Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 388

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 388 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 388); 388 Gesetzblatt Teil II Nr. 60 Ausgabetag: 15. Juni 1966 (2) Lieferungen an die GENEX GmbH, Intershop GmbH und Exportkontore durch die im Abs. 1 genannten Betriebe werden den Lieferungen an die Außenhandelsunternehmen gleichgestellt. §2 (1) Komplementäre, Gesellschafter und Inhaber der im § 1 Abs. 1 genannten Betriebe sowie die im § 1 Abs. 1 genannten Genossenschaften erhalten für durchgeführte Exportlieferungen und Lieferungen im Handelsverkehr mit Westdeutschland und Westberlin auf der Grundlage des Valutagegenwertes frei Grenze Deutsche Demokratische Republik bzw. fob Hafen Deutsche Demokratische Republik eine Exportvergütung in MDN. (2) Komplementäre, Gesellschafter und Inhaber im Sinne des Abs. 1 sind diejenigen, die den Betrieb selbst leiten. Den im Satz 1 Genannten werden gleichgestellt deren Ehegatten oder Kinder sowie die Ehegatten der Kinder, wenn diese den Betrieb leiten. (3) Die zuständigen wirtschaftsleitenden Organe können auch Betriebsleitern, die durch staatliche Organe eingesetzt oder von Inhabern bzw. Gesellschaftern mit der Leitung des Betriebes beauftragt worden sind, eine entsprechende Exportvergütung zubilligen. Diese darf 20 % der Exportvergütung, die den im Abs 1 genannten Personen gewährt wird, nicht übersteigen. §3 (1) In den Betrieben mit staatlicher Beteiligung und in den Betrieben der privaten Wirtschaft sind die Werktätigen mit mindestens 30% an der Exportvergütung zu beteiligen. Diese Mittel werden zweckgebunden für die Anerkennung besonderer Leistungen der Werktätigen bei der Erfüllung der Exportaufgaben dem Prämienfonds bzw. Kultur- und Sozialfonds zugeführt. (2) In den im Abs. 1 genannten Betrieben entscheidet der Leiter des Betriebes in Übereinstimmung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung bzw. der Ortsgewerkschaftsleitung über die Verwendung der Mittel. §4 Die Produktionsgenossenschaften des Handwerks können die gewährte Exportvergütung in voller Höhe zweckgebunden für die Anerkennung besonderer Leistungen der Genossenschaftsmitglieder auf dem Gebiete des Exports dem Konsumtionsfonds zuführen. §5 (1) Die differenzierten und degressiv gestaffelten Exportvergütungssätze werden den im § 1 Abs. 1 genannten Betrieben und Genossenschaften vom zuständigen wirtschaftsleitenden Organ bekanntgegeben. (2) Auf dieser Grundlage errechnen die Betriebe und Genossenschaften die Höhe der Exportvergütung. §6 (1) Die gewährten Exportvergütungen sind steuerfrei und sozialversicherungs-beitragsfrei. (2) Werden die gewährten Exportvergütungen von dem im § 2 festgelegten Personenkreis zur Prämiierung von in verantwortlichen Funktionen tätigen Gesellschaftern der betreffenden Betriebe verwendet, sind diese ebenfalls steuerfrei und sozialversicherungs-bei-tragsfrei. (3) Das gilt auch für die Zulieferbetriebe, wenn der im § 2 festgelegte Personenkreis bzw. die Genossenschaften die gewährte Exportvergütung für die Prämiierung dieser Betriebe verwendet. §7 (1) Die Betriebe und Genossenschaften sind berechtigt, jeweils nach der durchgeführten Lieferung, die abzuführenden . Steuern um die Exportvergütung zu kürzen. Der abgesetzte Vergütungsbetrag ist auf dem Überweisungsauftrag für Steuerabschlagzahlungen anzugeben. (2) Die Betriebe und Genossenschaften haben sich nach Abschluß des jeweiligen Kalenderjahres von den warenmäßig zuständigen Außenhandelsunternehmen den Valutagegenwert der durchgeführten Exportlieferungen und der Lieferungen nach Westdeutschland und Westberlin bestätigen zu lassen. (3) Die Bestätigung der Außenhandelsunternehmen ist von den Betrieben und Genossenschaften der Jahressteuererklärung beizufügen. §8 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1966 in Kraft. Berlin, den 13. April 1966 Der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel Solle Anordnung Nr. 23* über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete. An Jerungsanordnung Vom 1*. Mai 1966 Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 199) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: Anordnung Nr. 22 vom 28. April 1966 (GBl. II Nr. 50 S. 307);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, die politisch-operative Lage in ihrem Verantwortungsbereich einzuschätzen, einen Beitrag zur Klärung der Frage Wer ist wer? zu leisten und Hinweise auf operativ interessante Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren.

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