Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 435

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 435 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 435); Gesetzblatt Teil II Nr. 68 Ausgabetag: 2. Juli 1966 435 § 16 (1) Kann die Kaution nicht in voller Höhe gemäß § 15 Abs. 1 gestellt werden, so können dafür vorübergehend a) Hypothekenforderungen der Kommissionshändler, b) hypothekarische Sicherungen für die sozialistischen Einzelhandelsbetriebe, c) Sicherungsübereignungsverträge über Mobiliar, d) Bürgschaftsversicherungen der Deutschen Versicherungs-Anstalt oder c) Sicherungsübereignungsverträge durch Dritte als Kaution anerkannt werden. In diesen Fällen ist die Kaution in Höhe von 50 % des Wertes der vereinbarten durchschnittlichen Warenbestände zu stellen. (2) Mit den Kommissionshändlern ist zu vereinbaren, daß die vorübergehende Sicherung der Warenbestände in einer angemessenen Frist aus der Provision abgelöst wird. (3) Bei Sicherungsübereignung von Mobiliar ist dessen Zeitwert mit 50 % anzurechnen. § 17 Die Räte der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, können in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Abteilung Finanzen und der sozialistischen Einzelhandelsbetriebe von den in den §§ 15 und 16 dieser Durchführungsbestimmung festgelegten Prinzipien abweichende Entscheidungen treffen und von der Stellung einer Kaution ganz oder teilweise Abstand nehmen, wenn es die Versorgung der Bevölkerung erfordert und eine entsprechende fachliche und gesellschaftliche Qualifikation der Kommissionshändler vorliegt. § 1% (1) Die Kommissionshändler haben nach Vereinbarung und in Verbindung mit Vertretern der sozialistischen Einzelhandelsbetricbe regelmäßig Inventuren der Kommissionsware durchzuführen. (2) Die sozialistischen Einzelhandelsbetriebe sind berechtigt, Inventuren ohne vorherige Benachrichtigung der Kommissionshändler durchzuführen. (3) Im übrigen gelten die Bestimmungen über die Durchführung von Inventuren im sozialistischen Einzelhandel. Zu § 10 der Verordnung: § 19 (1) Den Kommissionshändlern können aus betrieblichen Reserven der sozialistischen Einzelhandelsbetriebe Ausrüstungsgegenstände zur kostenlosen Nutzung übergeben werden. (2) Abschreibungen auf die durch die sozialistischen Einzelhandelsbetriebe zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände werden den Kommissionshändlern nicht erstattet. (3) Es ist zu überprüfen, inwieweit die neuen Bedingungen, die durch die Übergabe von Ausrüstungsgegenständen entstanden sind, eine Veränderung der vereinbarten Umsatzgröße und des Provisionssatzes erfordern. Bei Bahnhofsgaststätten gelten für notwendige Erweiterungen, Verschönerungen sowie Umgestaltungen die vertraglichen Vereinbarungen mit der Deutschen Reichsbahn. Zu § 11 der Verordnung: § 20 Die sozialistischen Einzelhandelsbetriebe sind verpflichtet, jährlich vor Beginn des Planjahres im Zusammenhang mit der Überprüfung der Kennziffern gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung gemeinsam mit den Kommissionshändlern die Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Kommissionshandclsvertrag einzuschätzen. Im Ergebnis sind gegebenenfalls Vereinbarungen über notwendige weitere Maßnahmen zur Rationalisierung der Handelstätigkeit, zur Verkürzung des Warenweges sowie über die Durchführung von Dienstleistungen zu treffen. Zu § 14 der Verordnung: § 21 (1) Die sozialistischen Einzelhandelsbetriebe haben mit den Kommissionshändlern zusammenzuarbeiten. Sie sind verpflichtet, zu den Beratungen mit Verkaufsstellen- und Gaststättenleitern Kommissionshändler hinzuzuziehen. (2) Mit den Kommissionshändlern sind regelmäßig Beratungen und Aussprachen über handelspolitische Fragen im Zusammenwirken mit dem Rat des Kreises, Abteilung Handel und Versorgung, der Industrie-und Handelskammer und der Nationalen Front des demokratischen Deutschland durchzuführen. (3) Die sozialistischen Einzelhandelsbetriebe sind verpflichtet, die Kommissionshändler regelmäßig über die für den Einzelhandel gültigen Bestimmungen zu informieren. (4) Die sozialistischen Einzelhandelsbetriebe haben die kadermäßigen und strukturellen Voraussetzungen für die Anleitung und Betreuung der Kommissionshändler zu schaffen. Für diese Anleitung kann für je 25 Kommissionshändler ein Mitarbeiter eingesetzt werden. Für die Warenrechnungen darf für 30 Kommissionshändler jeweils ein Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Einsatz dieser Mitarbeiter hat im Rahmen der bestätigten Stellenpläne zu erfolgen. Zu § 15 der Verordnung: § 22 (1) Die sozialistischen Einzelhandelsbetriebe haben ihren Kommissionshändlern und deren im Geschäft tätigen Familienangehörigen und Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, an Lehrgängen teilzunehmen, die der gesellschaftlichen bzw. fachlichen Weiterbildung dienen. Dazu gehören auch Qualifizierungslehrgänge bei den Herstellerbetrieben. (2) Die Kommissionshändler sind besonders zur Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen zu gewinnen, die für die Verkaufsstellen- und Gaststättenleiter des sozialistischen Einzelhandels zur Ablegung des Befähigungsnachweises durchgeführt werden. Die sozialistischen Einzelhandelsbetriebe sind verpflichtet, die Industrie- und Handelskammer bei der Durchführung von Lehrgängen zur Weiterbildung der Kommissionshändler zu unterstützen. (3) Die Kommissionshändler und deren im Geschäft tätigen Familienangehörigen und Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einem Direktoder Fernstudium der Fachschule für Binnenhandel, Dresden, der Fachschule für Gaststätten- und Hotelwesen, Leipzig, und der Karl-Marx-Universität Leipzig, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, zu bewerben. Sie;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse müesen unterschiedlich bewertet werden. Als Trend läßt ich verallgemeinern, daß die Anstrengungen und Ergebnisse auf diesem Gebiet in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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