Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 583

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 583 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 583); 58S GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1966 Berlin, den 19. August 1966 Teil II Nr. 91 Tag 8. 7. 66 23. 7. 66 Inhalt Seite 583 Anordnung über Preiszuschläge und Preisabschläge 584 Arbeitsschlitzanordnung Nr. 215. Fernsehempfangsgeräte Vom 8. Juli 1966 Auf Grund der Arbeitsschutzverordnung vom 22. September 1962 (GBl. II S.703; Ber. S. 721) in der Fassung der Zweiten Arbeitsschutzverordnung vom 5. Dezember 1963 (GBl. II 1964 S. 15) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Metall folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für alle Betriebe und Einrichtungen, in denen Fernsehempfangsgeräte entwickelt, hergestellt, geprüft, gelagert, transportiert oder repariert werden. §2 Einrichtung der Laboratorien, Prüffelder, Prüf- und Reparaturplätze (1) Die Arbeitsplätze sind so einzurichten, daß ausreichende Bewegungsfreiheit besteht. Die Zugangswege sind frei zu halten. (2) Der Fußboden muß mit einem isolierenden Belag von mindestens 3 kV Durchschlagsfestigkeit versehen sein. Reparaturbetriebe für Fernsehempfangsgeräte haben auf Montagen eine isolierende Matte von gleicher Durchschlagsfestigkeit zu verwenden. (3) Die Prüffelder sind als solche hinreichend zu kennzeichnen. (4) Die Laboratorien, Prüffelder, Prüf- und Reparaturplätze sind den örtlichen Verhältnissen entsprechend mit einer oder mehreren Notschalteinrichtungen zu versehen. Diese müssen leicht erreichbar und auffällig rot gekennzeichnet sein. (5) Arbeitsplätze, an denen mit Bildröhren gearbeitet wird, sind durch Schutzwärtde oder Vorhänge aus festem, imprägniertem Stoff gegen den übrigen Arbeitsraum abzuschirmen und durch ein Schild „Achtung Implosionsgefahr!“ zu kennzeichnen. (6) Prüfstände für Bildröhren müssen durch eine Schutzscheibe (Sicherheitsglas) abgedeckt werden. Die Einschaltung des Prüfstandes darf nur bei geschlossener Schutzscheibe möglich sein. (7) An stationären Arbeitsplätzen, an denen ohne Zeilentrafoschutzkappe gearbeitet wird, sind Strah- lenmessungen durchzuführen und die eventuell erforderlichen Schutzmaßnahmen zu veranlassen. §3 Allgemeine Vorschriften für Arbeiten ln Laboratorien, Prüffeldern, Prüf- und Reparaturplätzen (1) Die als Prüffelder gemäß § 2 Abs. 3 gekennzeichneten Räume dürfen nur von den dazu befugten Personen betreten werden. (2) Arbeiten unter Spannung sind nicht zulässig. Die Geräte sind vor jedem Eingriff spannungslos zu machen. Das Eingrenzen von Fehlern und das Abgleichen gelten nicht als Arbeiten unter Spannung. Jedoch ist auch dabei jede unnöüge Annäherung an spannungsführenden Teilen (z. B. Anodenanschluß, Zeilentrafo, Netzanschluß) zu vermeiden. (3) Offener Betrieb eines Gerätes ist nur über einen Trenntrafo zulässig. Ein Trenntrafo ist nicht erforderlich, wenn das Gerät so angeschlossen ist, daß am Chassis keine Spannung gegen Erde besteht. An Fließbändern muß hiei’zu eine zusätzliche Anzeigevorrichtung vorhanden sein. (4) Alle Prüfplatzeinrichtungen sind täglich vor Inbetriebnahme auf die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen (Notschalter, Schutzerde usw.) zu überprüfen. (5) Vor Berühren der Anschlüsse der Bildröhre, der Kondensatoren sowie sonstiger Teile im Gerät, die eingeschaltet waren, ist die Restladung zwischen Anode und Außenbelag bzw. den . Klemmen der Kondensatoren und der sonstigen Teile über einen Widerstand von etwa 10 Ki’o-Ohm mindestens 1 Minute abzuleiten. (6) Reinigungsarbeiten in Labors, an Prüf- und Reparaturplätzen dürfen nur im spannungsfreien Zustand der Anlagen, der Geräte und Prüfeinrichtungen ausgeführt werden. (7) Fingerringe, Armbänder, Armbanduhren, Halsketten, Ohr- und Haarschmuck, Brillen mit Metalleinfassung dürfen nicht getragen werden. (8) Vor Auswechselung der Hochspannungsgleichrichterröhre ist das Gerät abzuschalten. Vor Wiederinbetriebnahme ist der Zeilentrafokäfig anzubringen. §4 Arbeitsgeräte (1) Instrumente wie Spannungs-, Strommesser usw. dürfen nur im spannungsfreien Zustand geklemmt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die eingesetzten Angehörigen einheitlich entsprechend der A-Ordnung bekleidet sind und die Uniform sich in einem sauberen und ordentlichen Zustand befindet.

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