Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 484

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 484 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 484); 484 Gesetzblatt Teil II Nr. 77 Ausgabetag: 25. Juli 1966 Mitgliederversammlung vorzulegen, die ihn nach Beschlußfassung des Volkswirtschaftsplanes durch die örtlichen Volksvertretungen beschließt. (3) Die Handwerkskammern der Bezirke und ihre Kreisgeschäftsstellen unterstützen die Produktionsgenossenschaften des Handwerks bei der Erfüllung der Planaufgaben, insbesondere durch Übermittlung neuester Erkenntnisse aufdem Gebiet des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der sozialistischen Rationalisierung. §5 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Juni 1966 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Krack Achte Durchführungsbestimmung* zur Neuererverordnung. Besonderheiten im Investitionsgeschehen Vom 1. August 1966 Gemäß § 43 Abs. 1 und § 27 Abs. 5 der Neuererverordnung vom 31. Juli 1963 (GBl. II S. 525) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: §1 (1) Diese Durchführungsbestimmung betrifft Neuerungen, die während der Vorbereitung oder Durchführung von Investitionsvorhaben eingereicht werden und zur Einsparung von zu planenden oder geplanten Investitionsfinanzierungsmitteln führen, ohne daß dadurch eine Qualitätsminderung oder eine Verzögerung der termingerechten Durchführung des Investitionsvorhabens oder eine negative Abweichung von den technisch-ökonomischen Kennziffern eintritt. (2) Als Einsparung gelten die Beträge, die sich in ihrer Gesamtheit als tatsächliche Minderinanspruchnahme der für das Investitionsvorhaben zu planenden oder geplanten Investitionsfinanzierungsmittel ergeben. §2 (1) Den BfN des Verantwortlichen für die Vorbereitung oder Durchführung des Investitionsvorhabens sind Neuerungen gemäß § 1 dieser Durchführungsbestimmung zuzuleiten. (2) Wird eine Neuerung in einem projektierenden oder in einem ausführenden Betrieb eingereicht oder ihm zugeleitet, so ist der Leiter dieses Betriebes dafür verantwortlich, daß die Neuerung unverzüglich mit einem Vorprüfungsvermerk an den Verantwortlichen für die Vorbereitung oder Durchführung des Investitionsvorhabens weitergeleitet wird. (3) Die gemäß § 12 der Neuererverordnung vorzunehmende Entscheidung über die Annahme oder Ab- * 7. DB vom 31. Mai 1965 (GBl. II Nr. 61 S. 421) lehnung der Neuerung trifft der Verantwortliche für die Vorbereitung oder Durchführung des Investitionsvorhabens nach Anhören der zuständigen projektierenden oder ausführenden Betriebe. (4) Der Verantwortliche für das Investitionsvorhaben hat zu veranlassen, daß die von ihm zur Benutzung angenommenen Neuerungen in die Aufgabenstellung und in das Projekt aufgenommen werden. Die Neuerungen und die durch sie eintretenden Einsparungen sowie die zusätzlichen Kosten, die bei der Entwicklung und Realisierung der Neuerung entstehen, sind in einer Anlage zu der Aufgabenstellung und zu dem Projekt gesondert auszuweisen. Der Verantwortliche für das Investitionsvorhaben hat dafür zu sorgen, daß die nach den preisrechtlichen Bestimmungen erforderliche Vertragsänderung vorgenommen wird. §3 (1) Grundlage für die Berechnung der Vergütung bilden bei sich wiederholenden Objekten eines Investitionsvorhabens die durch die Neuerung innerhalb des ersten Benutzungsjahres erzielten Einsparungen an Investitionsfinanzierungsmitteln. Bei der Berechnung der Vergütung sind nur solche Objekte zu berücksichtigen, die innerhalb des ersten Benutzungsjahres fertiggestellt wurden. (2) Bei Einzelobjekten als in sich geschlossene Leistungen bilden die durch die Neuerung während der gesamten Bauzeit erzielten Einsparungen an Investitionsfinanzierungsmitteln die Grundlage für die Berechnung der Vergütung. Eine Vergütung für die überbetriebliche Benutzung wird nicht gezahlt. §4 (1) Ist die Vergütung gemäß § 3 Abs. 1 dieser Durchführungsbestimmung zu berechnen, so ist, wenn die Einsparungen erst nach der Abrechnung der in den ersten 12 Monaten seit Benutzungsbeginn erbrachten Leistungen exakt zu ermitteln sind, der Rest der Vergütung innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der Abrechnung zu zahlen. (2) Erfolgt die Berechnung der Vergütung gemäß § 3 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung, so ist der Rest der Vergütung innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Abrechnung des Einzelobjektes zu zahlen. Der Neuerer erhält innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Beendigung des ersten Benutzungsjahres eine Zwischenvergütung auf der Grundlage der innerhalb des ersten Benutzungsjahres erzielten Einsparungen. Erstredet sich die Bauzeit über mehr als 2 Planjahre, so erhält der Neuerer jeweils innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Beendigung der einzelnen Planjahre weitere Zwischenvergütungen auf der Grundlage der in dem betreffenden Planjahr erzielten Einsparungen. §5 (1) Bringt eine Neuerung neben der Einsparung von Investitionsfinanzierungsmitteln einen weiteren Nutzen, so ist dieser weitere Nutzen nicht nach dieser Durchführungsbestimmung, sondern nur nach den Bestimmungen der Neuererverordnung und den anderen dazu ergangenen Nebenbestimmungen zu berechnen. (2) Bei der Berechnung der Höhe der Vergütung ist vom Gesamtnutzen (eingesparte Investitionsfinanzie-rungsmittel und weiterer Nutzen) auszugehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen wird. Laut Anweisung des Genossen Minister sind die Abteilungen Staatssicherheit mit der Vahmehraung der in den Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelten Verantwortung zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß ein tatsächlicher Zustand im Entwickeln, Sinne des Entstehens oder Herausbildens begriffen ist, der qualitativ eine in der Entwicklung begriffene Gefahr darstellt. Dieser in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Bugendlicher kommt es darauf an, den Prozeß der Wissensvermittlung über Kollektiverfahrungen zielgerichtet und bewußt zu nutzen, um die neueingestellten Genossen schnellstmöglich an das Niveau des Kollektivs heranzuführen.

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