Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 649

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 649 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 649); Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 23. September 1966 ✓ 649 (5) Über Einsprüche entscheidet das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen. §30 Ausländerstudium (1) Die Zulassung ausländischer Bürger wird durch das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen gesondert geregelt. (2) Ausländische Bürger, die nicht auf der Grundlage von Verträgen ein Lehrerstudium aufnehmen wollen, bedürfen hierzu der Bestätigung des Ministeriums für Volksbildung. (3) Ausländische Bürger und Staatenlose, die ihren festen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben, werden nach den Bestimmungen dieser Anordnung ausgewählt und zugelassen. Teil VI Sonderbestimmungen §31 Erfassung der Abiturienten (1) Die Zentralstelle für Studienbewerbungen hat das Recht, von den Schülern der erweiterten Oberschulen bzw. Lehrlingen aus den Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung auch dann die Abgabe einer Bewerberkarte zu fordern, wenn sie unmittelbar nach ihrem Abitur kein Studium aufnehmen wollen. (2) Die Abgabe der Bewerberkarte gilt in diesem Fall nicht als Bewerbung und wird gesondert gekennzeichnet. §32 , Besondere Studienformen Für besondere Studienformen (z. B. für das Werktätigenstudium an den Pädagogischen Instituten) werden von den zuständigen staatlichen Organen in Übereinstimmung mit dem Staatssekretariat für das Hoch-und Fachschulwesen besondere Bestimmungen erlassen. Teil VII Schlußbestiminungen §33 Verfahrensordnungen (1) Der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen erläßt auf der Grundlage dieser Anordnung Verfahrensordnungen für die verschiedenen Studienformen der Hoch- und Fachschulen. (2) Die Leiter der zentralen staatlichen Organe, denen Hoch- und Fachschulen unterstehen, können ln Übereinstimmung mit dem Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen ergänzende Bestimmungen erlassen. §34 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese Anordnung hat für alle Universitäten, Hoch-, Fach- und Ingenieurschulen und für alle Institute mit Hoch- und Fachschulcharakter Gültigkeit, Hiervon ausgenommen sind: a) die Hoch- und Fachschulen der bewaffneten Organe, b) die Hochschulen der Parteien und Massenorganisationen, c) die Hochschulen des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik, d) die Fachschule des Verbandes Deutscher Journalisten. (2) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (3) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 20. Februar 1963 über das Aufnahmeverfahren zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen (GBl. II S. 143), ’ b) Anweisung Nr. 1/1963 des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen vom 9. Januar 1963 zur Durchführung der Eignungsprüfungen an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen (Verfügungen und Mitteilungen des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen Nr. 9/10 S. 14), c) Erläuterungen zur . Anweisung Nr. 1/1963 des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen vom 9. Januar 1963 zur Durchführung der Eignungsprüfungen an den Universitäten, Hoch-und Fachschulen (Verfügungen und Mitteilungen des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen Nr. 9/10 S. 15). Berlin, den 1. September 1966 Der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen Prof. Dr. G i e ß m a n n Anordnung Nr. 21 * über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen. Vom 14. September 1966 §1 (1) Die Anordnung (Nr. 1) vom 1. August 1966 über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen (GBl. II S. 592) wird mit rückwirkender Kraft aufgehoben. (2) Die Anordnung vom 28. November 1960 über die Sollanrechnung und den Verkauf von Fischen aus Übersollmengen (GBl. II S. 518) ist bis zu einer Neuregelung weiterhin anzuwenden. §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. September 1966 Der Minister für Bezirksgeleilete Industrie und Lebensmittelindustrie Krack * Anordnung (Nr. 1) vom 1. August 1966 (GBl. II Nr. 93 S 592);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 649 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 649) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 649 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 649)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X