Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 465

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 465 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 465); 465 Gesetzblatt Teil II Nr. 72 Ausgabetag: 7. Juli 1966 Republik. Die Jahresarbeitspläne des Zentralinstituts werden vom Leiter des Amtes für Jugendfragen bestätigt. (2) Zur Lösung der im § 2 genannten Aufgaben arbeiten der Direktor und die Mitarbeiter des Zentralinstituts im Aufträge des Leiters des Amtes für Jugendfragen mit den zentralen staatlichen Organen, mit wissenschaftlichen Einrichtungen, die Jugendforschung betreiben, mit Bildungsstätten und Jugendeinrichtungen zusammen. (3) Das Zentralinstitut bezieht Wissenschaftler, die in anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, in Betrieben oder Leitungen gesellschaftlicher Organisationen tätig sind, als ehrenamtliche Mitarbeiter auf der Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen in die Forschungen des Zentralinstituts ein. (4) Das Zentralinstitut stellt enge Beziehungen zu den für die Leitung der sozialistischen Jugendpolitik verantwortlichen zentralen staatlichen Organen und Leitungen gesellschaftlicher Organisationen her, besonders zum Zentralrat der Freien Deutschen Jugend, berät mit ihnen Grundprobleme der Entwicklung der jungen Generation und der sozialistischen Jugendpolitik. (5) Das Zentralinstitut hat das Recht, mit Zustimmung des Rates für Soziologische Forschung sowie der jeweils zuständigen staatlichen Leiter auf der Grundlage des Arbeitsplanes in sozialistischen Betrieben, in Bildungsstätten und in Jugendeinrichtungen Forschungsarbeiten und Experimente durchzuführen. (6) Das Zentralinstitut löst seine Aufgaben in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit mit den entsprechenden Einrichtungen und hilft bei der wissenschaftlichen Qualifizierung der Kader dieser Einrichtungen. (7) Wichtige Forschungs- und Arbeitsergebnisse des Zentralinstituts sind vor dem Wissenschaftlichen Beirat beim Amt für Jugendfragen oder vor den zuständigen staatlichen Organen und Leitungen gesellschaftlicher Organisationen zu verteidigen. (8) Das Zentralinstitut pflegt und fördert die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit entsprechenden Forschungseinrichtungen anderer, besonders sozialistischer Länder. §5 Struktur- und Stellenplan Der Struktur- und Stellenplan des Zentralinstituts w’ird nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt und bestätigt. §6 Arbeitsrechtsverhältnisse (1) Der Direktor des Zentralinstituts wird auf Vorschlag des Leiters des Amtes für Jugendfragen vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen und abberufen. (2) Die Stellvertreter des Direktors werden auf Vorschlag des Direktors vom Leiter des Amtes für Jugendfragen berufen und abberufen. (3) Die übrigen Mitarbeiter des Zentralinstituts werden durch den Direktor, entsprechend dem Struktur-i'nd Stellenplan sowie den gesetzlichen Bestimmungen, eingestellt und entlassen. Alle Einstellungen und Entlassungen bedürfen der Bestätigung des Leiters des Amtes für Jugendfragen. §7 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Zentralinstitut wird im Rechtsverkehr durch den Direktor vertreten. (2) Im Falle der Verhinderung des Direktors wird das Zentralinstitut durch einen Stellvertreter des Direktors vertreten. (3) Im Rahmen der ihnen durch den Direktor erteilten schriftlichen Vollmachten können auch andere Mitarbeiter und sonstige Personen das Zentralinstitut im Rechtsverkehr vertreten. (4) Verfügungen über Zahlungsmittel des Zentralinstituts bedürfen entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Gegenzeichnung durch den Haushaltsbearbeiter. §8 Inkrafttreten Das Statut tritt am 1. Juli 1966 in Kraft. Berlin, den 22. Juni 1966 S t o p h Vorsitzender des Ministerrates Anordnung Nr. 2* über die Koordinierung der geodätischen, aerophotogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten Koordinierungsanördnung Vom 21. Juni 1966 Zur Änderung der Koordinierungsanordnung vom 12. Mai 1964 (GBl. II S. 325) wird folgendes angeordnet: §1 § 4 Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung: „(3) Die Staatliche Geodätische Kontrolle koordiniert die geodätischen und topographischen Arbeiten mit Ausnahme der Arbeiten am gravimetrischen Aufnahmenetz. (4) Die Staatliche Geodätische Kontrolle Dresden ist zuständig für die Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Cottbus; Anordnung (Nr. 1) vom 12. Mai 1964 (GBl. II Nr. 45 S. 325);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Dienstan-weisungivl über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der vom Leiter der Ständigen Vertretung der in der und seine mit konsularischen Funktionen beauftragten Mitarbeitern betreut. Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen ihren pflichten und Verantwortlichkeiten immer besser nachkommen. Wir sind uns darüber im klaren, daß gerade auf diesem Gebiet noch weitere Untersuchungen erforderlich sind.

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