Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 402

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 402 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 402); 402 Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 27. Juni 1966 c) den Bilanzorganen des Handels, der Industrie und der Landwirtschaft ein geschlossenes System der operativen und vorausschauenden Versorgungsinf'ormation und Kontrolle. Rechte und Pflichten §4 (1) Die Versorgungsinspektionen haben ihre Aufgaben durchzuführen a) in den Wirtschaftsorganen, Bilanzorganen und Betrieben der Konsumgüterindustrie (einschließlich der Zulieferer), der Konsumgüter produzierenden örtlichen Versorgungswirtschaft und des Handwerks, der Landwirtschaft, der Erfassung und des Aufkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse, des Binnenhandels mit Konsumgütern, des Verkehrs, b) in den an der Lösung der Versorgungsaufgaben beteiligten Fachorganen der örtlichen Räte, der Wirtschaftsräte der Bezirke und der Produktionsleitungen der Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte. (2) Die Versorgungsinspektionen haben das Recht, zur Durchführung ihrer. Aufgaben in Unterlagen und Dokumente der im Abs. 1 genannten Organe und Betriebe einzusehen, die sich beziehen auf: a) den Teil der materiellen Bilanzen, der für die Er- ■ füllung des Warenfonds für die Versorgung der Bevölkerung von Bedeutung ist, b) die zur Sicherung der Produktion, des Imports, des Absatzes und des Transports von Konsumgütern abgeschlossenen Vereinbarungen und Verträge, c) die Bestands- und Reservebildung an Material sowie Halb- und Fertigerzeugnissen, d) die zur Sicherung der Versorgung erteilten Planaufgaben, Beschlüsse, Direktiven und Weisungen. (3) Die Versorgungsinspektionen haben das Recht, im Rahmen ihrer Aufgaben und ihrer Berechtigung zur Einsichtnahme in die Unterlagen und Dokumente gemäß Abs. 2 Erklärungen, Stellungnahmen und Auskünfte zu verlangen. §5 (1) Die Versorgungsinspektionen haben das Recht, zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit den im § 4 genannten Organen und Betrieben den notwendigen Informationsaustausch zu vereinbaren und sich auf die entsprechenden Informationsunterlagen dieser Organe und Betriebe zu stützen. (2) Die Versorgungsinspektionen stützen sich auf die Mitarbeiter für Versorgungskontrolle und Information bei den Räten der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, sowie auf ehrenamtliche Mitarbeiter aus Wirtschaftsorganen und Betrieben, die an der Lösung der Versorgungsaufgaben beteiligt sind. (3) Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Versorgungsinspektionen übernehmen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und in Übereinstimmung mit den betreffenden Organen und Betrieben Informationsaufgaben. §6 Die Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke nehmen die Aufgaben und Rechte gemäß §§ 2 bis 5 gegenüber zentral geleiteten Wirtschaftsorganen urtd Betrieben wahr, soweit sie hierzu durch den Minister für Handel und Versorgung ermächtigt werden. §7 In bezug auf die Außenhandelsunternehmen ist die Versorgungsinspektion des Ministeriums für Handel und Versorgung berechtigt, Auskünfte und Stellungnahmen zu fordern, die sich auf die Erfüllung der Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung gemäß § 4 Abs. 2 beziehen. Leitung der Versorgungsinspektionen §8 (1) Der Staatssekretär für Versorgung im Ministerium für Handel und Versorgung ist in Wahrnehmung der Rechte und Befugnisse des Ministers für Handel und Versorgung berechtigt: a) die Kontroll- und Informationsaufgaben zu wichtigen Versorgungsfragen auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes und der Beschlüsse des Ministerrates nach Beratung mit den Stellvertretern der Vorsitzenden der Räte der Bezirke für Handel und Versorgung verbindlich für die Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke in der Regel quartalsweise festzulegen. Die Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke für Handel und Versorgung sind gegenüber dem Staatssekretär für Versorgung für die Durchführung der Kontroll- und Informationsaufgaben, die für die Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke festgelegt wurden, verantwortlich und berichtspflichtig, b) Mitarbeiter der Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke mit Zustimmung der Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke für Handel und Versorgung zeitweilig überbezirklich einzusetzen. (2) Die Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke für Handel und Versorgung sind berechtigt, die in der Abteilung Handel und Versorgung der Räte der Kreise eingesetzten Mitarbeiter für Versorgungskontrolle und Information mit Zustimmung der Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Kreise für Handel und Versorgung mit der Durchführung von Kontrollaufgaben und mit der Ausarbeitung von territorialen Übersichten über die Versorgung zu beauftragen. . (3) Der Leiter der Versorgungsinspektion des Ministeriums für Handel und Versorgung a) ist berechtigt, mit den Leitern der Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke zu vereinbaren, daß sie kurzfristig erforderliche Kontroll- und Informationsaufgaben durchführen und ihn über die Ergebnisse unterrichten. Über derartige Vereinbarungen haben sie den Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes für Handel und Versorgung zu informieren, b) sichert die zentrale Anleitung und Unterstützung der Leiter der Versorgungsinspektionen der Räte der Bezirke und führt mit ihnen Erfahrungsaustausche durch,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden im großen Umfang feindlich-negative Einstellungen zu erzeugen, feindlichnegative Handlungen zu inspirieren und zu organisieren und sich somit eine breite personelle Basis im Innern der zu schaffen.

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