Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 602

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 602 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 602); 602 Gesetzblatt Teil II Nr. 95 Ausgabetag: 3. September 1966 §20 In die vom Staatsanwalt eingeleiteten Verfahren haben die Beschwerdekommissionen alle am Verfahren Beteiligten mit allen sich daraus ergebenden Pflichten und Rechten einzubeziehen. §21 Die Aufhebung von Beschlüssen durch die Zentrale Beschwerdekommission (1) Der Hauptdirektor der Deutschen Versicherungs-Anstalt und der Vorsitzende der Zentralen Beschwerdekommission haben das Recht, bei der Zentralen Beschwerdekommission die Aufhebung von rechtskräftigen Beschlüssen der Kreis- und Bezirksbeschwerdekommissionen zu beantragen, wenn sie der sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechen. (2) Der Aufhebungsantrag muß innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses der Kreis- oder Bezirksbeschwerdekommission gestellt werden. §22 Unterstützung und Qualifizierung der Beschwerdekommissionen Zur Unterstützung und Qualifizierung der Beschwerdekommissionen schaffen die Leiter der Dienststellen der Deutschen Versicherungs-Anstalt die notwendigen Voraussetzungen. §23 Übergangsbestimmungen (1) Für Bescheide einer Dienststelle der Deutschen Versicherungs-Anstalt, einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft, der die Gewährung kurzfristiger Leistungen übertragen wurde, sowie für Beschlüsse der Kreisbeschwerdekommissionen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangen sind, gilt eine Beschwerdefrist von einem Monat. (2) Soweit vor Inkrafttreten dieser Verordnung gegen den Beschluß einer Kreisbeschwerdekommission An- fechtungsklage beim Senat für Arbeitsrechtssachen des Bezirksgerichts erhoben wurde, ist das Verfahren nach den bisherigen Bestimmungen vom Bezirksgericht, Senat für Arbeitsrechtssachen, durchzuführen. §24 Erlaß der Krankenordnung Die Deutsche Versicherungs-Anstalt erläßt eine Ordnung über die Leistungsgewährung der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt (Krankenordnung). Schlußbestimmungen §25 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Gesundheitswesen im Einvernehmen mit dem Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat, dem Minister der Finanzen und dem Minister der Justiz. §26 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1968 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die §§ 5 bis 20 a der Anordnung vom 9. Mai 1958 über das Verfahren für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt Verfahrensordnung (GBl. I S. 398) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 2. Juni 1959 über das Verfahren für die SozialVersicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt Verfahrensordnung (GBl. I S. 584) außer Kraft. Berlin, den 11. August 1966 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Herausgeber: Büro des Mlnislerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 30 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1533 - Verlag (610/62) Staalsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin. Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 43 Seilen 0,55 MDN Je Exemplar. Je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung ln der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin, Roßstraße 6. Telefon: 51 05 21 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rotationsdrude) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden ist, unabhängig davon, ob eine eindeutige strafrechtliche Relevanz vorliegt oder nicht. Das ist bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen feindlich-negativer Kräfte gegeben, wo es zunächst um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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