Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 584

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 584 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 584); 584 Gesetzblatt Teil II Nr. 91 Ausgabetag: 19. August 1966 werden. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Festlegung des verantwortlichen Leiters unter Verwendung geeigneter Arbeits- und Schutzmittel. (2) Es dürfen nur isolierte Werkzeuge wie Zangen, Prüfldemmen, Schraubenzieher u. ä. zum Einsatz kommen. Die vom Hersteller angegebenen zulässigen Spannungen für Prüfschnüre sind einzuhalten. (3) Der Anschluß an das Netz darf nur mittels standardisierter Stecker erfolgen. 85 Umgang mit Bildröhren (1) Bildröhren müssen wegen der Implosionsgefahr vorsichtig und sorgfältig behandelt werden. (2) Die Bildröhren sind zur Vermeidung von Spannungen im Glas vor Zugluft und starkem Temperaturwechsel zu schützen. Sie dürfen keiner einseitigen Wärmestrahlung ausgesetzt werden. (3) Zur Vermeidung von Kratzern oder Schrammen dürfen die Bildröhren nur auf einer weichen Unterlage (Schaumgummi, Filz od. dgl.) abgesetzt oder aufgestellt werden. Vorübergehend abgestellte Bildröhren sind mit einem Tuch abzudecken. (4) Bildröhren dürfen nicht am Kolbenhals gedreht, gezogen oder getragen werden. Sie sind beim Tragen über Eck, mit der Schirmfläche nach unten, zu fassen. (5) Bildröhren dürfen nur in der Original-Verpak-kung oder in geeigneten Gestellen oder in Behältern transportiert werden, durch die einem Zerstören vorgebeugt wird. Müssen Bildröhren aus technologischen Gründen in offenen Fahrgestellen oder Förderanlagen transportiert werden, so sind sie mit einem Schutzbeutel oder einer anderen Abdeckung zu versehen, die eine Gefährdung ausschließt. (6) Implosionsversuche sind nach den Weisungen des DAMW unter Aufsicht des betrieblichen Sicherheitsinspektors durchzuführen. (7) Mit unbrauchbar gewordenen Bildröhren ist entsprechend den Bestimmungen der Anordnung vom 15. Februar 1965 über die Rückführung und den Einsatz von Bildröhrenkolben (GBl. III S. 15) zu verfahren. (8) Bei Arbeiten mit ungeschützten Bildröhren, insbesondere bei Entnahme aus der Original-Verpackung und beim Ein- und Ausbau, müssen geeignete Arbeitsschutzmittel benutzt werden (Gesichtsschutz, Schutzbrille mit Seitenklappen, Halstuch als Halsschlagaderschutz, Pulsschutz und Schürzen aus festem Stoff). Ferner sind bei Prüf- und Reparaturarbeiten im Gerät Schutzeinrichtungen bzw. Schutzeinhänge aus festem Material anzubringen. §6 Schlußbcstinimungen (1) Diese Arbeitsschutzanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Vorhandene Einrichtungen und Geräte sind den in dieser Anordnung getroffenen Festlegungen spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Verkündung anzupassen. Berlin, den 8. Juli 1966 Der Minister für Elektrotechnik und Elektronik S t e g e r Anordnung über Preiszuschläge und Preisabschläge. Vom 23. Juli 1966 I. Geltungsbereich §1 (1) Diese Anordnung gilt für die Betriebe aller Eigentumsformen. (2) Die Bestimmungen des Abschnittes V dieser Anordnung gelten auch für bereits bestehende preisrechtliche und andere gesetzliche Bestimmungen über Preiszu- und -abschläge. (3) Die Bestimmungen dieser Anordnung finden keine Anwendung auf Transportleistungen; hierfür ergehen besondere Regelungen. II. Preiszuschläge für nicht brancheübliche Einzelfertigung, für Sonderausführungen und für die Lieferung von Mindcrmengen Preisabschläge bei Bestellungen größeren Umfanges §2 (1) Soweit in Preisvorschriften Bestimmungen über Preiszuschläge für nicht brancheübliche Einzelfertigung, für Sonderausführungen und für die Lieferung von Mindermengen, über Preisabschläge bei Bestellungen größeren Umfanges getroffen sind, finden diese preisrechtlichen Vorschriften weiterhin Anwendung. (2) Soweit in preisrechtlichen Vorschriften keine Regelungen über die Berechnung von Preiszuschlägen für nicht brancheübliche Einzelfertigung und für Sonderausführungen (Sonderwünsche) getroffen sind, können in die Koordinierungsvereinbarungen Bestimmungen hierüber aufgenommen werden. Bestimmungen dieser Art können auch in besonderen Festlegungen der den Lieferern übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe (zentrale staatliche Organe, denen Betriebe direkt unterstellt sind, WB, Wirtschaftsräte der Bezirke, Räte der Bezirke) aufgenommen werden; sie sind mit den den Bestellern übergeordneten wirtschaftsleitenden Orgafien abzustimmen. Sind derartige Vereinbarungen oder Festlegungen nicht getroffen oder gelten sie für bestimmte Betriebe nicht, so sind die Vertragspartner berechtigt, bei nicht brancheüblicher Einzelfertigung und bei Sonderausführungen Preiszuschläge selbständig zu vereinbaren. In allen vorstehend aufgeführten Fällen sind die Bestimmungen der Absätze 3 bis 6 zu berücksichtigen. (3) Als nicht brancheübliche Einzelfertigung im Sinne des Abs. 2 gilt die auf Wunsch des Bestellers erfolgende Herstellung eines (brancheüblich regelmäßig in Serienfertigung produzierten) Erzeugnisses in einer der Serienfertigung nicht entsprechenden Losgröße. Als Sonderausführungen im Sinne des Abs. 2 gelten die auf Wunsch des Bestellers produzierten Erzeugnisse, die, gemessen an der normalen Losgröße, in einer geringen Menge und abweichend von der Grundausführung hergestellt werden. Voraussetzung für die Vereinbarung eines Preiszuschlages ist, daß für das Serien-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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