Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 422

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 422 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 422); 422 Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 1. Juli 1966 (3) Für die zur Akademie gehörenden Institute und Einrichtungen gilt das Prinzip der Einzelleitung. Die Direktoren der Institute und Einrichtungen sind dem Präsidenten rechenschaftspflichtig. II Aufgaben und Verantwortung der Akademie §3 (1) Die Akademie erarbeitet wissenschaftlich begründete prognostische Einschätzungen erkennbarer Hauptrichtungen in Wissenschaft und Technik für das Bauwesen. (2) Sie führt Grundlagenforschung sowie angewandte Forschung mit Querschnittscharakter für das Bauwesen durch. (3) Ihre Kräfte und Mittel werden so eingesetzt, daß die Ergebnisse der Forschung und Entwicklung zu einem hohen Nutzeffekt der Investitionen beitragen, die Produktivität der gesellschaftlichen Arbeit sowie die Leistungsfähigkeit und Rentabilität des Bauwesens erhöhen, den Beitrag des Bauwesens zum Nationaleinkommen vergrößern und die Entwicklung des sozialistischen Lebens fördern. §4 Ökonomie des Bauwesens (1) Die Akademie erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen für die Weiterentwicklung der Ökonomie des Bauwesens. Sie schafft damit Entscheidungsgrundlagen für das Ministerium für Bauwesen zur Verbesserung der Planung, Bilanzierung und Organisation des Reproduktionsprozesses, für die Weiterentwicklung des geschlossenen Systems ökonomischer Hebel und für die Anwendung mathematischer Methoden und der Datenverarbeitung als entscheidendes Mittel für die wissenschaftliche Führungstätigkeit im Bauwesen. (2) Sie analysiert Stellung und Entwicklung der Bauwirtschaft und ihrer Zweige im System des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses. Sie führt volkswirtschaftliche Untersuchungen zur proportionalen Entwicklung der Zweige der Baumaterialienindustrie unter Berücksichtigung der Produktion von Baumaterialien, die in anderen Zweigen der Volkswirtschaft entwickelt und produziert werden, durch. (3) Sie schafft Grundlagen für die wissenschaftlich begründete Wirtschaftsführung entsprechend den Erfordernissen der zentralen staatlichen Leitung des Bauwesens einschließlich der Industriezweigleitungen. (4) Sie entwickelt und vervollkommnet das einheitliche System technisch-ökonomischer Kennzahlen sowie Aggregationsmodelle für die zentrale staatliche Planung als Grundlage für ein einheitliches System der Planung und Rechnungsführung und als Voraussetzung für die umfassende Anwendung moderner Datenverarbeitung bei der Planung und Leitung im Bauwesen. §5 Städtebau und Architektur (1) Die Akademie erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen für die planmäßige Entwicklung, den Aufbau und die Umgestaltung der Städte und Dörfer unter Beachtung einer hohen Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und künstlerischen Qualität. Sie geht dabei von der Analyse und den Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung aus. (2) Die Akademie schafft die wissenschaftlichen Grundlagen für Planung, Neubau und Umgestaltung von städtischen Wohn- und Industriegebieten sowie Dörfern, ausgehend von den sich herausbildenden neuen sozialistischen Formen des gesellschaftlichen Lebens und der kulturformenden Wirkung der Architektur für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. (3) Sie entwickelt die architektur-theoretischen Grundlagen des sozialistischen Städtebaues und der Architektur, ausgehend von Untersuchungen über die Auswirkungen der technischen und kulturellen Revolution. (4) Sie betreibt baugeschichtliche Forschung unter besonderer Berücksichtigung des fortschrittlichen Erbes der deutschen Architektur und des Einflusses der Arbeiterklasse und der werktätigen Volksmassen auf die Entwicklung von Städtebau und Architektur. (5) Durch ihre zuständige Sektion des Plenums berät die Akademie in Abstimmung mit den staatlichen Organen die Bezirksarchitekten und die Chefarchitekten der Großstädte bei den wichtigsten Planungen für den Aufbau und die Umgestaltung der Städte und macht sie systematisch mit den neuesten Forschungsergebnissen vertraut. Hierbei wertet sie gleichzeitig die besten Erfahrungen der Praxis aus. §6 Baumaterialien (1) Die Akademie erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen für die Erweiterung der Materialbasis des Bauwesens. Sie konzentriert sich in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen anderer Zweige der Volkswirtschaft auf die Entwicklung neuer Baustoffe, die zur Senkung der Baugewichte und der Baukosten sowie zur Erhöhung des Gebrauchswertes der Bauwerke beitragen. (2) Sie unterbreitet wissenschaftlich begründete Vorschläge und erarbeitet Verfahren und Technologien für die Nutzung einheimischer Rohstoffe und Industrieanfallstoffe. Sie entwickelt Werkstoffkombinationen unter Einbeziehung herkömmlicher und neuer Baustoffe sowie von Werkstoffen und Ausgangsstoffen anderer Industriezweige. (3) Sie erprobt die Anwendung chemischer Erzeugnisse, insbesondere von Plasten im Bauwesen, ermittelt optimale Anwendungsgebiete und erarbeitet die Forderungen an die Industrie.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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