Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 457

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 457 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 457); 457 Gesetzblatt Teil II Nr. 71 Ausgabetag: 6. Juli 1966 Plankommission und der Räte der Bezirke erfolgt entsprechend dem Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Juli 1965 über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (GBl 1 S. 159). (3) Die Abteilungen haben zur Lösung der Aufgaben der Staatlichen Plankommission durch analytisch-prognostische Tätigkeit, wissenschaftliche Untersuchungen, Berechnungen und Ausarbeitungen Entscheidungsgrundlagen für den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission zu schaffen, neu herangereifte Probleme rechtzeitig aufzugreifen und Lösungswege vorzuschlagen; über das Staatssekretariat für Forschung und Technik die planmäßige Zusammenarbeit mit den Gruppen und Gremien des Forschungsrates und anderen wissenschaftlichen Gremien zu sichern; mit Hilfe der Arbeitskreise des Beirates für ökonomische Forschung die planmäßige Mitarbeit von Wirtschaftswissenschaftlern zu gewährleisten. § 12 (1) Die Durchführung der der Staatlichen Plankommission übertragenen Aufgaben erfordert von den Leitern und Mitarbeitern die ständige Erhöhung der Qualifikation, ein tiefes theoretisches Eindringen in die Beschlüsse von Partei und Regierung, eine kollektive Arbeitsweise sowie eine rationelle Organisation der Tätigkeit zur Erreichung qualitativ hoher Arbeitsergebnisse. Die Leiter und Mitarbeiter haben sich stets auf das Neue zu orientieren, das sich zur effektiveren Gestaltung der Volkswirtschaft nutzen läßt, und es mit wissenschaftlichen Methoden in ihrer Tätigkeit durchzusetzen. (2) Die Leiter und Mitarbeiter haben einen engen Kontakt mit den Werktätigen zu halten und deren Erfahrungen, Kritiken und Vorschläge für die Arbeit der Staatlichen Plankommission nutzbar zu machen. Sie sind verpflichtet, systematisch an den wirtschaftlichen Schwerpunkten der Deutschen Demokratischen Republik die Wirkungsweise des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung, die neuesten Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit und die Neuerermethoden zu studieren, für ihre Arbeit auszuwerten und der Planung zugrunde zu legen. Sie haben für die Lösung ihrer Aufgaben die wissenschaftlich-technische und ökonomische Dokumentation und das in der Staatlichen Plankommission bestehende Informationssystem unter besonderer Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Bruderländer planmäßig zu nutzen. (3) Durch richtige Auswahl, klassenmäßige Erziehung, politisch-fachliche Qualifizierung und systematische Förderung der Kader haben die Leiter die Prinzipien der sozialistischen Kaderpolitik in der Staatlichen Plankommission durchzusetzen. § 13 Zur Durchführung der Aufgaben der Staatlichen Plankommission sind der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretär und die dem Vorsitzenden direkt unterstellten Abteilungsleiter der Staatlichen Plankommission berechtigt, von Staatsund Wirtschaftsorganen, wissenschaftlichen Gremien und Einrichtungen zur Vorbereitung, Ausarbeitung und Gesamtbilanzierung der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftspläne, zur Ausarbeitung wissenschaftlicher Prognosen und zu anderen ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Problemen im Rahmen des Verantwortungsbereiches dieser Organe und Institutionen Gutachten, Stellungnahmen und Unterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen. Zu grundsätzlichen Fragen hat die Anforderung in Abstimmung mit dem Leiter des zuständigen zentralen Staatsorgans zu erfolgen. § 14 Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leiter und Mitarbeiter der Staatlichen Plankommission, die Abgrenzung ihrer Verantwortung sowie die Arbeitsweise und der Arbeitsablauf in der Staatlichen Plankommission werden im einzelnen in der Arbeitsordnung der Staatlichen Plankommission und den Arbeitsverteilungsplänen festgelegt. III. Vertretung der Staatlichen Plankommission im Rechtsverkehr § 15 Die Staatliche Plankommission ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Sie hat ihren Sitz in Berlin, der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. §16 (1) Die Staatliche Plankommission wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission vertreten. Bei Verhinderung des Vorsitzenden bestimmt sich seine Vertretung nach § 6 Abs. 3. (2) Die Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, der Sekretär der Staatlichen Plankommission und die Abteilungsleiter sind im Rahmen ihres Aufgabenbereiches berechtigt, die Staatliche Plankommission zu vertreten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen wird. Laut Anweisung des Genossen Minister sind die Abteilungen Staatssicherheit mit der Vahmehraung der in den Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelten Verantwortung zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit , die ab in Kraft treten, getroffen. Ich betone, es geht um die einheitliche Gestaltung dieser Nachweisprozesse auf Linie gerechte Realisierung der sicherstellenden Aufgaben.

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