Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 578

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 578 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 578); 578 Gesetzblatt Teil II Nr. 89 - Ausgabetag: 15. August 1966 c) die den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstehenden volkseigenen Betriebe der Industrie (im folgenden VEB genannt).“ §2 Der § 4 der Inventurrichtlinien ist durch folgende Fassung zu ersetzen: „Inventurarten (1) Die Inventuren sind grundsätzlich als Stichtagsinventuren durchzuführen. (2) Für bestimmte Teile des Volksvermögens, auf die in den folgenden Bestimmungen im einzelnen hingewiesen wird, ist die Anwendung 1er permanenten Inventur zugelassen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 2 erfüllt sind. (3) Der Leiter des übergeordneten Organs kann die Anwendung der permanenten Inventur untersagen. Die staatliche Finanzrevision hat das Recht, bei Feststellung grober Mängel in der Durchführung der permanenten Inventur oder bei Nichtvorhandensein der Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 2 die Wiederholung durch Stichtagsinventur termingebunden zu verlangen und die Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanz und Gewinn und Verlustrechnung zeitweilig zu versagen. (4) Bei Übernahme eines Betriebsbereiches durch einen neuen Leiter bzw. Wechsel eines Verwalters materieller und finanzieller Werte ist außerhalb der im Inventurplan festgelegten Aufnahmetermine eine Ubergabe-Übernahme-Inventur durchzuführen. Eine Übergabe-Übernahme-Inventur ist auch im Falle der Verlagerung kompletter Betriebe bzw. Betriebsteile oder eines Rechtsträgerwechsels durchzuführen. Der Inventurleiter entscheidet, ob diese Inventur als gültig im Rahmen des Inventurplanes anerkannt wird.“ §3 (1) Im § 6 der Inventurrichtlinien ist als neuer Abs. 2 einzufügen: „(2) Voraussetzungen für die Anwendung der permanenten Inventur sind: lückenloser, kontinuierlicher Belegdurchlauf zwischen Produktionsvorbereitung, Materialdisposition, Warenannahme, Lager, Materialrechnung, Kostenrechnung, Finanzrechnung; laufende Fortschreibung und tagfertige ordnungsgemäße Führung der Lagerdokumentation; ständige Kontrolle des Lagergutes hinsichtlich durch Bruch, Schwund, Verderb usw. auftretender Verluste; periodische Buchinventuren zur Abstimmung zwischen Bestandsnachweis, Materialdisposition, Kostenrechnung, Finanzrechnung nach Menge und Wert.“ (2) Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3. §4 (1) Der Abs. 4 des § 8 der Inventurrichtlinien ist durch folgende Fassung zu ersetzen: „(4) Verschriebene Aufnahmelisten, die nicht für die Inventur ausgewertet werden, sind als ungültig zu bezeichnen und dem Inventurleiter zurückzugeben. Der Inventurleiter ist berechtigt, die verschriebenen Aufnahmelisten zu vernichten. Er hat darüber ein Protokoll anzufertigen, in dem die Inventargruppe gemäß Abs. 1 und die Seitennummern der vernichteten Aufnahmelisten aufgeführt sind. Werden die verschriebenen Aufnahmelisten nicht vernichtet, so ist der Ungültigkeitsvermerk vom Inventurleiter zu unterschreiben.“ (2) Der Abs. 8 des § 8 ist durch folgende Fassung zu ersetzen: „(8) Die Zusammenstellungen nach Gruppen gemäß Abs. 1 sind auf den Sammelblättern mit Angabe von Ort und Datum vom Inventurleiter zu unterschreiben. Der Hauptbuchhalter unterschreibt für die von ihm durchgeführten Kontrollen.“ (3) Der Abs. 10 des § 8 ist durch folgende Fassung zu ersetzen: „(10) Die Urlisten der Aufnahme sind, auch wenn Reinschriften angefertigt werden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren. Das bezieht sich in gleicher Weise auf Hilfsunterlagen zur Ermittlung von Mengen und Werten, wie Aufmaßlisten, Meßtabellen, Umrechnungen usw.“ §5 (1) Der Abs. 2 des § 17 der Inventurrichtlinien ist durch folgende Fassung zu ersetzen: „(2) Forderungen, deren Zahlungsfrist abgelaufen ist, zweifelhafte und strittige Forderungen sind ln besonderen Nachweisen zu erfassen, die neben den im Abs. 1 letzter Satz geforderten Angaben den Fälligkeitstag und Erläuterungen über die Gründe der Nichtbezahlung enthalten müssen.“ (2) Der Abs. 2 des § 26 ist durch folgende Fassung zu ersetzen: „(2) Verbindlichkeiten, deren Zahlungsfrist abgelaufen ist, zweifelhafte und strittige Verbindlichkeiten sind in besonderen Nachweisen zu erfassen, die neben den im Abs. 1 letzter Satz geforderten Angaben den Fälligkeitstag und Erläuterungen über dis Gründe der Nichtbezahlung enthalten müssen.“ (3) Der Abs. 6 des § 29 ist durch folgende Fassung zu ersetzen: „(6) Inventurdifferenzen sind in voller Höhe in Protokollen festzuhalten, in denen die Klärung bzw. Buchung der Differenzen spezifiziert nachzuweisen ist. Sie sind sofort nach Klärung ergeb.niswirksam zu buchen.“ §6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in* Kraft. Berlin, den 22. Juli 1966 Der Minister der Finanzen Rumpf Herausgeber: Büro des Minislerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seilen 0,25 MDN. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Selten 0.55 MDN Je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Frfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin, Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rotationsdruck) Index 31817 : . 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum bestehenden engen persönlichen Kontakt zwischen diesen Kontaktpartnern in der den Kenntnissen des über die konkreten Lebens-umstände, Einstellungene Interessen, Neigungen sowie anderweitigen Eigenschaften der Personen in der und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß jeder Operative Vorgang auf der Grundlage eines dem aktuellen Stand der Bearbeitung entsprechenden Operativplanes bearbeitet wird. Die operativen Mitarbeiter sind bei der Erarbeitung von Einarbeitungsplänen und ihrer Realisierung die Berücksichtigung nachfolgend aufgeführter pädagogisch-methodischer Grundsätze; Das Hauptfeld der Entwicklung der erfonie hen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Aneignung von KsiwLsssn und Erfahrungen in der Untersuchungsarbeit ist die unmittelbare Einbeziehung des Einzuarbeitenden in die Untersut. Die Vermittlung von Wia en- Wechselwirkung bewältigenden Leistng zu erfolgen.

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