Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 577

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 577 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 577); Gesetzblatt Teil II Nr. 89 - Ausgabetag: 15. August 1966 577 Geldstrafen Spenden, Schenkungen Vermögensteuer außerdem sind nicht kalkulationsfähig: Mehrkosten aus mangelhafter Investitionstätigkeit Kosten mangelhafter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten Kosten aus mangelhafter Kapazitätsauslastung Anordnung Nr. 2* über die Gewährung von Devisenkrediten. Vom 1. Juli 1966 Zur Erweiterung der Anordnung vom 6. Januar 1966 über die Gewährung von Devisenkrediten (GBl. II S. 28) wird in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 (1) In dem § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 3 der Anordnung ist statt „freien Devisen“ einzusetzen. „kapitalistischen bzw. sozialistischen Währungen“ (2) Der § 1 Abs. 3 ist durch folgenden Buchst, d zu ergänzen: „d) die Deutsche Außenhandelsbank AG einschließlich ihrer Filialen gegenüber den Außenhandelsunternehmen und diesen gleichgestellten Wirtschaftsunternehmen.“ §2 Der § 2 Abs. 2 der Anordnung erhält folgende Fassung: „(2) Voraussetzung für die Gewährung von Devisenkrediten ist, daß mit den kreditierten Importen zusätzliche Erlöse in kapitalistischen bzw. sozialistischen Währungen grundsätzlich in Höhe des Devisenkredites einschließlich Zinsen und darüber hinaus weitere Erlöse in kapitalistischer oder sozialistischer Währung ermöglicht werden. Der Entscheidung über die Devisenkreditanträge wird neben der Rückflußdauer des Devisenkredites die Höhe der maximal möglichen zusätzlichen Erlöse in kapitalistischer oder sozialistischer Währung unter Berücksichtigung der Umschlagszeiten im Zusammenhang mit der Art der Kreditobjekte zugrunde gelegt. Darüber hinaus sind weitere Nutzenskriterien bei der Entscheidung über die Kreditanträge zu berücksichtigen.“ §3 Der §4 der Anordnung erhält folgende Fassung: „(1) Die Kreditzusage berechtigt den Kreditnehmer, mit den zuständigen Außenhandelsunternehmen (AHU) den Einfuhrvertrag für den zusätzlichen Import abzuschließen. Das Außenhandelsunternehmen ist berechtigt, den Importvertrag abzuschließen. (2) Für die Rückzahlung des Devisenkredites einschließlich Zinsen entsprechend dem Tilgungsplan ist der Kreditnehmer verantwortlich. Die Rückzahlung hat grundsätzlich aus den Erlösen bzw. Einsparungen, die mit Hilfe der kreditierten Importe erzielt werden, zu erfolgen - in kapitalistischen Währungen, wenn der Devisenkredit In kapitalistischen Währungen ausgereicht wurde, und Anordnung (Nr. 1) vom 6. Januar 1866 (GBl. II Nr. 6 S. 2) in sozialistischen oder kapitalistischen Währungen, wenn der Devisenkredit in sozialistischen Währungen ausgereicht wurde. Soweit bei der Tilgung der Devisenkredite zusätzliche Kosten auftreten, sind diese vom Kreditnehmer zu tragen. Entstehen bei der Tilgung der Devisenkredite zusätzliche Erlöse, werden diese nach Abzug der entsprechenden Bankgebühren dem Kreditnehmer vergütet. (3) Auf Veranlassung des Kreditnehmers hat das exportierende Außenhandelsunternehmen die Valutaerlöse gemäß Abs. 2 in Höhe des Devisenkredites einschließlich Valutazinsen und eventueller zusätzlicher Valutakosten an die Deutsche Außenhandelsbank AG zugunsten der zuständigen Bank zu übertragen. (4) Sofern die Devisenkredite einschließlich Valutazinsen und eventueller zusätzlicher Valutakosten durch Importeinsparungen getilgt werden, veranlaßt der Kreditnehmer bei den zuständigen Bilanzorganen die Kürzung des betreffenden Imports und teilt der zuständigen Bank in Abstimmung mit den zuständigen Bilanzorganen diese Importkürzung mit." §4 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1966 in Kraft. Berlin, den 1. Juli 1966 Der Präsident der Deutschen Notenbank Dietrich Anordnung Nr. 2* Uber die Durchführung von Inventuren in der volkseigenen Industrie. Inventurrichtlinien Vom 22. Juli 1966 Zur Änderung bzw. Ergänzung der Anordnung (Nr. 1) vom 27. Oktober 1964 über die Durchführung von Inventuren in der volkseigenen Industrie Inventurrichtlinien (GBl. II S. 863) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Der § 1 der Inventurrichtlinien ist durch folgende Fassung zu ersetzen: „Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für a) die den Ministerien für Grundstoffindustrie, Erzbergbau, Metallurgie und Kali, Chemische Industrie, Elektrotechnik und Elektronik, Schwermaschinen- und Anlagenbau, Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau, Leichtindustrie und Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe, deren volkseigene Betriebe und juristisch selbständige Einrichtungen; b) die den unter Buchst, a genannten Ministerien direkt unterstehenden volkseigenen Betriebe und Anordnung (Nr. 1) vom 27. Oktober 1864 (GBl. II Nr. 108 S. 863);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung Berlin, und Schriftenreihe Fachwissen für Volkspolizisten, Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Abteilung das Transport- und Prozeßkommando zeitweilig durch befähigte Angehörige der Abteilung zu verstärken.

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