Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 586

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 586 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 586); 586 Gesetzblatt Teil II Nr. 91 Ausgabetag: 19. August 1966 (3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 finden auch Anwendung, wenn die im § 1 Abs. 4 der Zweiten Durchführungsverordnung vom 25. Februar 1965 zum Vertragsgeselz Einbeziehung privater Betriebe in das Vertragssystem (GBl. II S. 250) aufgeführten Betriebe den Geltungsbereich des Vertragsgesetzes vereinbaren. IV. Preiszu- und -abschläge In den Außenhandelsbeziehungen §4 Die Bestimmungen der §§ 2 und 3 gelten, soweit nichts anderes festgelegt wird, auch für die exportseitigen Beziehungen zwischen dem Außenhandel und seinen inländischen Lieferern. Die importseitige Anwendung der Preiszu- und -abschläge gemäß §§ 2 und 3 sowie die Anwendung weiterer Preiszu- und -abschläge, die nur unter den spezifischen Bedingungen des Außenhandels wirksam werden, werden vom Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe gesondert geregelt. V. Allgemeine Bestimmungen über Preiszu- und -abschläge §5 Preiszu- und -abschläge nach preisrechtlichen und anderen gesetzlichen Bestimmungen können auch vorgenommen werden, wenn in Preisvorschriften bestimmt ist, daß die Preise weder über- noch unterschritten werden dürfen (Festpreise); ebenso können danach Preiszuschläge vorgenommen werden, wenn in Preisvorschriften bestimmt ist, daß die Preise nicht überschritten werden dürfen (Höchstpreise). §6 (1) Sind in Preisvorschriften Preiszu- und -abschläge in einem Prozentsatz oder in einem festen MDN-Betrag festgelegt, so ist es nicht zulässig, abweichende Preiszu- und -abschläge zu vereinbaren, zu berechnen und zu bezahlen bzw. zu gewähren und entgegenzunehmen. Die Berechtigung der Betriebe, deren Preise den Charakter von Höchstpreisen haben, Preiszuschläge nicht oder nicht in vollem Umfange zu berechnen bzw. höhere als die festgelegten Preisabschläge zu gewähren, bleibt unberührt. (2) Ist in Preisvorschriften festgelegt, daß Preiszuschläge bis zu einer Höchstgrenze bzw. Preisabschläge unterhalb einer Mindestgrenze frei vereinbart werden können, so finden diese Bestimmungen weiterhin Anwendung. §7 Preiszu- und -abschläge sind in der Piechnung gesondert auszuweisen. §8 Soweit in Preisvorschriften Preiszu- und -abschläge ihrer Höhe nach festgelegt sind, sind die jeweils be- stimmten Bemessungsgrundlagen der Preiszu- und -abschläge bei der Preisberechnung verbindlich. Soweit solche Festlegungen nicht getroffen sind und die Betriebe nach den Bestimmungen dieser Anordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen die Höhe der Preiszu- und -abschläge vereinbaren können, bildet der vom Lieferer berechnete Preis (bei Lieferungen der Hersteller also der Industrieabgabepreis, bei Lieferungen des Großhandels der Großhandelsabgabepreis) die Bemessungsgrundlage der Preiszu- und -abschläge; die Betriebe können in diesen Fällen eine andere Bemessungsgrundlage vereinbaren. §9 (1) Die Berechnung mehrerer Preiszuschläge ist zulässig, sofern sie aus unterschiedlichem Anlaß zur Anwendung kommen (z. B. Lieferung von Erzeugnissen mit dem Gütezeichen „Q“ in einer Mindermenge). Ebenso ist unter den gleichen Voraussetzungen die Gewährung mehrerer Preisabschläge zulässig bzw. geboten (z. B. Lieferung von Erzeugnissen, bei denen die vorgegebenen Kennziffern nicht erreicht wurden, unter Überschreitung der brancheüblichen Lieferfrist). Gegebenenfalls ist auch eine Aufrechnung von Preiszu-und -abschlägen vorzunehmen. (2) Kommen mehrere Preiszuschläge oder Preisabschläge zur Anwendung oder wird eine Aufrechnung von Preiszu- und -abschlägen vorgenommen, so ist jeder Preiszu- und -abschlag auf den Rechnungen stets einzeln auszuweisen. §10 Über die Berechnung der Produktions- und Dienstleistungsabgabe bzw. der Verbrauchsabgaben bei Berechnung von Preiszuschlägen und Gewährung von Preisabschlägen sowie über die damit zusammenhängenden Verfahrensfragen ergehen besondere Bestimmungen. §11 Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten entsprechend auch für Leistungen. §12 Preiszuschläge dürfen gegenüber den individuellen Konsumenten nur dann berechnet werden, wenn dies nach den bestehenden Preisvorschriften zulässig ist. VI. Schlußbestiinmungcn §13 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Die Vertragspartner sind berechtigt, die Bestimmungen dieser Anordnung auch auf Verträge anzuwenden, d'e zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt sind. Berlin, den 23. Juli 1966 Der Leiter des Amtes für Preise Halbritter Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47. Telefon: 209 30 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Llzenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin. Telefon: 5t 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vlertelöhrllch Teil I 1.20 MDN. Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,60 MDN - Elnzelabgabe bis zum Umfang von 8 Selten 0,15 MDN. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN. bis zum Umfang von 48 Selten 0.55 MDN 1e Exemplar. 1e weitere 16 Selten 0.15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt. 501 Erfurt. Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung ln der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin, Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 - Gcsamtherslellung: Slaatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rotationsdruck) Index 31811;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit ausgehende konsequente, schwerpunktmäßige Arbeit zu verwirklichen. Deshalb ist die Sicherung und Bearbeitung der politischoperativen Schwerpunkte weiter zu verstärken und inhaltlich zu qualifizieren.

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