Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 324

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 324 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 324); 324 Gesetzblatt Teil II Nr. 53 -- Ausgabetag: 23. Mai 1966 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Komplex-Prämienfonds auf Investitionsbauvorhaben. Vom 16. April 1966 Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 30. Januar 1964 über die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Bel rieben der Industrie und des Bauwesens und in den WB im Jahre 1964 Auszug (GBl. II S. 80) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Schwermaschinen- und Anlagenbau, dem Minister für Elektrotechnik und Elektronik, dem Minister der Finanzen sowie in Übereinstimmung mit den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften Bau Holz und Metall folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für Investitionsbauvorhaben, auf denen ein Komplexwettbewerb durchgeführt wird. §2 (1) Der Komplex-Prämienfonds ist beim Generalauftragnehmer bzw. Investitionsträger zu bilden. (2) Alle auf dem Investilionsbauvorhaben eingesetzten volkseigenen Betriebe haben aus ihrem einheitlichen Prämienfonds 1,5 % des geplanten Lohnfonds bezogen auf die Anzahl und Einsatzzeit der dort beschäftigten Werktätigen dem Komplex-Prämienfonds zuzuführen. (3) Für Werktätige aus Betrieben anderer Eigentumsformen ist die Höhe der Zuführungen mit diesen Betrieben schriftlich zu vereinbaren. (4) Dem Komplex-Prämienfonds sind 10% der eingesparten Investitionskosten für ein Teilvorhaben oder Objekt bis zur Höhe von 0,25% der geplanten Investitionssumme, bei Einhaltung der Staatsplantermine und qualitätsgerechter Fertigstellung, 10 % des aus der vorfristigen und qualitätsgerechten Fertigstellung realisierten Preiszuschlages gemäß § 23 Abs. 2 der Investitionsverordnung vom 25. September 1964 (GBl. 11 S. 785) zuzuführen. §3 Die Zuführung der betrieblichen Anteile gemäß § 2 Abs. 2 hat monatlich bis zum 20. des nachfolgenden Monats zu erfolgen. §4 (1) Die Verwendung des Komplex-Prämienfonds hat auf der Grundlage aufgeschlüsselter Planaufgaben und in Abhängigkeit von dem durch den Komplexwettbewerb erreichten ökonomischen Nutzeffekt zu erfolgen. (2) Mit den Kollektiven sind Wettbewerbsvereinbarungen abzuschließen, die insbesondere auf die Verkürzung der Bauzeit, mit dem Investitionsträger vereinbarte vorfristige Fertigstellung der Teilvorhaben und Objekte, Einhaltung der Qualitätskennziffern und die Erreichung der bestätigten technisch-ökonomischen Parameter, Sicherung der zyklogrammgerechten Durchführung des Vorhabens, Senkung des Bauaufwandes und der Investitionskosten, Einsparung an Material und Durchsetzung einer straffen Ordnung in der Material- und Lagerwirtschaft orientieren und in denen die Höhe der Prämiensätze auszuweisen ist. (3) Zur Erhöhung der materiellen Interessiertheit sind den Wettbewerbskollektiven die möglichen Zuführungen zum Komplex-Prämienfonds für einzusparende Investitionskosten sowie für zu realisierende Preiszuschläge vorab bekanntzugeben. (4) Die am Jahresende nicht verbrauchten Mittel des Komplex-Prämienfonds sind in das Folgejahr übertragbar. §5 Auszeichnungen und Prämiierungen, die nicht aus dem Komplex-Prämienfonds finanziert werden, sind für Beschäftigte, die am Komplexwettbewerb teilneh-men, nur in Abstimmung mit dem Generalauftragnehmer bzw. Investitionsträger und der zuständigen Gewerkschaftsleitung vorzunehmen. §6 Der Generalauftragnehmer bzw. Investitionsträger verfügt über den Komplex-Prämienfonds in Übereinstimmung mit den Hauptauftragnehmern und in Abstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung. §7 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1966 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 1. April 1964 über die Bildung und Verwendung des Komplex-Prämienfonds auf Großbaustellen (GBl. II S. 288) außer Kraft. Berlin, den 16. April 1966 Der Minister für Bauwesen Junker Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Kiosterstraße 47, Telefon: 209 3o 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1533 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - BczugSDreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1.80 MDN und Teil III 1.80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von IG Seiten 0.25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 MDN mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 69, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin, Roßstraße 6 - Gesamtherstel-lung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rotationsdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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