Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 357

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 357 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 357); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1966 Berlin, den 10. Juni 1966 Teil II Nr. 58 Tag Inhalt Seite 12. 5.66 Dritte Verordnung: über die Planung und Zusammenarbeit beim Gütertransport. Transportverordnung (TVO) 357 12.5. 66 Neunte Durchführungsbestimmung zur Transportverordnung. Änderung der Vierten Sechsten und Achten Durchführungsbestimmung zur Transportverordnung 364 12. 5. 66 Zehnte Durchführungsbestimmung zur Transportverordnung. Bestimmungen für den Bereich Binnenschiffahrt und Allgemeine Leistungsbedingungen für Transportverträge mit dem VEB Deutsche Binnenreederei 365 12. 5. 66 Anordnung Nr. 4 über den Stückgutverkehr von Haus zu Haus 379 Dritte Verordnung* über die Planung und Zusammenarbeit beim Gütertransport. Transportverordnung (TVO) Vom 12. Mai 1966 Zur Durchsetzung des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Juli 1965 über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (GBl. I S. 159), des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 14. Januar 1966 über die Weiterentwicklung und Vereinfachung der staatlichen Führungstätigkeit in der zweiten Etappe des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung (GBl. I S. 53) und der Verordnung vom 22. Dezember 1965 über die „5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche-' und die Verkürzung der Arbeitszeit (GBl. II S. 897) sowie auf Grund der verstärkten Einführung der Schubschiffahrt werden Änderungen der Transportverordnung (TVO) vom 24. August 1961 (GBl. II S. 365) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 15. Februar 1962 (GBl. II S. 111) erforderlich. Es wird deshalb folgendes verordnet: §1 (1) Im § 4 Abs. 2 der Transportverordnung sind die Worte „(Anlagen 1 bis 4)“ zu streichen. (2) Für den Zentralen Transportausschuß, die Bezirkstransportausschüsse sowie die Kreis-/Stadttrans-portausschüsse gelten die als Anlagen 1 bis 3 zu dieser Verordnung veröffentlichten Statuten. §2 Der § 8 Abs. 3 Buchst, e der Transportverordnung erhält folgende Fassung: ,,e) die verstärkte Nachtverladung, Durchführung von Nachttransporten und die Be- und Entladung an allen 7 Tagen der Woche.“ * 2. VO vom 15. Februar 1962 (GBl. II Nr. 12 S. 111) §3 Der § 15 der Trahsportverordnung erhält folgende Fassung: „§ 15 (1) Die Güterwagen sind vom Absender fristgemäß so zu bestellen, daß der im Transportplanbescheid festgelegte Transportraum an allen 7 Tagen der Woche gleichmäßig oder in der mit der Eisenbahn vereinbarten Höhe in Anspruch genommen wird. (2) Beträgt der monatliche Transportbedarf weniger als 30 Güterwagen, so ist der Transportraum an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen wie folgt in Anspruch zu nehmen: Bei einem monatlichen Transportplananteil von 3 bis 5 Güterwagen mindestens 1 Güterwagen, von 6 bis 10 Güterwagen mindestens 2 Güterwagen, von 11 bis 20 Güterwagen mindestens 3 Güterwagen, von 21 bis 29 Güterwagen mindestens 4 Güterwagen sonn- oder feiertags; bei einem monatlichen Transportplananteil von 11 bis 20 Güterwagen mindestens 1 Güterwagen, von 21 bis 29 Güterwagen mindestens 2 Güterwagen sonnabends. (3) Abweichungen von der kontinuierlichen Inanspruchnahme gemäß Abs. 1 sind innerhalb derselben Dekade im Einvernehmen mit der Eisenbahn auszugleichen: anderenfalls erlischt der Anspruch auf spätere Bereitstellung. An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen zu wenig in Anspruch genommener Transportraum darf nicht zum Ausgleich auch nicht untereinander in der Dekade herangezogen werden. Der nicht in Anspruch genommene Transportraum kann nicht nachträglich bestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Minderinanspruchnahmen, die auf unabwendbare Ereignisse zurückzuführen sind. Stellt die Eisenbahn an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen den Transportraum nicht in Höhe der Bestellung gemäß den Absätzen 1, 2 und 4 bereit, so kann der zu wenig bereitgestellte Transportraum zusätzlich für die übrigen Tage der Woche bestellt und zum Ausgleich in der Dekade herangezogen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik führen, sowie aus eigner. Initiative feindlich-negative Aktivitäten gegen die Deutsche Demokratische Republik,. ihre. Staats- und Gesellschaftsordnung insgesamt sowie spezieller Bereiche, wie zum Beispiel die grundsätzliche Trennung der vorbestraften Verhafteten von nicht vorbestraften Verhafteten; die Trennung von Verhafteten und Strafgefangenen und von Jugendlichen und Erwachsenen.

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