Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 383

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 383 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 383); Gesetzblatt Teil II Nr. 59 Ausgabetag: 11. Juni 1966 383 institut, eine Fakultät oder ein Institut einer Universität bzw. Hochschule oder eine andere im Verantwortungsbereich eines zentralen staatlichen Organs liegende wissenschaftliche Einrichtung fungieren. 3. Arbeitskreise werden für wirtschaftswissenschaftliche bzw. volkswirtschaftliche Querschnittsprobleme gebildet, die eine komplexe Forschung erfordern. Sie geben den auf ihrem Forschungsgebiet tätigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Gremien Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung der Forschungsaufgaben. Sie planen und koordinieren im Rahmen ihres Problemkreises die ökonomische Forschung, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Grundlagenforschung. Dabei stützen sie sich auf ihre Leitinstitutionen und weitere in die Forschungsarbeit einbezogene wissenschaftliche Einrichtungen. Die Arbeitskreise sind dem Beirat für ökonomische Forschung über ihre Forschungsarbeit rechenschaftspflichtig. Die Bildung von Arbeitskreisen wird vom Beirat für ökonomische Forschung beschlossen. 4. Die Arbeitskreise führen wissenschaftliche Beratungen über Grundfragen im Rahmen ihres Forschungsgebietes und Verteidigungen von wichtigen Forschungsvorhaben und -ergebnissen vom Gesichtspunkt des wissenschaftlichen Gehaltes und ihrer praktischen Anwendbarkeit durch. Die Arbeitskreise sind ehrenamtlich tätige Gremien, in denen erfahrene Wirtschaftswissenschaftler und -Praktiker tätig sind. Sie werden von Mitgliedern des Beirates für ökonomische Forschung geleitet und erfüllen selbständig die ihnen übertragenen Aufgaben mit Hilfe von Forschungsgemeinschaften bzw. -kollektiven. Sie arbeiten eng mit den für ihr Forschungsgebiet zuständigen Staats- und Wirtschaftsorganen zusammen. B. Koordinierungsbereiche werden für die im Verantwortungsbereich zentraler staatlicher Organe liegenden ökonomischen Forschungsprobleme gebildet. Sie sind als Organe des Beirates für ökonomische Forschung zugleich wissenschaftliche Gremien des jeweils zuständigen zentralen staatlichen Organs. Die Bildung von Koordinierungsbereichen wird auf Vorschlag des Leiters des zuständigen zentralen staatlichen Organs vom Beirat für ökonomische Forschung beschlossen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bestehen bei den Koordinierungsbereichen wissenschaftliche Räte. Sie sind ehrenamtliche Gremien, die sich aus erfahrenen Wirtschaftswissenschaftlern und -Praktikern zusammensetzen.Ihre Arbeitsweise erfolgt analog der Tätigkeit der Arbeitskreise. Sie planen und koordinieren in ihrem Bereich unter Anleitung des zuständigen staatlichen Leiters bzw. des von ihm Beauftragten die ökonomische Forschung und sichern dabei, daß die Forschungsarbeiten auf die Schwerpunkte und Erfordernisse ihres Zweiges bzw. Bereiches orientiert werden. Durch sie wirkt der Beirat für ökonomische Forschung darauf ein, daß die ökonomische Forschung in den Zweigen und Bereichen der Volkswirtschaft als Bestandteil der gesamten ökonomischen Foischung auf die komplexe Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung gerichtet wird. 6. Die Leiter der zentralen staatlichen Organe legen in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Beirates für ökonomische Forschung fest, welches Gremium in ihrem Bereich die Aufgaben des wissenschaftlichen Rates wahrnimmt und welche ihm nachge-ordnete Einrichtung als Leilinstitution fungiert. Die Vorsitzenden der wissenschaftlichen Räte der Koordinierungsbereiche werden in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden des Beirates für ökonomische Forschung beim Leiter des zuständigen zentralen staatlichen Organs berufen. Sie sind zugleich Mitglieder des Beirates für ökonomische Forschung. 7. Zur Sicherung des einheitlichen Zusammenwirkens der Arbeitskreise und Koordinierungsbereiche sowie für die Lösung bzw. Koordinierung solcher Forschungsaufgaben, die die Probleme mehrerer Arbeitskreise und Koordinierungsbereiche umfassen, werden beim Beirat für ökonomische Forschung ständige oder zeitweilige Arbeits- bzw. Koordinierungsgruppen gebildet. IV. Finanzierung ökonomischer Forschungsaufgaben 1. Zur Finanzierung vertraglich gebundener zentraler ökonomischer Forschungsaufgaben, bei denen die Arbeitskreise des Beirates für ökonomische Forschung oder die Abteilungen der Staatlichen Plankommission Auftraggeber sind, besteht bei der Staatlichen Plankommission der zentrale Fonds für ökonomische Forschung. Zur Anwendung des Prinzips der materiellen Interessiertheit in der ökonomischen Forschung wird im Rahmen dieses Fonds ein Prämienfonds gebildet. 2. Die Finanzierung der Forschungsaufgaben der Koordinierungsbereiche erfolgt in der Regel durch die zuständigen zentralen staatlichen Organe. Anlage 2 zu vorstehendem Beschluß Ordnung über die Einreichung der ökonomischen Forschungsthemen an den Beirat für ökonomische Forschung bei der Staatlichen Plankommission Zur Erfüllung der Aufgaben des Beirates für ökonomische Forschung sowie seiner Arbeitskreise und Koordinierungsbereiche bei der Koordinierung und Erhöhung der Effektivität der ökonomischen Forschung ist es erforderlich, daß die wissenschaftlichen Einrichtungen, in denen ökonomische Forschungsarbeit auf dem Gebiet der sozialistischen Wirtschaft geleistet wird, ihre Forschungsthemen und -pläne den Forschungsgremien des Beirates für ökonomische Forschung bei der Staatlichen Plankommission einreichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen beteiligt sind, der Charakter von Bedingungen zu, die als notwendige Vermittlungsglieder der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einflüsse verstärkt wurde. in Einzelfällen die Kontaktpartner eine direkte, ziel- gerichtete feindlich-negative Beeinflussung ausübten. Eine besondere Rolle bei der Herausbildung und Verfestigung feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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