Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 322

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 322 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 322); 322 Gesetzblatt Teil II Nr. 53 Ausgabetag: 23. Mai 1966 Erste Durchführungsbestimmung vom 26. Juni 1961 zur Verordnung über die Besteuerung der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften und anderer Genossenschaften der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (GBl. II S. 234), Anordnung vom 3. Juni 1957 über die Besteuerung der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe und der ihr angeschlossenen Genossenschaften der werktätigen Bauern (GBl. I S. 359). (Z) Die nachstehend genannten Steuergesetze sowie die dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen und sonstigen Rechtsnormen sind ab 1. April 1966 im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht mehr anzuwenden: Körperschaftsteuergesetz vom 16. Oktober 1934, Gewerbesteuergesetz vom 1. Dezember 1936, Umsatzsteuergesetz vorn 16. Oktober 1934, Vermögensteuergesetz vom 16. Oktober 1934, Beförderungsteuergesetz vom 29. Juni 1926, Gesetz vom 2. Juli 1936 zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes, Grunderwerbsteuergesetz vom 29. März 1940, Verordnung vom 22. Dezember 1934 zur Durchführung des Steuerabzuges vom Kapitalertrag, Erste Durchführungsbestimmung vom 27. Januar 1961 zur Selbstberechnungsverordnung Abschlagzahlungen (GBl. II S. 36). Berlin, den 5 Mai 1966 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik N e u m a n n Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister der Finanzen Rumpf Anordnung über die Regelung des Bezugs von Industriewaren des Bevölkerungsbedarfs durch gesellschaftliche Bedarfsträger. Vom 10. Mai 19G6 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister für Materialwirtschaft und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: §1 (1) Der Bezug von Industriewaren aus dem für die Bevölkerung zur Verfügung stehenden Warenfonds durch gesellschaftliche Bedarfsträger ist nur im Rahmen dieser Anordnung zulässig. (2) Die Belieferung der gesellschaftlichen Bedarfs- / träger mit den in der Anlage aufgeführten Erzeugnissen erfolgt, soweit diese Anordnung keine Ausnahmen zu- läßt, auf der Grundlage der zweckgebunden von den zuständigen planenden und bilanzierenden Organen zugewiesenen Fonds für den gesellschaftlichen Bedarf. (3) Gesellschaftliche Bedarfsträger im Sinne dieser Anordnung sind: volkseigene Betriebe, staatliche Organe und Einrichtungen, wirtschaftsleitende Organe, Genossenschaften, gesellschaftliche Organisationen und deren Einrichtungen, Betriebe mit staatlicher Beteiligung, private Betriebe, Rechtsanwaltskollegien sowie Kommissionshändler, Handwerker, Kleingewerbetreibende und andere selbständig tätige Bürger, soweit sie diese Waren für den Gewerbebetrieb benötigen. §2 (1) Die Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise für Handel und Versorgung sind berechtigt, den Bezug der in der Anlage aufgeführten Waren aus dem der Bevölkerung zur Verfügung stehenden Warenfonds in Ausnahmefällen zu gestatten, um die Initiative von gesellschaftlichen Bedarfsträgern zur Verbesserung sozialer Leistungen (z. B. Kindergärten und -krippen) zu unterstützen. (2) Der Einkauf von Waren gemäß Anlage im Groß-und Einzelhandel für Sachspenden aus Solidaritätsmitteln, öffentliche Tombolen und Sachwertlotterien ist zulässig, wenn dazu das Einverständnis des zuständigen Stellvertreters des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes oder Kreises für Handel und Versorgung vorliegt. (3) Für im Republikmaßstab vorgesehene Maßnahmen gemäß Abs. 2 ist das Einverständnis des Ministers für Handel und Versorgung für den Einkauf einzuholen. §3 (1) Textilien der Erzeugnisgruppen 32, 33 und 34 der Schlüsselliste zum Volkswirtschaftsplan (Wohnraum-textilien und Konfektionserzeugnisse) sowie Schuhe und Lederwaren können, soweit sie nicht in der Anlage aufgeführt sind, bis zu einem Gesamtbetrag, der 200 MDN je Monat nicht übersteigt, aus dem Warenfonds der Bevölkerung eingekauft werden. Arbeitsschutz- und Hygienebekleidung, die bestimmten Berufsgruppen von ihren Betrieben zur Verfügung gestellt wird, ist von den zuständigen Versorgungskontoren zu beziehen. (2) Bei Konfektionserzeugnissen der Gruppe 33 der Schlüsselliste zum Volkswirtschaftsplan können die Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise für Handel und Versorgung zur Durchführung des Spielbetriebes der Theater, des Rundfunks und Fernsehens sowie zur Sicherung kultureller und sozialer Leistungen von gesellschaftlichen Bedarfsträgern den Bezug im Groß- und Einzelhandel über den Betrag von 200 MDN hinaus im Einzelfall gestatten. (3) Papier- und Bürobedarfsartikel, Eßbestecke (rostfrei und mit Silberauflage), Emaillegeschirr (Blechemaille), Wannen aus Polyäthylen und Campinggeräte können bis zu einem Betrag, der je Einkauf 25 MDN im Monat nicht übersteigt, im Einzelhandel bezogen werden. 84 Für den Bezug von Baustoffen gelten die besonderen Regelungen des Ministeriums für Handel und Versorgung und des Ministeriums für Bauwesen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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