Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 497

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 497 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 497); Gesetzblatt Teil II Nr. 79 Ausgabetag: 30. Juli 1966 497 Bau- und Anschaffur.gsjahr, Schichtauslastung, Abschreibungsbeginn und -ende, Abschreibungssatz, normative Nutzungsdauer, Plantermin und Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Abschreibungsbetrag (Monats- und Jahresabschreibungsbetrag), außerordentliche Wertänderurg, Verschleiß am Ende des jeweiligen Jahres, 'Soweit in den Richtlinien gemäß § 145 ein solcher Nachweis gefordert wird, Zeitpunkt des Ausscheidens und Verschleiß zum Zeitpunkt des Ausscheidens, Reparaturkosten entsprechend den Regelungen gemäß § 11, in den Richtlinien gemäß § 145, technisches Niveau, sonstige technische Daten, Grundmittelgruppe (Hauplproduktionstätigkeit), Grundmittelart (technische Bestimmung), Nutzung bzw. Nichtnutzung, Zu- bzw. Abgangsart (nur bei Bcstandsänderun-gen), Kostenstelle. (2) Die jährlichen Zugänge an Erstausstattungen gemäß § 6 Abs. 2 s.nd jeweils auf einem Aufbereitungsnachweis zusammengefaßt darzustellen. (3) Die Meldenummer und die Mengeneinheit des Inventarobjektes werden durch die „Nomenklatur der Inventarobjekte nach der materiell-technischen Struktur“ bestimmt. (4) Das technische Niveau des Inventarobjektes ist auf der Grundlage der „Nomenklatur der Inventarobjekte nach der materiell-technischen Struktur“ nachzuweisen. (5) Als außerordentliche Wertänderungen gelten Umbewertungen auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen sowie Verschleißerhöhungen durch Ausbuchung von Restbuchwerten. (6) In den Richtlinien gemäß § 145 sind Festlegungen über den Mindestumfang der zu erfassenden technischen Daten und über die Gruppierung der Grundmittel nach dem Alter bzw. der normativen Nutzungsdauer zu treffen. §9 (1) Bruttowert und Verschleiß sowie die Abschreibungsbeträge der Grundmittel sind je Grundmittelgruppe laufend nachzuweisen. (2) Nach Grundmittelarten sind Bruttowert und Verschleiß der Grundmittel zum Bilanzstichtag zu gruppieren. Für Gebäude und bauliche Anlagen hat der Nachweis der Bruttowerte und des Verschleißes sowie der Abschreibungsbeträge laufend zusammengefaßt zu erfolgen. (3) Bruttowert und Verschleiß sowie die Abschreibungsbeträge der stillgelegten und vermieteten, verpachteten und zur Nutzung überlassenen Grundmittel und der Fremdanlagenerweiterungen sind so nachzuweisen, daß, unabhängig von ihrer Gruppierung nach Grundmilteigruppen und Grundmittelarten, eine von den in eigener Nutzung befindlichen Grundmitteln getrennte Zusammenfassung möglich ist. (4) Zum Bilanzstichtag ist der Bestand nach Grundmittelgruppen und nach Grundmittelarten miteinander abzustimmen. (5) Der wertmäßige analytische Nachweis des Bestandes an Grundmitteln ist mindestens halbjährlich mit der Finanzrechnung abzustimmen. 8 10 Mindestens zum Bilanzstichtag sind die Veränderungen des Bruttowertes und des Verschleißes der Grundmittel nach den Zugangs- bzw. Abgangsarten zu gruppieren. §11 (1) Die Reparaturkosten sind weitgehend nach Inventarobjekten nachzuweisen. (2) Der Nachweis der Reparaturkosten und ihre Gruppierung wird von den Anforderungen zur Verbesserung der Organisation und Planung der Reparaturen, der Durchführung der planmäßig vorbeugenden Reparaturen und der Rationalisierung durch Modernisierung der vorhandenen Grundmittel bestimmt. (3) In den Richtlinien gemäß § 145 sind Festlegungen entsprechend den Absätzen 1 und 2 zu treffen. §12 (1) Grundmittel sind nach Inventarobjekten zu inventarisieren. (2) Die Inventarisierung umfaßt das Anbringen von Inventarnummern mit Kennzeichnung des Rechtsträgers an den Inventarobjekten bzw. Arbeitsmitteln und das Führen von Inventarnachweisen mit Angabe der Inventarnummer, der Menge und des Standortes. Für Grundmittel, mit Ausnahme der Erstausstattungen, gelten die Aufbereitungsnachweise der Grundmittelrcch-nung als Inventarnachweise. (3) Die nicht zu den Grundmitteln gehörenden Arbeitsmittel sowie Erstausstattungen gemäß § 6 Abs. 2 sind zu inventarisieren, soweit die Inventarisierungspflicht in Nomenklaturen durch die Staats- bzw. Wirtschaftsorgane festgelegt wird. Für die Führung eines Nachweises über diese Objekte gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. (4) Für Arbeitsmittel, die nicht zu den Grundmitteln gehören, sowie für Erstausstatlungen gemäß § 6 Abs. 2, die keiner Inventarisierungspflicht gemäß Abs. 3 unterliegen, kann die Inventarisierungspflicht durch die Leiter der Betriebe festgelegt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und deren Ursachen und Bedingungen durchzuse tzen ist. Für die Schaffung einer breiten gesellschaftlichen Front zur Zurück-drängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie deren Ursachen und Bedingungen Seite - Übersicht zur Aktivität imperialistischer Geheimdienste Seite - Straftaten gegen die Volkswirt- schaftliche Entwicklung der Seite - Zu feindlichen Angriffen auf die innere Lage in der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Vernehmungeft. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzuarbeitenden zur anforderungsgerechten Dokumentierung von Vernehmungsergebnissen sowie von Ergebnissen anderer Untersuchungshandlungen werden weiter entwickelt.

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