Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 53

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 53 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 53); Gesetzblatt Teil II Nr. 13 Ausgabetag: 2. Februar 1966 53 (3) Sofern es sich bei den Impfmaßnahmen und vorbeugenden Schutzanwendungen um örtliche Schutzmaßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten handelt, können diese durch die Bezirks-Hygieneinspektionen mit Zustimmung der Staatlichen Hygieneinspektion gegenüber bestimmten Personengruppen angeordnet werden. Die Bestimmungen des Abs. 2 finden für diese Fälle der Schutzmaßnahmen keine Anwendung, §2 Für die Organisierung und Durchführung von Schutzimpfungen sowie von anderen Schutzanwendungen ist das für die staatliche Leitung des Gesundheitswesens zuständige Organ im Kreis verantwortlich. §3 (1) Die fachliche Anleitung und Aufsicht über die Organisierung der Impfungen und dor sonstigen vorbeugenden Schutzanwendungen obliegen der Staatlichen Hygieneinspektion- und den örtlichen Hygieneinspektionen. Sie koordinieren die Durchführung und überwachen die Erfüllung der Aufgaben für Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen. (2) Die Bezirksärzte bzw. die Leiter der für die staatliche Leitung des Gesundheitswesens in den Kreisen zuständigen Organe haben zu sichern, daß fachlich qualifizierte Kader zur Vornahme der Impfungen und der anderen Schutzanwendungen zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck führen die Bezirks- und Kreis-Hygieneinspektionen Impf- und andere Lehrgänge sowie Instruktionen zur Ausbildung bzw. Weiterbildung der Kader durch. (3) Die Leiter der Kreis-Hygieneinspektionen führen die Aufsicht über die Impfärzte und andere zur Vornahme von Impfungen und anderen Schutzanwendungen berechtigten Fachkräfte (§ 5). (4) Die Leiter der Kreis-Hygieneinspektionen überwachen die Registrierung der Schutzimpfungen und der anderen Schutzanwendungen und deren statistische Erfassung. (5) Besondere Zuständigkeiten für die Organisation und Durchführung der Schutzimpfungen und der anderen Schutzanwendungen werden in den einzelnen Anordnungen geregelt. §4 (1) Die Schutzimpfungen sind nach Maßgabe der Anordnungen des Ministers für Gesundheitswesen in einer zentralen Impfkartei des Kreises zu registrieren. (2) Bei Verzug einer der Impfung unterliegenden Person ist die Impfkarte an das für die staatliche Leitung des Gesundheitswesens zuständige Organ im Kreis, in dessen Bereich der neue Wohnort liegt, abzugeben. §5 (1) Als Impfarzt kann nur tätig sein, wer im Besitz einer gültigen Impfberechtigung ist. Die Impfberechtigung wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Impflehrgang erworben. Sie wird von dem für die staatliche Leitung des Gesundheitswesens zuständigen Organ im Kreis erteilt und hat Gültigkeit für die Dauer von 3 Jahren. Sie ist nach Teilnahme an den vom Ministerium für Gesundheitswesen angeordneten Weiterbildun'gstagungen für Impfärzte zu verlängern. In einzelnen Fällen kann das für die staatliche Leitung des Gesundheitswesens zuständige Organ im Kreis den entsprechend ausgebildeten Ärzten die Impfberechtigung auch ohne Teilnahme an einem Lehrgang mit Zustimmung des Leiters der Bezirks-Hygieneinspektion erteilen. (2) Für bestimmte Schutzimpfungen sowie andere Schutzanwendungen können auch andere Ärzte und geeignete Personen auf Grund der die Durchführung dieser Maßnahmen regelnden Anordnungen durch das für die staatliche Leitung des Gesundheitswesens zuständige Organ im Kreis herangezogen werden. (3) Die Durchführung von Schutzimpfungen und anderen Schutzanwendungen durch die in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen ist Teil der beruflichen Tätigkeit. Ärzte in eigener Praxis und andere außerhalb einer Einrichtung des staatlichen Gesundheitswesens tätige Personen führen diese Aufgabe im Aufträge des für die staatliche Leitung des Gesundheitswesens zuständigen Organs im Kreis oder einer beauftragten Einrichtung des staatlichen Gesundheitswesens durch. Die Honorierung erfolgt entsprechend den Regelungen des Ministers für Gesundheitswesen, soweit es sich nicht um eine ehrenamtliche Mitwirkung von freiwilligen Helfern handelt. §6 Das für die staatliche Leitung des Gesundheitswesens zuständige Organ im Kreis hat bei der Organisierung und Durchführung der Schutzimpfungen und anderen Schutzanwendungen a) Impf- bzw. Anwendungstermine festzusetzen bzw. bekanntzumachen, b) die Impfärzte oder anderes zugelassenes Personal sowie Hilfspersonal zpr gewissenhaften Durchführung der Impfungen und der anderen Schutzanwendungen zu verpflichten, c) Impfstoffe und Mittel für die Schutzanwendungen sowie erforderliche Impflisten, Impfausweise und ' andere Formulare, geeignete Räume, Gerätschaften und sonstige Bedarfsmittel zu beschaffen und bereitzustellen, d) Personen, die der Impfung und sonstigen Schutzanwendungen unterliegen, bzw. deren Erziehungsberechtigte rechtzeitig zu benachrichtigen, bei Nichterscheinen der aufgerufenen Personen Wiederholungstermine auszuschreiben und gegebenenfalls andere notwendige Maßnahmen zu veranlassen, e) die listenmäßige Erfassung der Geimpften und Personen, bei denen Schutzanwendungen erfolgten, zu sichern und darüber hinaus eine Impfkartei zu führen. §7 Dem Arzt, der die Schutzimpfung bzw. andere Schutzanwendungen vornimmt, obliegt insbesondere: a) die Verantwortung für die Nachkontrolle des hygienischen Zustandes der Räume, der Gerätschaften und der sonstigen Bedarfsmittel und die Einhaltung der vorgeschriebenen Sterilisationsverfahren, b) die Aufsicht über das Hilfspersonal und die ehrenamtlichen Helfer sowie deren fachkundige Anleitung, Belehrung und Befragung nach Gründen, die eine Mitwirkung an der Impfung ausschließen können.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der Straftat sind die durch sie hervornerufenon Veränderungen in Natur und Gesellschaft. Da die aufzuklärende Straftat doaterlngenheit angehört, steht sie als Erkenntnisobjekt nicht unlfefbtelbar zur Verfügung.

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