Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 408

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 408 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 408); 408 Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 28. Juni 1966 §11 (1) Die Deutsche Investitionsbank hat bei festgestellten Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Vorbereitung und Durchführung der Investitionen, die Grundsätze des Vertragssystems in der sozialistischen Wirtschaft oder die Bestimmungen über die Erfassung, Abrechnung und Aktivierung der Grundmittel den Investitionsträgern Auflagen zur Beseitigung der Verstöße zu erteilen. Sie hat gleichzeitig von den verantwortlichen Leitern der übergeordneten Organe unter Terminstellung Maßnahmen zu fordern, die die Überwindung der aufgetretenen Mängel sichern, zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes führen oder eine bessere Organisation der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen gewährleisten. (2) Je nach Art der festgestellten Verstöße ist die Deutsche Investitionsbank gegenüber volkseigenen Investitionsträgern berechtigt, die Freigabe von Investitionsmitteln zu verweigern; Investitionsmittel unter bestimmten Bedingungen freizugeben und bei Nichterfüllung der Bedingungen Strafzuschläge bis zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes zu berechnen; bei gesetzwidriger Verwendung von Eigen- und Haushaltsmitteln die Rückführung der Beträge auf das Sonderbankkonto Investitionen bzw. die Abführung an die Bank und darüber hinaus die Zahlung von Strafzuschlägen zu verlangen; bei festgestellten Verstößen gegen die Bestimmungen über die Aktivierung der Grundmittel unter Terminstellung die Nachaktivierung und gleichzeitig die Zahlung von Strafzuschlägen zu fordern. Der Präsident legt die Höhe der Strafzuschläge fest. (3) Die Deutsche Investitionsbank kann die an sie zu zahlenden Strafzuschläge und abzuführenden Invesli-tionsmittel sowie die auf das Sonderbankkonto Investitionen zurückzuführenden Beträge nach dem für die Einziehung von Haushaltsansprüchen geltenden Verfahren einziehen. (4) Bei Verletzung von Kreditverträgen durch die Kreditnehmer wendet die Deutsche Investitionsbank die in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten oder in den Kreditverträgen vereinbarten Sanktionen an. Sie ist berechtigt, fällige Kredite und Zinsen vom laufenden Konto volkseigener Kreditnehmer abzubuchen oder abbuchen zu lassen. (5) Gegen die von der Deutschen Investitionsbank getroffenen Maßnahmen ist der Einspruch zulässig. Er hat keine aufschiebende Wirkung. Das Einspruchsverfahren regelt der Präsident im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Investitionsbank. 4. Abschnitt Aufgaben und Arbeitsweise bei der Kreditierung und Kontrolle der Produktion und Zirkulation § 12 (1) Die Deutsche Investitionsbank nimmt auf den von ihr geführten Konten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und deren Betriebsteile sowie wirtschaftsleitenden Organe der Bauwirtschaft; Reichsbahnbaudirektion und deren Betriebe; volkseigenen bautechnischen und technologischen Projektierungsbetriebe Einlagen entgegen, kontrolliert den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr und gewährt diesen Betrieben und wirtschaftsleitenden Organen Kredite zur Finanzierung der Produktion und Zirkulation. (2) Durch die Gewährung von Krediten wirkt die Deutsche Investitionsbank auf die Einhaltung der festgelegten und bestätigten Termine für die qualitätsgerechte Übergabe der Projektierungsleistungen und leistungserprobter Investitionsvorhaben, Teilvorhaben, nutzungslahiger Objekte und anderer abrechenbarer Einheiten ein. (3) Die Gewährung der Kredite an die Bau- und Projektierungsbetriebe ist vom Vorliegen der für die Projektierung, Bau- und Montagedurchführung gesetzlich erforderlichen Dokumentation abhängig zu machen. Die Laufzeit der Kredite ist an die bestätigten Termine für die qualitätsgerechte Übergabe der Projektierungsleistungen und leistungserprobter Investitionsvorhaben, Teilvorhaben, nutzungsfähiger Objekte und anderer abrechenbarer Einheiten zu binden. (4) Mit der Festlegung differenzierter Bedingungen in den Kreditverträgen, durch die Kontrolle der Einhaltung der Kreditverträge und durch Kontrollen in den Betrieben und auf den Baustellen wirkt die Deutsche Investitionsbank ein auf die Erfüllung der staatlichen Aufgaben, insbesondere die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Senkung der Selbstkosten und die Erhöhung der Rentabilität; die Anwendung des Vertragssystems in der sozialistischen Wirtschaft zur Organisierung der Planerfüllung; die Arbeit nach Baustellenordnungen; eine ökonomisch gerechtfertigte Bestandshaltung und Lagerwirtschaft; eine ordnungsgemäße Kostenerfassung und Abrechnung der Lieferungen und Leistungen; die wirtschaftliche und qualitätsgerechte Projektierung, Bau- und Montagedurchführung sowie die Einhaltung bzw. Verkürzung der Fertigstellungsund Inbetriebnahmetermine.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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