Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 353

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 353 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 353);  GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1966 Berlin, den 6. Juni 1966 Teil II Nr. 57 Tag Inhalt Seite 29. 4. 60 Verordnung über die staatliche Finanzrevision in der volkseigenen Bau- und Bau- materialienindustrie 353 21. 5. 60 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Besteuerung der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften und anderer Genossenschaften der Vereinigung der gegenseitigen Bauemhilfe 354 21.5.66 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Besteuerung der zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen der Landwirtschaft sowie über die Steuern und die Sozialversicherung ihrer Beschäftigten 355 20. 5. 66 Anordnung Nr. 2 über die Berechnung von Transportpreisen gegenüber landwirtschaft- lichen Betrieben 355 21. 5. 60 Anordnung Nr. 2 über steuerliche Vergünstigungen für private Edelpelztierzüchter 356 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 356 Verordnung über die staatliche Finanzrevision in der volkseigenen Bau- und Bauniaterialienindustrie. Vom 29. April 1966 §1 Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Durchführung von Finanzrevisionen in 1. den dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und der Vereinigung Volkseigener Handelsbetriebe der Baumaterialienindustrie (nachstehend WB genannt) und deren volkseigenen Betrieben (nachstehend VEB genannt), Volkseigenen Bau- und Montagekombinaten sowie Volkseigenen Spezialbaukombinaten (nachstehend BMK genannt) und deren wirtschaftlich selbständige Betriebsteile, volkseigenen Betrieben; 2. den den Bezirks- und Kreisbauämtern unterstehenden VEB. §2 (1) Finanzrevisionen sind entsprechend den §§ 2 bis 11 der Verordnung vom 5. März 1966 über die staatliche Finanzrevision in der volkseigenen Industrie (GBl. II S. 167) durchzuführen. Dabei sind auf die BMK die für die WB und auf die wirtschaftlich selbständigen Betriebsteile der BMK die für die VEB zutreffenden Bestimmungen anzuwenden. (2) Im Geltungsbereich gemäß § 1 trägt die in der Verordnung vom 5. März 1966 über die staatliche Finanzrevision in der volkseigenen Industrie für die Industrieminister festgeleglen Pflichten und Rechte der Minister für Bauwesen, ist der entsprechend § 5 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 der Verordnung vom 5. März 1966 über die staatliche Finanzrevision in der volkseigenen Industrie vorgesehene Einsatz von Hauptbuchhaltern und anderen qualifizierten Ökonomen der VEB und WB zur Durchführung von Finanzrevisionen insbesondere zu Bilanzprüfungen mit dem Leiter des dem VEB bzw. der WB übergeordneten Organs abzustimmen. (3) Für die den Bezirksbauämtern unterstellten VEB üben die Bezirksbaudirektoren gleiche Befugnisse aus, wie die Generaldirektoren der WB gegenüber den ihnen unterstellten VEB. Für die den Kreisbauämtern unterstellten VEB haben diese Befugnisse die Kreisbaudirektoren. §3 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister der Finanzen. §4 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Ab dem gleichen Zeitpunkt a) tritt die Anordnung vom 4. Januar 1964 über die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen im Bereich der volkseigenen Bau- und Baumaterialienindustrie (GBl. III S. 51) außer Ki’aft;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Lage als entscheidende Voraussetzung zur Erfüllung des übertragenen. Klassenauftrages, die Entwicklung einer zielstrebigen, den Aufgaben, Anforderungen und Bedingungen entsprechenden politisch-ideologischen und parteierzieherischen Arbeit mit dem Angehörigen, die konsequente Durchsetzung der erforderlichen baulichen, technischen, nach richten-technischen und brandschutz-technischen Maßnahmen in den Kreis- und Objektdienststellen verantwortlich. Oie haben den Leitern der Kreis- und Objektdienststellen erforderliche Aufgaben zu übertragen.

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