Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 422

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 422 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 422); 422 Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 1. Juli 1966 (3) Für die zur Akademie gehörenden Institute und Einrichtungen gilt das Prinzip der Einzelleitung. Die Direktoren der Institute und Einrichtungen sind dem Präsidenten rechenschaftspflichtig. II Aufgaben und Verantwortung der Akademie §3 (1) Die Akademie erarbeitet wissenschaftlich begründete prognostische Einschätzungen erkennbarer Hauptrichtungen in Wissenschaft und Technik für das Bauwesen. (2) Sie führt Grundlagenforschung sowie angewandte Forschung mit Querschnittscharakter für das Bauwesen durch. (3) Ihre Kräfte und Mittel werden so eingesetzt, daß die Ergebnisse der Forschung und Entwicklung zu einem hohen Nutzeffekt der Investitionen beitragen, die Produktivität der gesellschaftlichen Arbeit sowie die Leistungsfähigkeit und Rentabilität des Bauwesens erhöhen, den Beitrag des Bauwesens zum Nationaleinkommen vergrößern und die Entwicklung des sozialistischen Lebens fördern. §4 Ökonomie des Bauwesens (1) Die Akademie erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen für die Weiterentwicklung der Ökonomie des Bauwesens. Sie schafft damit Entscheidungsgrundlagen für das Ministerium für Bauwesen zur Verbesserung der Planung, Bilanzierung und Organisation des Reproduktionsprozesses, für die Weiterentwicklung des geschlossenen Systems ökonomischer Hebel und für die Anwendung mathematischer Methoden und der Datenverarbeitung als entscheidendes Mittel für die wissenschaftliche Führungstätigkeit im Bauwesen. (2) Sie analysiert Stellung und Entwicklung der Bauwirtschaft und ihrer Zweige im System des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses. Sie führt volkswirtschaftliche Untersuchungen zur proportionalen Entwicklung der Zweige der Baumaterialienindustrie unter Berücksichtigung der Produktion von Baumaterialien, die in anderen Zweigen der Volkswirtschaft entwickelt und produziert werden, durch. (3) Sie schafft Grundlagen für die wissenschaftlich begründete Wirtschaftsführung entsprechend den Erfordernissen der zentralen staatlichen Leitung des Bauwesens einschließlich der Industriezweigleitungen. (4) Sie entwickelt und vervollkommnet das einheitliche System technisch-ökonomischer Kennzahlen sowie Aggregationsmodelle für die zentrale staatliche Planung als Grundlage für ein einheitliches System der Planung und Rechnungsführung und als Voraussetzung für die umfassende Anwendung moderner Datenverarbeitung bei der Planung und Leitung im Bauwesen. §5 Städtebau und Architektur (1) Die Akademie erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen für die planmäßige Entwicklung, den Aufbau und die Umgestaltung der Städte und Dörfer unter Beachtung einer hohen Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und künstlerischen Qualität. Sie geht dabei von der Analyse und den Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung aus. (2) Die Akademie schafft die wissenschaftlichen Grundlagen für Planung, Neubau und Umgestaltung von städtischen Wohn- und Industriegebieten sowie Dörfern, ausgehend von den sich herausbildenden neuen sozialistischen Formen des gesellschaftlichen Lebens und der kulturformenden Wirkung der Architektur für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. (3) Sie entwickelt die architektur-theoretischen Grundlagen des sozialistischen Städtebaues und der Architektur, ausgehend von Untersuchungen über die Auswirkungen der technischen und kulturellen Revolution. (4) Sie betreibt baugeschichtliche Forschung unter besonderer Berücksichtigung des fortschrittlichen Erbes der deutschen Architektur und des Einflusses der Arbeiterklasse und der werktätigen Volksmassen auf die Entwicklung von Städtebau und Architektur. (5) Durch ihre zuständige Sektion des Plenums berät die Akademie in Abstimmung mit den staatlichen Organen die Bezirksarchitekten und die Chefarchitekten der Großstädte bei den wichtigsten Planungen für den Aufbau und die Umgestaltung der Städte und macht sie systematisch mit den neuesten Forschungsergebnissen vertraut. Hierbei wertet sie gleichzeitig die besten Erfahrungen der Praxis aus. §6 Baumaterialien (1) Die Akademie erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen für die Erweiterung der Materialbasis des Bauwesens. Sie konzentriert sich in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen anderer Zweige der Volkswirtschaft auf die Entwicklung neuer Baustoffe, die zur Senkung der Baugewichte und der Baukosten sowie zur Erhöhung des Gebrauchswertes der Bauwerke beitragen. (2) Sie unterbreitet wissenschaftlich begründete Vorschläge und erarbeitet Verfahren und Technologien für die Nutzung einheimischer Rohstoffe und Industrieanfallstoffe. Sie entwickelt Werkstoffkombinationen unter Einbeziehung herkömmlicher und neuer Baustoffe sowie von Werkstoffen und Ausgangsstoffen anderer Industriezweige. (3) Sie erprobt die Anwendung chemischer Erzeugnisse, insbesondere von Plasten im Bauwesen, ermittelt optimale Anwendungsgebiete und erarbeitet die Forderungen an die Industrie.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials, Werbung unter Ausnutzung materieller Interessiertheit. Werbung durch politische Überzeugung. Bei dieser Art der Werbung kann das Einverständnis des Kandidaten zur Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit einen gewissen Zeitraum kleine Disziplinwidrigkeiten der Verhafteten, sehen diese danach in der ordnungsgemäßen Dienstdurchführung in der Regel Schikanen der Mitarbeiter, protestieren dagegen reagieren mit demonstrativprovokativen Aktivitäten.

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