Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 398

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 398 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 398); 398 Gesetzblatt Teil II Nr. 62 Ausgabetag: 25. Juni 1966 (2) Als Kreditbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Verzinsung und Rückzahlung, gelten für die Zwischenkredite an die VEB KWV die §§ 1 und 3 der Siebenten Durchführungsbestimmung vom 31. Oktober 1964 zum Gesetz über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues (GBl. II S. 899), an die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften die §§ 14 und 15 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 3. Januar 1964 zur Verordnung über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (GBl. II S. 28) bzw. der § 2 der Verordnung vom 17. Juli 1958 zur Änderung der Verordnung über die Umbildung gemeinnütziger und sonstiger Wohnungsbaugenossenschaften (GBl. I S. 602). §4 Die Zuständigkeit für die Führung der Sonderbankkonten für die Vorbereitung und Durchführung des komplexen Wohnungsneubaues Die Investitionsträger des komplexen Wohnungsneubaues und der Hauptplanträger Komplexer Wohnungsbau haben Sonderbankkonten „Investitionen“ einzurichten. Diese Sonderbankkonten werden geführt: für die Vorbereitung der Investitionen bei der Sparkasse am Sitz des Rates des Bezirkes, für die Durchführung der Investitionen (einschließlich Erwerb nichtvolkseigener Grundstücke, Umsetzungen und Verlagerungen) bei den Sparkassen, in deren Zuständigkeitsbereich die Bauten bzw. die Maßnahmen des komplexen Wohnungsneubaues durchgeführt werden. §5 Die Bereitstellung der finanziellen Mittel (1) Die zur Finanzierung der Durchführung der Investitionen geplanten Mittel der Sonderfonds sowie der Gegenwert der Obligationen und die Eigenmittel sind auf die Sonderbankkonten „Investitionen“ zu übertragen. Die Bereitstellung der geplanten Kreditmittel erfolgt in Form der debitorischen Kontenführung. (2) Verfügungen des Hauptplanträgers im Rahmen der für die Vorbereitung der Investitionen, den Erwerb von nichtvolkseigenen Grundstücken und die Finanzierung von Umsetzungen und Verlagerungen geplanten Haushaltsmittel werden aus dem Sonderbankkonto „Investitionen“ finanziert. Der Ausgleich der Sonderbankkonten zu Lasten des zuständigen Haushaltskontos erfolgt am drittletzten Werktag jeden Monats. (3) Abs. 2 gilt sinngemäß für Verfügungen des Haupt-Investitionsträgers über die im Plan der Finanzierung des komplexen Wohnungsneubaues für die Durchführung der Investitionen bereitgestcllten Haushaltsmittel. (4) Die Zinsen für die zur Zwischenfinanzierung gemäß Absätzen 2 und 3 aufgewendeten Mittel werden den Sparkassen in Höhe von 4 % aus dem Staatshaushalt erstattet. §6 Die Finanzierung der Gebühren für Hauptinvestitionsträger Komplexer Wohnungsbau (1) Die dem Hauptinvestilionsträger zur Finanzierung einer Aufgaben zustehenden Gebühren werden ihm aus dem Plan der Finanzierung des komplexen Wohnungsneubaues durch die Investitionsträger zur Verfügung gestellt. Andere Quellen zur Finanzierung der Aufgaben des Haupünvestitionsträgers dürfen nicht geplant werden. (2) Die Höhe der dem Hauptinvestitionsträger zur Finanzierung seiner Aufgaben zustehenden Gebühren ergibt sich aus der „Richtlinie der Staatlichen Plankommission für die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen des komplexen Wohnungsneubaues durch die Hauptplanträger Komplexer Wohnungsbau“* und den Festlegungen der Räte der Bezirke. (3) Die Gebühren, die dem Hauptinvestitionsträger mit der Übergabe der nutzungsfähigen Teilvorhaben und Objekte zustehen, können ihm in monatlichen Raten vorab finanziert werden. Die Finanzierung erfolgt durch die für den Sitz des Hauptinvestitionsträgers örtlich zuständige Sparkasse. Die Vorfinanzierung wird eingestellt, wenn der Hauptinvestilionsträger die Schlußabrechnungen für die übergebenen nutzungsfähigen Teilvorhaben bzw. Objekte nicht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Übergabe fertiggestellt hat. Der Ausgleich der vorab finanzierten Beträge erfolgt bei Übergabe der nutzungsfähigen Teilvorhaben bzw. Objekte aus den Sonderbankkonten der Investitionsträger in entsprechender Höhe. (4) Wird gemäß Abs. 3 verfahren, darf die Vorfinanzierung der dem Hauptinvestitionsträger zustehenden Gebühren am Ende des Planjahres nicht höher sein als die auf den Wertumfang der nicht fertiggestellten Investitionen entfallenden anteiligen Gebühren. (5) Die Zinsen für die zur Zwischenfinanzierung gemäß Abs. 3 aufgewendeten Mittel werden den Sparkassen in Höhe von 4% aus dem Staatshaushalt erstattet. §7 Die Zwischenfinanzierung von Erstausstattungen und provisorischen Baustraßen (1) Sofern zwischen dem Hauptinvestitionsträger und dem Generalauftragnehmer keine Vereinbarung über Lieferungen und Leistungen bei Erstausstattungen für Gemeinschaftseinrichtungen abgeschlossen wird, erfolgt bis zur Abrechnung der nutzungsfähigen Teilvorhaben bzw. Objekte die Zwischenfinanzierung der Aufwendungen für Erstausstattungen durch die für den Sitz des Hauptinvestitionsträgers örtlich zuständige Sparkasse bzw. durch die Sparkassen in deren Zuständigkeitsbereich die Investitionen durchgeführt werden. (2) Die Freigabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage eines Finanzierungsplanes, der vom Hauptinvestitionsträger der Sparkasse vorzulegen ist. Der Umfang der Freigabe wird von den im Projekt festgelegten Lieferungen und Leistungen bestimmt. Die Termine der Freigabe ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Im Finanzierungsplan sind anzugeben: a) die zu finanzierenden Maßnahmen, b) der Wertumfang, c) die Dauer der Zwisehenfinanzierung. (3) Die Ablösung der Zwischenfinanzierung erfolgt anhand der Schlußabrechnung für die betreffenden nutzungsfähigen Teilvorhaben bzw. Objekte aus den hierfür geplanten Finanzierungsquellen des Investitionsfinanzierungsplanes. (4) Sofern Baustraßen nicht als Kosten des L II-Bereiches, sondern als gesonderte Teilvorhaben ausgewiesen werden, erfolgt die Zwischenfinanzierung gemäß den Absätzen 2 und 3 durch die für den Sitz des Hauptinvestitionsträgers zuständige Sparkasse bzw. durch die Sparkasse, in deren Zuständigkeitsbereich die Investitionen durchgeführt werden. * wurde den Räten der Bezirke direkt zugestellt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Neues Deutschland., Sowjetunion verfolgt konsequent den Leninschen Kurs des Friedens, Rede auf dem April-Plenum des der Partei , Neues Deutschland.

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