Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 514

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 514 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 514); 514 Gesetzblatt Teil II Nr. 79 Ausgabetag: 30. Juli 1966 (2) Eine Forderung oder Verbindlichkeit wird mit Ablaut der gesetzlich testgelegten oder der aut der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist fällig. (3) Eine Forderung oder Verbindlichkeit ist zweifelhaft, wenn die Bedingungen gemäß § 127 Absätzen 2 bis 4 eingetreten sind. (4) Eine Forderung oder Verbindlichkeit ist strittig, wenn die Bedingungen gemäß § 127 Abs. 8 eingetreten sind. (5) Eine Forderung ist uneinbringlich, wenn die Bedingungen gemäß § 128 Abs. 2 eingetreten sind. (6) Verbindlichkeiten sind verjährt, wenn feststeht, daß durch den Gläubiger seine Forderungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr geltend gemacht werden können. §99 Die Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten, die nicht aus der Leistung des Betriebes entstanden sind und bei denen Schuldner bzw. Gläubiger ihren Wohnsitz oder Sitz außerhalb der Grenzen der Deut-i sehen Demokratischen Republik haben, wird besonders angewiesen. Dasselbe trifft für Beteiligungen an Unternehmen außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik zu. § 100 (1) Die Zugänge an Forderungen und Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen sind zum Monatsende mit den entsprechenden Rechnungen der betrieblichen Erfassung und Aufbereitung abzustimmen. (2) Die Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Monatsende innerhalb der Finanzrechnung abzustimmen. Bank und Kasse § 101 (1) Im Rahmen der Finanzrechnung sind Kassen-, Postscheck- und Bankbestände, Zu- und Abgänge an baren und unbaren Mitteln zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren. (2) Das Prinzip der statistischen Vorsammlung ist sofern nicht lochkartenmäßig oder elektronisch aufbereitet wird in Form der Kassen-, Postscheck- und Banksammel Verrechnung anzuwenden. § 102 (1) Die unbaren Mittel sind nach Guthaben- und Kreditarten zu gruppieren. (2) Unlerw'egs befindliche bare und unbare Mittel sind am Bilanzstichtag gesondert nachzuweisen. §103 (1) Die Barbestände sind täglich mit dem Kassennachweis abzustimmen. (2) Belege dürfen nicht als Barbestände geführt werden. (3) Barbestände laut Kassennachweis, Bank- und Postscheckguthaben laut Bank- bzw. Postscheckauszug sowie Bankkredite laut Bankauszug sind mindestens am Monatsende innerhalb der Finanzrechnung abzustimmen. (4) Die Erfassung der Bestände auf Konten von Geld- und Kreditinstituten außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik wird, soweit diese Bestände nicht aus der Leistung des Betriebes entstanden sind, besonders angewiesen. X. Nutzensabrechnung §104 (1) In der Nutzensabrechnung sind die Aufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie die Auswirkungen nach Durchführung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der Aufgaben zur verbesserten Ausnutzung der vorhandenen Grundfonds nachzuweisen. Die Aufwendungen und Auswirkungen sind in technischen und ökonomischen Kennziffern im Mengen-, Zeit- und Wertausdruck nachzuweisen. (2) In der Nutzensabrechnung sind die planmäßige Erfüllung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu kontrollieren und der Einfluß des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf die Erfüllung, das Niveau und die Entwicklung der ökonomischen Hauptkennziffern sichtbar zu machen. § 105 (1) In der Nutzensabrechnung sind die Aufwendungen und Auswirkungen von einzelnen Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren (Einzeläufgabenab-rechnung). (2) Die Aufwendungen und Auswirkungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sind in der Nutzensabrechnung nach Kostenstellen und Kostenträgern zu erfassen und zu gruppieren und für die Betriebe und Wirtschaftsorgane zusammengefaßt nachzuweisen und zu analysieren (Gesamtabrechnung). § 106 (1) Für die Nutzensabrechnung sind technische und ökonomische Kennziffern festzulegen, mit denen die wesentlichen Zielstellungen der einzelnen Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der Aufgaben zur verbesserten Ausnutzung der Grundfonds zum Ausdruck gebracht werden. Sie müssen für die Zwecke der Gesamtabrechnung weitgehend aggregationsfähig sein. (2) Mit den ökonomischen Kennziffern sind insbesondere die Auswirkungen auf das Reineinkommen, die Kosten, die Arbeitsproduktivität, die Arbeitszeit und die Leistungen sowie auf die Anzahl und Struktur der Arbeitskräfte und den Materialeinsatz nachzuweisen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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