Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 518

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 518 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 518); 518 Gesetzblatt Teil II Nr. 79 Ausgabetag: 30. Juli 1966 (2) Bei der Umsetzung von Grundmitteln in andere Betriebe sind der Bruttowert bzw. Wiederbeschaffungswert zu Lasten und der vom abnehmenden Betrieb gemäß schriftlicher Bestätigung anerkannte Verschleiß zugunsten des Grundmittelfonds zu buchen. (3) In den abnehmenden Betrieben sind bei Umsetzungen der ursprüngliche Bruttowert bzw. Wiederbeschaffungswert zugunsten und der anerkannte Verschleiß zu Lasten des Grundmittelfonds zu buchen. §119 (1) Eigenleistungen für Investitionen nd grundsätzlich zu Industrieabgabepreisen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu bewerten. (2) Eigenleistungen für Reparaturen sind grundsätzlich zu Industrieabgabepreisen oder Gesamtselbstkosten der planbaren Kostenarten zu bewerten. (3) Für Eigenleistungen nach Absätzen 1 und 2, mit Ausnahme von Bauarbeiten, kann von den Staats-bzw. Wirtschaftsorganen in den Richtlinien gemäß § 145 festgelegt werden, daß für Handwerksleistungen anstelle von Regelleistungspreisen Stundenverrechnungssätze anzuwenden sind. (4) Für Bauarbeiten gelten die vom Ministerium für Bauwesen festgelegten Preisregelungen einschließlich der Stundenverrechnungssätze. (5) In den Fällen, in denen im Zusammenhang mit Reparaturen durch Modernisierung der Wert eines Grundmittels wesentlich erhöht wird, sind der Bruttowert und der Nettowert entsprechend zu erhöhen. §120 (1) Die Abschreibungen der Grundmittel sind gemäß „Verzeichnis der Abschreibungssätze“ bzw. festgelegten Sonderabschreibungssätzen für die einzelnen Inventarobjekte unter Berücksichtigung der Schichtauslastung zu berechnen. (2) Abschreibungen sind zeitproportional zu berechnen, sofern nicht leistungsabhängige Abschreibungen angeordnet werden. (3) Abschreibungsbasis ist der Bruttowert der Inventarobjekte; Grundmittel sind bis zur Höhe des Bruttowertes der Inventarobjekte abzuschreiben. (4) Die Abschreibung beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aktivierung des Grundmittels im Grundmittelbereich folgenden Monats. Bei allen Abgängen von Grundmitteln endet die Abschreibung mit dem Ende des Monats, in dem die Ausbuchung erfolgt. (5) Die Vertragswerte sowie die Rechnungsbeträge der Liefer- bzw. Leistungseinheiten für Investitionen können auf volle Beträge der Mark der Deutschen Notenbank gerundet werden. Das gleiche gilt für die Abschreibungen der Inventarobjekte. 6 (6) Bei Ausscheiden eines Grundmittels durch Verkauf, Verschrottung, Abbruch, Umsetzung, Schadensfall u. ä. entstehende Verluste sind in die Kosten zu übernehmen. Ist beim Ausscheiden eines Grundmitlels der Erlös höher als der Nettowert, ist die Differenz entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auszuweisen. (7) Fremdanlagenerweiterungen sind innerhalb der Laufzeit der abgeschlossenen Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge bzw. der Vereinbarungen über Fremdanlagenerweiterungen abzuschreiben. Soweit für Fremdanlagenerweiterungen zeitlich nicht begrenzte oder langfristige Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge bzw. Vereinbarungen bestehen, ist die Abschreibung auf höchstens 10 Jahre zu befristen. Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der für die Abschreibung zugrunde gelegten Frist aufgehoben, ist der Restbuchwert in die Kosten zu übernehmen. § 121 (1) Die Abschreibung der Erstausstattung gemäß §6 Abs. 2 hat jeweils ab 1. Januar des auf die Aktivierung folgenden Jahres zu beginnen. (2) Diese Werte sind jährlich mit 20 % abzuschreiben, soweit das zuständige Staatsorgan nach Bestätigung des Antrages durch das Ministerium der Finanzen keine anderen Abschreibungssätze festlegt. (3) Ersatz- und Ergänzungsanschaffungen von derartigen Arbeitsmitteln sind Kosten. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Ausstattungsgesamtheiten. § 122 (1) Im Zusammenhang mit Investitionen durch-geführle Provisorien bzw. Behelfseinrichtungen sind entsprechend dem Nutzen, längstens jedoch innerhalb von 5 Jahren, abzuschreiben. (2) Die Ausbuchung der Aufwendungen für verlorene Projektierung und für eingestellte Investitionsvorhaben zu Lasten des Grundmittelfonds oder des Investitionsfonds ist nicht zulässig. II. Bewertung der materiellen und finanziellen Umlaufmittel §123 (1) Die Vorräte an Material sowie geringwertigen und schnellverschleißenden Arbeitsmitteln sind grundsätzlich zu Einkaufspreisen, Einstandspreisen oder auf ihrer Basis zu bildenden Materialverrechnungspreisen zu bewerten. (2) Der Materialverrechnungspreis ist ein innerbetrieblicher Planpreis, der unverändert für den Planzeitraum gilt, soweit in Ausnahmefällen in gesetzlichen Bestimmungen keine anderen Festlegungen getroffen werden. Er wird als gewogenes arithmetisches Mittel auf der Grundlage der zum Zeitpunkt seiner Bildung preisrechtlich zulässigen Einstandspreise (Einkaufspreis zuzüglich Bezugskosten) oder der Einkaufspreise gebildet.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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