Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 456

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 456 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 456); 456 Gesetzblatt Teil II Nr. 71 Ausgabetag: 6. Juli 1966 II. Leitung und Arbeitsweise §6 (1) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission leitet die Staatliche Plankommission nach dem Prinzip der Einzelleitung. Er ist für die gesamte Tätigkeit der Staatlichen Plankommission und der der Staatlichen Plankommission nadigeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber dem Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (2) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission ist gegenüber den Leitern der der Staatlichen Plankommission nachgeordneten Einrichtungen sowie gegenüber den Vorsitzenden der Bezirksplankommissionen weisungsberechtigt. (3) Bei Verhinderung des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission übernimmt der Erste Stellvertreter des Vorsitzenden bzw. der hierzu vom Vorsitzenden beauftragte Stellvertreter des Vorsitzenden die Vertretung. §7 (1) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission ist für die wissenschaftliche Leitung des ihm übertragenen Verantwortungsbereiches verantwortlich. Er hat die im Aufgabenbereich der Staatlichen Plankommission liegenden Grundfragen der Planung der Volkswirtschaft auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der gesetzlichen Bestimmungen zu analysieren und nach kollektiver Beratung zu entscheiden sowie die notwendige Koordinierung mit den Leitern anderer Staatsorgane zu gewährleisten. Er ist verpflichtet, die Beschlüsse von Partei und Regierung in seinem Aufgabenbereich auszuwerten, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung festzulegen, die Kontrolle der Realisierung der Beschlüsse zu gewährleisten und auftretende neue Probleme einer Lösung zuzuführen. (2) Der Vorsitzende hat die sich aus der Tätigkeit der Staatlichen Plankommission ergebenden Grundprobleme, deren Entscheidung dem Ministerrat obliegt, wissenschaftlich begründet mit den entsprechenden Lösungsvorschlägen rechtzeitig dem Ministerrat vorzulegen. (3) Zur Sicherung einer einheitlichen Leitung in grundsätzlichen Fragen der Planung der Volkswirtschaft erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission im Rahmen des Aufgabenbereiches der Staatlichen Plankommission Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und Richtlinien. §8 Der Vorsitzende der' Staatlichen Plankommission ist für die Erziehung, Qualifizierung und den richtigen Einsatz der Führungskader in der Staatlichen Plankommission verantwortlich. Er unterbreitet dem Ministerrat Vorschläge zur Berufung der Stellvertreter des Vorsitzenden, des Sekretärs der Staatlichen Plankommission sowie der Leiter der Abteilungen entsprechend der dafür geltenden Nomenklatur. §9 (1) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission wird durch ein beratendes Gremium (Plankommission) unterstützt, das unter seinem Vorsitz insbesondere die grundsätzlichen Fragen der Gestaltung der Perspekliv-und Jahresvolkswirtschaftspläne und der Weiterentwicklung des Planungssystems berät. (2) Die Plankommission besteht aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden, dem Sekretär sowie Abteilungsleitern der Staatlichen Plankommission. Der Plankommission gehören außerdem der Staatssekretär für Forschung und Technik, der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik und der Leiter des Amtes für Preise an. §10 Bei der Staatlichen Plankommission besteht als beratendes und koordinierendes Organ für die ökonomische Forschung auf dem Gebiet der sozialistischen Wirtschaft und zur Herstellung einer engen Verbindung zwischen der ökonomischen Forschungsarbeit und der kontinuierlichen Arbeit am Perspektivplan der Beirat für ökonomische Forschung. §11 (1) Die Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretär und die Abteilungsleiter der Staatlichen Plankommission sind dem Vorsitzenden für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben verantwortlich und rechenschaftspflichtig und gegenüber den ihnen nachgeordneten Leitern und Mitarbeitern weisungsberechtigt. (2) Entsprechend der Aufgabenstellung der Staatlichen Plankommission organisieren die Stellvertreter des Vorsitzenden und die Abteilungsleiter die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen, den wirtschaftsleitenden Organen, den wissenschaftlichen Gremien und Institutionen sowie den gesellschaftlichen Organisationen. Die Zusammenarbeit und Koordinierung mit den Räten der Bezirke sowie mit den Bezirksplankommissionen als Organe der Staatlichen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Widerruf aufgesteilten Behauptung mit den tatsächlich in der Beschuldigtenvernehmung gegebenen Möglichkeiten wieder zu wahren Aussagen über die Straftat und über sein Motiv zum Widerruf veranlaßt werden.

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