Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 648

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 648 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 648); 648 Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 23. September 1966 c) Arbeiter-und-Bauern-Fakultät, d) Betriebsakademie (Abiturlehrgang), e) Volkshochschule (Abiturlehrgang). (4) Die Sonderreifeprüfung kann an Hochschulen, Volkshochschulen oder Betriebsakademien als externe Prüfung nach Besuch eines Vorbereitungslehrganges abgelegt werden. Wer eine Sonderreifeprüfung abgelegt hat, kann sich innerhalb von 2 Jahren zum Studium in der Fachrichtung bewerben, für die die Sonderreifeprüfung abgelegt wurde. (5) Alle Abiturzeugnisse (außer Reifevermerke) aus den Jahren vor 1945, die an den staatlich anerkannten Bildungsstätten Deutschlands erworben wurden, werden als Hochschulreife anerkannt. (6) Über die Anerkennung von Abschlußzeugnissen anderer Staaten als Hochschulreife entscheidet der Rektor der Hochschule auf der Grundlage der Richtlinien des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen. §26 Absolventen der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (1) Absolventen der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten werden auf dem Wege des Fakultätswechsels zugelassen. Sie werden nicht in das Aufnahmeverfahren einbezogen. (2) Die Leitungen der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten sind verpflichtet, die Bewerbungsunterlagen termingemäß an die Zentralstelle für Studienbewerbungen bzw. an die Hochschulen weiterzuleiten. §27 Zweitstudium (1) Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium werden nur dann zu einem zweiten Hochschulstudium zugelassen, wenn der Betrieb oder eine andere Institution nachweist, daß das zweite Studium gesellschaftlich notwendig ist. (2) Bei Absolventen der Lehrerbildung bedarf die Aufnahme eines zweiten Hochschulstudiums der Zustimmung des Bezirksschulrates. (3) Über die Zulassung zu einem zweiten Hochschulstudium entscheidet der Rektor. Teil IV Besondere Bestimmungen für das Fachschulstudium §28 Voraussetzung zur Zulassung an Fachschulen (1) Zur Bewerbung müssen die Bewerber den erfolgreichen Abschluß einer zehnklassigen Oberschule und die abgeschlossene Berufsausbildung in einem deru gewählten Studienfach entsprechenden Beruf bzw. eine der Berufsausbildung gleichzusetzende Berufserfahrung nachweisen. Außerdem soll der Bewerber nach abgeschlossener Berufsausbildung in der Regel eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Facharbeiter nachweisen. Der aktive Wehrdienst oder der Dienst in anderen bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik wird der Tätigkeit in der sozialistischen Praxis gleichgestellt. (2) Die Aufnahme eines Studiums an einem Institut für Lehrerbildung oder einer pädagogischen Schule für Kindergärtnerinnen ist unmittelbar nach erfolgreichem Abschluß der zehnklassigen Oberschule möglich. (3) In bezug auf die Bewerbung zum Fachschulstudium in allen Studienformen werden dem erforderlichen Abschluß einer zehnklassigen Oberschule gleichgestellt : a) die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf das Fachschulstudium an den Volkshochschulen oder in den betrieblichen Bildungseinrichtungen, b) die erfolgreiche Teilnahme an einem Internatslehrgang zur Vorbereitung auf das Fachschulstudium. (4) Über die Anerkennung von Zeugnissen anderer Staaten entscheidet der Direktor nach den Richtlinien des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen. Teil V Auslands- und Ausländerstudium §29 Studium im Ausland (1) Das Studium im Ausland erfolgt auf der Grundlage der in den Jahres- und Perspektivplänen festgelegten Zulassungskontingente. (2) Die Delegierung zum Studium im Ausland stellt eine hohe Auszeichnung durch unseren Staat dar. Die Kandidaten für das Auslandsstudium müssen sich deshalb durch vorbildliche gesellschaftliche Aktivität und besonders hohe fachliche Leistungen auszeichnen. (3) Die Auswahl der Kandidaten für das Studium im Ausland erfolgt: a) aus dem Kreis der Absolventen der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Walter Ulbricht'1 der Martin-Luther-Uni versität Halle Wittenberg, b) aus den in der sozialistischen Praxis tätigen Abiturienten, die über die zuständigen zentralen staatlichen Organe von den sozialistischen Betrieben und Produktionsgenossenschaften vorgeschlagen werden, und c) in besonderen Fällen aus dem Kreis der Abgänger der erweiterten Oberschulen, die sich zum Studium an den Universitäten und Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik beworben haben bzw. direkt von den erweiterten Oberschulen über die zuständigen Räte der Bezirke für das Auslandsstudium vorgeschlagen werden. (4) Die Auswahl der Kandidaten für das Auslandsstudium wird durch die Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Walter Ulbricht“ der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg vorgenommen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Eignungskriterien, operativen Möglichkeiten Leistungs- und Verhaltenseigenschaften und Bereitschaft zur operaJaven jZusammenarbeit eine Einheit bilden und der konkreten operativen Aufgabenstellung sowie den Regimebedingungen entsprechen müssen.

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