Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 317

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 317 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 317); Gesetzblatt Teil II Nr. 52 Ausgabetag: 21. Mai 1960 317 i) für alle Erzeugnisse, deren Preise nach den in den gegenwärtig gültigen Preisanordnungen und Preisbewilligungen festgelegten Bestimmungen von den Betrieben selbständig zu ermitteln sind (Bildung von Kalkulationspreisen) bzw. auf der Grundlage von Preiserrechnungsvorschriften mit festen Teilpreisen von den Betrieben selbständig errechnet werden. Für die vorstehend unter Buchstaben e und f als ausgenommen bezeichneten Erzeugnisse gelten die Beatimmungen des § 1. (2) Mitteilungs- und Antragspflicht nach den Bestimmungen dieser Preisanordnung besteht ferner nicht für solche Erzeugnisse, die unter den Geltungsbereich der bereits in Kraft befindlichen besonderen Anordnungen zur Ausarbeitung neuer Betriebspreise für einzelne Erzeugnisgruppen fallen, und zwar der Anordnung vom 15. Juni 1965 über die Bildung von Betriebspreisen für Spielwaren (GBl. II S. 550); der Anordnung vom 15. Juni 1965 über die Bildung neuer Betriebspreise für Möbel (GBl. II S. 554); der Anordnung vom 20. September 1965 zur Ausarbeitung neuer Betriebspreise für Verpackungsmittel zur Vorbereitung der Industriepreisreform (GBl. II S. 691); der Anordnung vom 27. September 1965 zur Ausarbeitung neuer Betriebspreise für Musikinstrumente zur Vorbereitung der Industriepreisreform (GBl. II S. 733); der Anordnung vom 27. September 1965 zur Ausarbeitung neuer Betriebspreise für Holz- und Flechtwaren zur Vorbereitung der Industriepreisreform (GBl. II S. 737). Für Erzeugnisse, die unter den Geltungsbereich vorstehender Anordnungen fallen, finden deren Bestimmungen weiterhin Anwendung. (3) In Zweifelsfällen erteilen die zuständigen Zentralreferate des Büros der Regierungskommission für Preise darüber Auskunft, ob Mitteilungs- und Preisantragspflicht gemäß § 1 Abs. 1 besteht. §3 Zuständigkeit der Preisbildungsorgane (1) Zuständige Preisbildungsorgane im Sinne des § 1 Abs. 1, bei denen die Preisanträge einzureichen sind, sind, soweit nicht in den Absätzen 2 und 3 etwas anderes bestimmt ist, die in der Anordnung über die Zuständigkeit der staatlichen Organe für die Erteilung von Preisbewilligungen in der gegenwärtig gültigen Fassung aufgeführten Organe; dies gilt auch für die WB Eisen-, Blech- und Metallwaren entsprechend den Bestimmungen der Anordnung Nr. 4 vom 14. Juli 1964 über die Zuständigkeit der staatlichen Organe für die Erteilung von Preisbewilligungen (GBl. II S. 648) und der Anordnung Nr. 5 vom 25. Mai 1965 (GBl. II S. 550). (2) Soweit im Rahmen bestätigter ökonomischer Experimente den WB die Einzelpreisbildung für die ihnen unterstellten VEB übertragen ist, findet Abs. 1 keine Anwendung. Die für die Durchführung der ökonomischen Experimente getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Zuständigkeit der WB gelten auch für Preisanträge nach dieser Preisanordnung. (3) Die Bestimmungen der Anordnung Nr. 3 vom 29. März 1960 über die Zuständigkeit der staatlichen Organe für die Erteilung von Preisbewilligungen (GBl. I S. 335) finden für den Geltungsbereich dieser Preisanordnung keine Anwendung. Anträge gemäß § 1 für Erzeugnisse, die in der Anordnung Nr. 3 aufgeführt sind, sind nicht bei den Räten der Bezirke, sondern bei den Zentralreferaten des Büros der Regierungskommission für Preise gemäß der Anlage zu dieser Preisanordnung einzureichen. §4 Festsetzung der neuen Betriebspreise (1) Die Anträge auf Festsetzung neuer Betriebspreise werden von den Preisbildungsorganen gemäß § 3 den für die Ausarbeitung der Preisanordnungen der Industriepreisreform verantwortlichen Organen zugeleitet. Diese Organe haben einen Vorschlag zur Festsetzung der neuen Betriebspreise nach dem der Industriepreisreform entsprechenden Stand auszuarbeiten und diesen Vorschlag dem jeweils zuständigen Preisbildungsorgan bis zum 31. August 1966 zu übermitteln. (2) Die bestimmten WB im Rahmen bestätigter ökonomischer Experimente hinsichtlich der Einzelpreisbildung übertragenen Befugnisse gelten auch für die nach den Bestimmungen dieser Preisanordnung festzusetzenden neuen Betriebspreise. (3) Das Inkrafttreten der neuen Betriebspreise wird den Betrieben gesondert bekanntgegeben. Bei Bekanntgabe des Zeitpunktes des Inkrafttretens wird den Betrieben zugleich eine Preisbewilligung erteilt. §3 Inhalt der Preisanträge (1) Die Kalkulationen für Anträge auf Festsetzung neuer Betriebspreise gemäß § 1 Abs. 1 sind aufzustellen unter Zugrundelegung a) der Preise für Grundmaterial (Fertigungsmaterial) nach dem Stand vom 1. Januar 1965 (d. h. unter Berücksichtigung der bis zum 1. Januar 1965 einschließlich in Kraft gesetzten Preisanordnungen der Industriepreisreform) sowie wenn die Bewertung des Grundmaterials (Fertigungsmaterials) zu Einstandspreisen erfolgt der Bezugskosten nach dem Stand vom 1. Januar 1965; dies gilt auch, wenn die bis zum 1. Januar 1965 in Kraft gesetzten Preisanordnungen, in denen Preise für Grundmaterial und für Transportleist.ungen festgesetzt sind, für die Abnehmer noch nicht wirksam bzw. noch nicht kostenwirksam geworden sind; b) der Lohnkosten nach dem Stand vom 8. April 1966, d. h. ohne Berücksichtigung der auf Grund der Verordnung vom 22. Dezember 1965 über die ,,5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche“ und die Verkürzung der Arbeitszeit (GBl. II S. 897) gegebenenfalls eintretenden Veränderungen der Lohnkosten;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit. Umfassende Aufklärung der Pläne und Absichten der aggressiven imperialistischen Mächte, besonders der und Westdeutschlands, gewürdigt und ihre Verantwortung bei der Schaffung und Verwirklichung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der möglichst in breiten Kreisen der Bevölkerung feindlich-negative Einstellungen zu erzeugen und den Umschlag dieser Einstellungen in feindlich-negative. Handlungen zu bewirken.

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