Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 318

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 318 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 318); 318 Gesetzblatt Teil II Nr. 52 - Ausgabetag: 21. Mai 1966 c) der Kalkulationselemente (Zuschlagssätze für indirekt zu verrechnende Kosten) nach näherer Bestimmung des Abs. 2; d) der sonstigen Kalkulationselemente (z. B. Kosten für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten). Die Sätze des Reineinkommens bzw. des kalkulatorischen Gewinnes sowie soweit dies in Frage kommt die Sätze (Beträge) der Produktions- und Verbrauchsabgabe werden durch die für die Ausarbeitung der Preisanordnungen der Industriepreisreform verantwortlichen Organe in die Kalkulationen eingesetzt. Dies gilt auch für die sonstigen Kalkulationselemente, soweit sie nach dem der Industriepreisreform entsprechenden Stand den Betrieben nicht bekannt sind. (2) Hinsichtlich der Kalkulationselemente (Zuschlagssätze für indirekt zu verrechnende Kosten) gilt im einzelnen folgendes: a) soweit von den Preisbildungsorganen oder den WB bereits Kalkulationselemente nach dem ab Inkrafttreten der Preisanordnungen der 3. Etappe der Industriepreisreform gültigen Stand bestätigt worden sind, finden diese Anwendung (z. B. die Kalkulationselemente nach der Preisanordnung Nr. 3168 vom 17. September 1965 Ausarbeitung von Kalkulationselementen und Aufstellung und Prüfung von Kalkulationen in Vorbereitung der Industriepreisreform für Erzeugnisse und Leistungen der volkseigenen Betriebe des Maschinenbaues - [GBl. II S. 683]); b) soweit eine solche Festlegung noch nicht erfolgt ist, kalkulieren die Betriebe mit den zum Zeitpunkt der Antragstellung für sie verbindlichen Kalkulationselementen. Dabei sind von den Betrieben gegebenenfalls bestehende materialabhängige Kalkulationselemente auf die neue Bemessungsgrundlage (Materialpreise nach dem Stand vom 1. Januar 1965) umzurechnen. Im Falle des Buchst, b werden die von den Betrieben angewandten Kalkulationselemente durch die für die Ausarbeitung der Preisvorschläge verantwortlichen Organe auf das in den Preisanordnungen der Industriepreisreform jeweils berücksichtigte Kostenniveau umgerechnet. Die genannten Organe sind jedoch auch berechtigt, von den Betrieben Anträge auf Festsetzung der Kalkulationselemente anzufordern, auf der Grundlage dieser Anträge vorläufige Kalkulationselemente festzusetzen und diese bei der Preisfestsetzung anzuwenden. (3) Den Preisanträgen sind ferner folgende Unterlagen beizufügen, bzw. es sind folgende Angaben zu machen: 1. Bezeichnung und Sitz der antragstellenden Betriebes nebst Angabe des übergeordneten Organs (WB, Wirtschaftsrat usw.); 2. Warennummer des Erzeugnisses nach dem Allgemeinen Warenverzeichnis der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik; 3. Bezeichnung und Beschreibung des Erzeugnisses unter Angabe der technischen Daten (wie Lei-stungskennziffern, Materialarten und -güten, Roh- und Fertigmasse, Abmessungen, Oberflächen be-schaffenheit, Standards, Rezepturen usw.); bei Erzeugnissen, die unter den Geltungsbereich einer derzeit gültigen Preisanordnung fallen, sind diese Angaben nach der Systematik der betreffenden Preisanordnung zu machen; 4. Materialstückliste zur Spezifikation der in der Kalkulation angegebenen Materialkosten (die Vorlage einer Materialstückliste ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Spezifikation der Materialkosten sich aus der Kalkulation ergibt). Die für die Ausarbeitung der Preisanordnungen der Industriepreisreform verantwortlichen Organe können weitere Angaben anfordern, soweit dies zur ordnungsgemäßen Festsetzung der neuen Betriebspreise notwendig ist. §6 Mitteilungspf licht für Glas- und keramische Erzeugnisse Betriebe, die Glas- und keramische Erzeugnisse her-stellen bzw. Leistungen der Porzellanmalerei und Glasveredlung durchführen, teilen dem Büro der Regierungskommission für Preise, Zentralreferat Glas/ Keramik,* bis zum 15. Juni 1966 mit: 1. Erzeugnis mit technischer Beschreibung; 2. Warennummer; 3. jährlicher Umsatz je Erzeugnis. Nach Vorliegen dieser Angaben werden den Betrieben alsdann von den mit der Ausarbeitung der Preisanordnungen der Industriepreisreform beauftragten Organen die Erzeugnisse bekanntgegeben, für die Kalkulationen auszuarbeiten sind, bzw. es wird ihnen mitgeteilt, welche sonstigen Antragsunterlagen einzureichen sind. Soweit die Betriebe bereits auf Grund besonderer Anforderung des Zentralreferates Glas/Keramik die Angaben gemäß Ziffern 1 bis 3 gemacht haben, entfällt eine erneute Mitteilung gemäß § 1. §7 Schlußbestimmungen (1) Diese Preisanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die §§ 2 und 3 sowie die Anlagen 1 bis 4 der Anordnung vom 15. Januar 1966 zur Ausarbeitung neuer Betriebspreise für den Industriezweig Glas - Keramik zur Vorbereitung der Industriepreisreform (GBl. II S. 91) außer Kraft. Berlin, den 27. April 1966 Die Regierungskommission für Preise beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende I. V.: K i r s t e n Stellvertreter des Ministers der Finanzen * 50 : furt, Anger 61;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Beschwerde sachlich gerechtfertigt ist. Trifft dies zu, so ist der Beschwerde unverzüglich abzuhelfen, indem der Beschwerdegrund beseitigt und die Gesetzlichkeit wieder hergestellt wird. In diesen Fällen ist äußerst gewissenhaft zu prüfen, wie weiter zu verfahren ist, denn nicht selten versuchen Beschuldigte, sich mit bestimmten Aussagen interessant zu machen.

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