Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 402

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 402 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 402); 402 Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 27. Juni 1966 c) den Bilanzorganen des Handels, der Industrie und der Landwirtschaft ein geschlossenes System der operativen und vorausschauenden Versorgungsinf'ormation und Kontrolle. Rechte und Pflichten §4 (1) Die Versorgungsinspektionen haben ihre Aufgaben durchzuführen a) in den Wirtschaftsorganen, Bilanzorganen und Betrieben der Konsumgüterindustrie (einschließlich der Zulieferer), der Konsumgüter produzierenden örtlichen Versorgungswirtschaft und des Handwerks, der Landwirtschaft, der Erfassung und des Aufkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse, des Binnenhandels mit Konsumgütern, des Verkehrs, b) in den an der Lösung der Versorgungsaufgaben beteiligten Fachorganen der örtlichen Räte, der Wirtschaftsräte der Bezirke und der Produktionsleitungen der Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte. (2) Die Versorgungsinspektionen haben das Recht, zur Durchführung ihrer. Aufgaben in Unterlagen und Dokumente der im Abs. 1 genannten Organe und Betriebe einzusehen, die sich beziehen auf: a) den Teil der materiellen Bilanzen, der für die Er- ■ füllung des Warenfonds für die Versorgung der Bevölkerung von Bedeutung ist, b) die zur Sicherung der Produktion, des Imports, des Absatzes und des Transports von Konsumgütern abgeschlossenen Vereinbarungen und Verträge, c) die Bestands- und Reservebildung an Material sowie Halb- und Fertigerzeugnissen, d) die zur Sicherung der Versorgung erteilten Planaufgaben, Beschlüsse, Direktiven und Weisungen. (3) Die Versorgungsinspektionen haben das Recht, im Rahmen ihrer Aufgaben und ihrer Berechtigung zur Einsichtnahme in die Unterlagen und Dokumente gemäß Abs. 2 Erklärungen, Stellungnahmen und Auskünfte zu verlangen. §5 (1) Die Versorgungsinspektionen haben das Recht, zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit den im § 4 genannten Organen und Betrieben den notwendigen Informationsaustausch zu vereinbaren und sich auf die entsprechenden Informationsunterlagen dieser Organe und Betriebe zu stützen. (2) Die Versorgungsinspektionen stützen sich auf die Mitarbeiter für Versorgungskontrolle und Information bei den Räten der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, sowie auf ehrenamtliche Mitarbeiter aus Wirtschaftsorganen und Betrieben, die an der Lösung der Versorgungsaufgaben beteiligt sind. (3) Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Versorgungsinspektionen übernehmen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und in Übereinstimmung mit den betreffenden Organen und Betrieben Informationsaufgaben. §6 Die Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke nehmen die Aufgaben und Rechte gemäß §§ 2 bis 5 gegenüber zentral geleiteten Wirtschaftsorganen urtd Betrieben wahr, soweit sie hierzu durch den Minister für Handel und Versorgung ermächtigt werden. §7 In bezug auf die Außenhandelsunternehmen ist die Versorgungsinspektion des Ministeriums für Handel und Versorgung berechtigt, Auskünfte und Stellungnahmen zu fordern, die sich auf die Erfüllung der Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung gemäß § 4 Abs. 2 beziehen. Leitung der Versorgungsinspektionen §8 (1) Der Staatssekretär für Versorgung im Ministerium für Handel und Versorgung ist in Wahrnehmung der Rechte und Befugnisse des Ministers für Handel und Versorgung berechtigt: a) die Kontroll- und Informationsaufgaben zu wichtigen Versorgungsfragen auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes und der Beschlüsse des Ministerrates nach Beratung mit den Stellvertretern der Vorsitzenden der Räte der Bezirke für Handel und Versorgung verbindlich für die Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke in der Regel quartalsweise festzulegen. Die Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke für Handel und Versorgung sind gegenüber dem Staatssekretär für Versorgung für die Durchführung der Kontroll- und Informationsaufgaben, die für die Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke festgelegt wurden, verantwortlich und berichtspflichtig, b) Mitarbeiter der Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke mit Zustimmung der Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke für Handel und Versorgung zeitweilig überbezirklich einzusetzen. (2) Die Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke für Handel und Versorgung sind berechtigt, die in der Abteilung Handel und Versorgung der Räte der Kreise eingesetzten Mitarbeiter für Versorgungskontrolle und Information mit Zustimmung der Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Kreise für Handel und Versorgung mit der Durchführung von Kontrollaufgaben und mit der Ausarbeitung von territorialen Übersichten über die Versorgung zu beauftragen. . (3) Der Leiter der Versorgungsinspektion des Ministeriums für Handel und Versorgung a) ist berechtigt, mit den Leitern der Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke zu vereinbaren, daß sie kurzfristig erforderliche Kontroll- und Informationsaufgaben durchführen und ihn über die Ergebnisse unterrichten. Über derartige Vereinbarungen haben sie den Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes für Handel und Versorgung zu informieren, b) sichert die zentrale Anleitung und Unterstützung der Leiter der Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke und führt mit ihnen Erfahrungsaustausche durch,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie an der Bearbeitung von Operativen Vorgängen muß auf politisch-operative Schwerpunkte beschränkt bleiben. Der Hauptweg der weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen besteht in der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Operativen Personenkontrollen und - Operativen Vorgängen. Die von Verdächtigen ist gemäß nur vom Mitarbeiter der Linie Untersuchung durchzuführen. Dabei haben die Untersuchungsabteilungen in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Körper- und Sachdurchsuchung bei Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit auch noch während ihres Vollzuges. Es ist jedoch nach Auffassung der Autoren erforderlich, in einem Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug soll die Aufnahmeuntersuchung durch einen Arzt geregelt werden. Dazu wird folgender Gesetzesvorschlag unterbreitet: Verhaftete sind unverzüglich, spätestens am Tage nach der Aufnahme, ärztlich zu untersuchen.

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