Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 482

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 482 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 482); 482 Gesetzblatt Teil II Nr. 76 Ausgabetag: 22. Juli 1966 §4 ADN hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen und anderen zuständigen staatlichen Organen und Einrichtungen ständig seine Übermittlungs- und Empfangsanlagen sowie seine gesamte materiell-technische Basis zu verbessern und zu erweitern. § 5 ADN unterhält Verträge mit ausländischen Nachrichtenagenturen über den gegenseitigen Austausch von Nachrichten und Fotos und unterstützt die Agenturen der jungen Nationalstaaten bei der technischen Ausrüstung für den Nachrichtenempfang, bei der Einrichtung von Fotoabteilungen sowie bei der Ausbildung von Kadern. Leitung des ADN §6 (1) Der ADN wird von einem Generaldirektor nach dem Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung geleitet. Der Generaldirektor wird vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen und abberufen. (2) Der Generaldirektor verkehrt mit den Generaldirektoren von Nachrichten- und Fotoagenturen anderer Länder und schließt Verträge über den Austausch von Nachrichten- und Fotodiensten ab. (3) Der Generaldirektor wird im Falle seiner Abwesenheit durch seinen 1. Stellvertreter vertreten. Im Falle der Verhinderung des 1. Stellvertreters wird der Generaldirektor durch einen anderen von ihm bestimmten Stellvertreter vertreten. (4) Der Generaldirektor ist für die gesamte Kaderpolitik innerhalb des ADN verantwortlich. Er beruft die leitenden Mitarbeiter 4 Stellvertreter (1. Stellvertreter und 3 Chefredakteure), die Redaktions- und Abteilungsleiter, die Leiter der ADN-Bezirksredaktionen, die Leiter der ADN-Auslandsbüros und nimmt auch ihre Abberufung vor. §7 (1) Die leitenden Mitarbeiter sind dem Generaldirektor für die Tätigkeit innerhalb ihrer Aufgabenbereiche persönlich verantwortlich. Sie üben ihre Tätigkeit auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der Weisungen des Generaldirektors aus. In ihrem Aufgabenbereich sind sie weisungsbefugt, sofern sich der Generaldirektor die Entscheidung nicht selbst Vorbehalten hat. (2) Die Stellvertreter des Generaldirektors sind für die Leitung, Koordinierung und Kontrolle der Arbeit innerhalb der ihnen unterstellten Aufgabenbereiche gegenüber dem Generaldirektor verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (3) Die Leiter der Abteilungen, der Bezirksredaktionen und der Auslandsbüros entscheiden in ihrem Auf- gabenbereich alle Angelegenheiten, sofern sich die ihnen übergeordneten Leiter nicht die Entscheidung Vorbehalten haben. Sie sind gegenüber den übergeordneten Leitern für die Durchführung der Aufgaben verantwortlich und rechenschaftspflichtig. §8 (1) Bei dem Generaldirektor besteht ein Kollegium, das ihn in allen wichtigen Fragen berät. (2) Die Mitglieder des Kollegiums werden vom Generaldirektor ernannt. §9 Arbeitsweise (1) Für die Leitungstätigkeit und für die Arbeitsweise im ADN gilt das Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung bei kollektiver Beratung. (2) Die Mitarbeiter des ADN haben sich in ihrer Tätigkeit ständig für die Durchsetzung der Politik der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates einzusetzen. Sie sind in ihrem Arbeitsgebiet für die Erfüllung der ihnen übert ■ genen Aufgaben persönlich verantwortlich. (3) Die Mitarbeiter des ADN sind verpflichtet, sich ständig politisch und fachlich zu qualifizieren. Sie haben ihre Arbeit ständig zu überprüfen, die Kritik zu fördern und alle Erscheinungsformen des Bürokratismus und der Routine zu bekämpfen. Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter des ADN sind in Funktionsplänen festzulegen. (4) Der Generaldirektor erläßt die Arbeitsordnung des ADN. §10 Struktur Für die Struktur des ADN gilt der vom Vorsitzenden des Ministerrates bestätigte Strukturplan. Der Stellenplan des ADN ist nach den gellenden gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen und zu bestätigen. §11 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Der ADN wird im Rechtsverkehr durch den Generaldirektor vertreten. Die Vertretungsbefugnis der Stellvertreter des Generaldirektors im Rechtsverkehr regelt sich nach § 6 Abs. 3. (2) Andere leitende Mitarbeiter oder sonstige Personen können ADN im Rahmen der ihnen durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter des ADN erteilten Vollmachten vertreten. § 12 Schlußbestinimung Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. Juli 1966 S t o p h Vorsitzender des Ministerrates Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 30 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610,62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischzn Republik, 102 Berlin, Telefon 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 MDN. bis zum Umfang von 48 Seilen 0.55 MDN 1e Exemplar, je weitere 16 Selten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt. 501 Erfurt. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung verwaltungsrechtlicher und anderer Rechtsvorschriften zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß dar Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen Staatssicherheit und anderer Organe Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren.

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