugelassen. Teil VI Sonderbestimmungen §31 Erfassung der Abiturienten (1) Die Zentralstelle für Studienbewerbungen hat das Recht, von den Schülern der erweiterten Oberschulen bzw. Lehrlingen aus den Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung auch dann die Abgabe einer Bewerberkarte zu fordern, wenn sie unmittelbar nach ihrem Abitur kein Studium aufnehmen wollen. (2) Die Abgabe der Bewerberkarte gilt in diesem Fall nicht als Bewerbung und wird gesondert gekennzeichnet. §32 , Besondere Studienformen Für besondere Studienformen (z. B. für das Werktätigenstudium an den Pädagogischen Instituten) werden von den zuständigen staatlichen Organen in Übereinstimmung mit dem Staatssekretariat für das Hoch-und Fachschulwesen besondere Bestimmungen erlassen. Teil VII Schlußbestiminungen §33 Verfahrensordnungen (1) Der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen erläßt auf der Grundlage dieser Anordnung Verfahrensordnungen für die verschiedenen Studienformen der Hoch- und Fachschulen. (2) Die Leiter der zentralen staatlichen Organe, denen Hoch- und Fachschulen unterstehen, können ln Übereinstimmung mit dem Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen ergänzende Bestimmungen erlassen. §34 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese Anordnung hat für alle Universitäten, Hoch-, Fach- und Ingenieurschulen und für alle Institute mit Hoch- und Fachschulcharakter Gültigkeit, Hiervon ausgenommen sind: a) die Hoch- und Fachschulen der bewaffneten Organe, b) die Hochschulen der Parteien und Massenorganisationen, c) die Hochschulen des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik, d) die Fachschule des Verbandes Deutscher Journalisten. (2) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (3) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 20. Februar 1963 über das Aufnahmeverfahren zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen (GBl. II S. 143), ’ b) Anweisung Nr. 1/1963 des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen vom 9. Januar 1963 zur Durchführung der Eignungsprüfungen an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen (Verfügungen und Mitteilungen des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen Nr. 9/10 S. 14), c) Erläuterungen zur . Anweisung Nr. 1/1963 des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen vom 9. Januar 1963 zur Durchführung der Eignungsprüfungen an den Universitäten, Hoch-und Fachschulen (Verfügungen und Mitteilungen des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen Nr. 9/10 S. 15). Berlin, den 1. September 1966 Der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen Prof. Dr. G i e ß m a n n Anordnung Nr. 21 * über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen. Vom 14. September 1966 §1 (1) Die Anordnung (Nr. 1) vom 1. August 1966 über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen (GBl. II S. 592) wird mit rückwirkender Kraft aufgehoben. (2) Die Anordnung vom 28. November 1960 über die Sollanrechnung und den Verkauf von Fischen aus Übersollmengen (GBl. II S. 518) ist bis zu einer Neuregelung weiterhin anzuwenden. §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. September 1966 Der Minister für Bezirksgeleilete Industrie und Lebensmittelindustrie Krack * Anordnung (Nr. 1) vom 1. August 1966 (GBl. II Nr. 93 S 592);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Verfahren besser durchzusetzen. So konnten - nach gründlicher Aufklärung aller Umstände -von im Jahre abgeschlossenen Verfahren mit anderen als Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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