Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 550

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 550 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 550); 550 Gesetzblatt Teil II Nr. 84 Ausgabetag: 9. August 1966 zu treffen. Handelt es sich um eine Mangelanzeige wegen Ziegen- oder Zickelfellen, so ist dem VEAB (tR) vom Bedarfsträger die gesamte Liefermenge zur Besichtigung vorzulegen. c) bei Feststellung von Adrigkeit bei Kalbfellen, mit Ausnahme von Lieferungen der TKBA, im Verarbeitungsprozeß des Bedarfsträgers 5 % des betreffenden Warenwertes. (5) Besichtigt der VEAB (tR) die bemängelte Ware nicht innerhalb der vorgenannten Frist, so gilt die Mängelanzeige als anerkannt. (6) Wird keine Einigung über die Mängelanzeige erzielt, so ist gemeinsam ein Gutachten bei der zuständigen Prüfdienststelle beim Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung einzuholen. (7) Hat der VEAB (tR) die Beschaffenheit der tierischen Rohstoffe gegenüber dem Lieferer fristgemäß bemängelt, und erkennt dieser die Mängelanzeige nicht an, so ist er verpflichtet, gemeinsam mit dem VEAB (tR) die bemängelte Rohware binnen 9 Werktagen bei dem Bedarfsträger zu besichtigen und mit dem VEAB (tR) und dem Bedarfsträger eine Entscheidung über die beanstandeten Rohstoffe zu treffen. Diese Frist beginnt mit der Entgegennahme der Mangelanzeige des Bedarfsträgers durch den VEAB (tR). Lehnt der Lieferer eine Teilnahme an der Besichtigung ab, oder hält er den Termin der Besichtigung nicht ein, so hat er die zwischen dem VEAB (tR) und dem Bedarfsträger getroffene Vereinbarung als für ihn verbindlich anzuerkennen. §17 Preissanktionen Die Schlachtbetriebe einschließlich Noischlachtbetriebe, TKBA und die VEAB (tR) zahlen an die Bedarfsträger Preissanktionen bei nachstehenden Pflichtverletzungen: Vertragsstrafenansprüche bleiben hiervon unberührt. § 18 Durchschnittspreise für die Berechnung von Vertragsstrafen Bei der Berechnung von Vertragsstrafen und Festsetzung von Preissanktionen sind folgende Beträge für die Berechnung des Wertes des Vertragsgegenstandes zugrunde zu legen: 30, MDN 1 Rinderhaut, 10, MDN 1 Fresserfell, 11, - MDN 1 Kalbfell, 4,- MDN 1 Schaffell, 10,- MDN 1 Ziegenfell, 3,50 MDN 1 Schweinehaut, 2,50 MDN 1 Schweinehaut, normale Schnittführung, Kona-Schnittführung, 1180,- MDN 1 dt Schafwolle. Für die Tierkörperbeseitigungsanstalten werden die Durchschnittspreise zur Berechnung von Vertragsstrafen in den Verträgen vereinbart. § 19 Inkrafttreten a) bei Nichteinhaltung der vereinbarten Schnittführung bei der Schweineenthäutung für die Kona-Produktion 15 c/0 des betreffenden Warenwertes, Diese Anordnung tritt am 1. August 1966 in Kraft. Berlin, den 25. Juli 1966 b) bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Schnittführung bei der Enthäutung aller Tierarten, ausgenommen der Enthäutung von Schweinen für Export, 5 % des betreffenden Warenwertes, Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Dr. Koch Staatssekretär Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfaeh 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin, Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rotationsdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die übergebene Effekten, Protokolle über in Verwahrung genommene Dokumente und Wertsachen bei der Aufnahme in der UHA. folgenden Sprachen: englisch - französich - spanisch.

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