Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 462

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 462 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 462); 462 Gesetzblatt Teil II Nr. 72 Ausgabetag: 7. Juli 1966 b) Der Gewinn für das erste Vierteljahr 1966 ist auf einen Jahresbetrag umzurechnen und die Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer unter Berücksichtigung der Steuerprogression zu ermitteln. Von der Jahressteuer ist jeweils ein Viertel zu entrichten. c) Die Vermögensteuer wird mit einem Viertel der Jahressteuer erhoben. d) Von den für 1966 an die Mitglieder zu zahlenden Vergütungen unterliegen 25 % der Kapitalertragsteuer. 2. Die Gewinnsteuer für das zweite bis vierte Vierteljahr 1966 ist mit drei Vierteln der Jahressteuer zu entrichten, die sich auf einen umgerechneten Jahresgewinn nach dem Gewinnsteuer-Tarif ergibt. (2) Abweichend von Abs. 1 sind die Kreditgenossenschaften berechtigt, aus Vereinfachungsgründen die Besteuerung des gesamten Jahresgewinnes 1966 nach dem Gewinnsteuer-Tarif zu beantragen. Derartigen Anträgen ist stattzugeben. Zu §5 Abs. 2 der Verordnung: §6 Die Vergütungen, die Mitgliedern aus ihren Anteilen an Kreditgenossenschaften zufließen, unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer. Von den Kreditgenossenschaften ist auf diese Vergütungen kein Steuerabzug zur Kapitalertragsteuer vorzunehmen. §7 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. April 1966 in Kraft. (2) Vom gleichen Zeitpunkt an ist die Erste Durchführungsbestimmung vom 27. Januar 1961 zur Selbstberechnungsverordnung Abschlagzahlungen (GBl. II S 36) für Kreditgenossenschaften nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 23. Juni 1966 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über den Bezug von Kohlebürsten. Ringen und sonstigen Formteilen aus technischer Kohle. Vom 15. Juni 1966 Um den Bedarf aller Zweige der Volkswirtschaft an Kohlebürsten sowie an Ringen und sonstigen Form-teilen aus technischer Kohle qualitäts-, Sortiments- und termingerecht zu sichern und die Herstellung der Kooperationsbeziehungen zu gewährleisten, wird für die genannten Erzeugnisse des VEB Elektrokohle Lichtenberg (VEB EKL) folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für die Bestellungen von Erzeugnissen der Bilanzposition Nr. 27 74 900.10, soweit in Koordinierungsvereinbarungen nichts Abweichendes vereinbart ist. Sie ist für Bestellungen des Planjahres 1967 anzuwenden. §2 Bcstelltcrm'ne beim VEB Zlektrokohle Liehtenberg (1) Die Termine für die Übergabe der spezifizierten Bestellungen werden wie folgt festgelegt: I. Quarta! bis zum 10. Mai des dem Planjahr vorausgehenden Jahres* II. Quartal bis zum 10. August des dem Planjahr vorausgehenden Jahres III. Quartal bis zum 10. Oktober des dem Planjahr vorausgehenden Jahres IV. Quartal bis zum 10. Dezember des dem Planjahr vorausgehenden Jahres. Bisher, beim Großhandel aufgegebene Ersatzteilbestei- ■ lungen sind auch in Zukunrt dem Großhandel zu übergeben. (2) Abweichend vom Abs. 1 haben die Betriebe der WB Chemieanlagen (einschließlich ETW Staßfurt) folgende Bestellfrist einzuhalten: für das 1 Halbjahr bis zum 15. Juni des dem Planjahr vorausgehenden Jahres für das 2. Halbjahr bis zum 15. August des dem Planjahr vorausgehenden Jahres. (3) Der VEB EKL hat die Bestellungen binnen 10 Wochen nach dem Bestelltermin zu bestätigen. Die Bestätigung für die Betriebe des Chemieanlagenbaus erfolgt (einschließlich ETW Staßfurt) für das 1. Halbjahr innerhalb von 6 Wochen. (4) Für verspätet eingegangene Bestellungen besteht für das jeweilige Quartal kein Anspruch auf Lieferung. (5) Bestellungen, die auf Grund quartalsweiser Sortimentsbilanzierung vom VEB EKL nicht bestätigt werden können, sind spätestens bis 10 Wochen nach Bestelltermin an die Bedarfsträger zurückzugeben (für Chemieanlagenbau 6 Wochen für das 1. Halbjahr). Der Bedarfsträger hat sich zwecks Abdeckung des Fehlbedarfs aus Importen an'seinen Fondsträger zu wenden. der diesen Bedarf aus dem ihm vom Bilanzorgan zur Verfügung gestellten Importlimit abdeckt. Der Fondsträger wird gleichzeitig durch eine Kopie von der Ablehnung informiert. §3 Importbestellungen (1) Der Import von Kohlebürsten sowie Ringen und Formteiien erfolgt über einen Leitbetrieb.** * Dieser Termin ist den Bedarfsträgern vorab bekanntgegeben worden. ** Leitbetrieb ist z. Z. das Versorgungskontor für Maschinenbauerzeugnisse, 3018 Magdeburg, Große Diesdorfer Str. 200.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 462 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 462) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 462 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 462)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X