Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 286

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 286 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 286); 286 Gesetzblatt Teil II Nr. 44 Ausgabetag: 28. April 1966 ebenen planmäßig dtirchzusetzen. Dabei müssen die Grundfragen der zweiten Etappe des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung, insbesondere die zielstrebige Vermittlung von Kenntnissen der sozialistischen Wirtschaftsführung, im Mittelpunkt stehen. Die langfristige Weiterbildung in der Praxis erprobter Nachwuchskader zu Führungskräften ist auf der Grundlage von Kaderprogrammen durch individuelle Maßnahmen, Formen und Methoden planmäßig zu erweitern. b) Die Ausbildung und Erziehung der Hoch- und Ingenieurschulkader ist darauf zu richten, daß sie anwendungsbereites Wissen in Technik, Ökonomie, Technologie, moderner Rechentechnik und sozialistischer Wirtschaftsführung erwerben und befähigt werden, selbständig und schöpferisch zu lernen und zu arbeiten. Die Beispiele einer engen Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Hoch- bzw. Fachschulen sind in allen Bereichen des Bauwesens auf der Grundlage einer zwischen dem Minister für Bauwesen und dem Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen zu treffenden Grundsatzvereinbarung von den Generaldirektoren und den Bezirksbaudirektoren durchzusetzen. Dabei kommt es darauf an, eine unmittelbare Verbindung zwischen Forschung, Lehre und betrieblicher Praxis herzustellen und so zur praxisnahen Ausbildung der Studenten und zur wissenschaftlichen Durchdringung der Produktion beizutragen. Die Ingenieurpraktika, Beleg-, Abschluß-, Diplom- sowie Dissertationsarbeiten sind zur Lösung von Aufgaben für die Forschung, Projektierung und Produktion zu nutzen. Ausgehend von der wissenschaftlich-technischen Entwicklung hat das Ministerium für Bauwesen einen langfristigen Kaderentwicklungsplan für die Hoch- und Fachschulkader des Investitionsbauwesens aufzustellen. Die Hoch- und Fachschulen des Bauwesens sind entsprechend den Erfordernissen der wissenschaftlich-technischen Entwicklung zu profilieren. c) Für die umfassende Weiterbildung der Bauschaffenden sind die Betriebsakademien auszubauen. In den Bezirken sind unter Verantwortung der Bezirksbaudirektoren Leitakademien festzulegen, die die Weiterbildung der Bauschaffenden, unabhängig vom Unterstellungsverhältnis und von der Eigentumsform ihrer Betriebe, territorial koordinieren. Bauschaffende aus Betrieben ohne Bildungseinrichtungen sind in die Weilerbildungsmaßnahmen der Betriebsakademien auf der Grundlage von Verträgen einzubeziehen. Bei der Weiterbildung der Produktionsfacharbeiter und Meister sind umfassende technische Kenntnisse und ein fundiertes ökonomisches Wissen zu vermitteln, das zu einer höheren Nutzung der produktiven Fonds führt. Das System der Qualifizierung der Frauen ist systematisch auszubauen. Die auf technischem Gebiet in der Bauproduktion und in den Projektierungsbetrieben gewonnenen Erfahrungen sind auf die Baumaterialienindustrie und das Gebiet Ökonomie zu übertragen mit dem Ziel, mehr Frauen zu befähigen, mittlere und leitende Funktionen in verschiedenen Verantwortungsbereichen auszuüben. Das unter Leitung des Ministeriums für Bauwesen zu erarbeitende und schrittweise durchzusetzende System der Weiterbildung der Hoch- und Fachschulkader muß gewährleisten, daß diesen Kadern kontinuierlich die neuesten Erkenntnisse ihres Faches vermittelt werden. Die Hauptform des Studiums dieser Kader ist das kontrollierte Selbststudium. Die Weiterbildung in betriebsspezifischen Fragen erfolgt in Betriebsakademien und durch Weiterbildungsmaßnahmen der Kammer der Technik und des Bundes Deutscher Architekten. Den Hoch- und Ingenieurschulen obliegt die planmäßige Qualifizierung der Hoch- und Fachschulkader in ihren Spezialdisziplinen. d) Die Lehrausbildung ist von den Generaldirektoren der WB, der volkseigenen Bau- und Montagekombinate sowie Spezialbaukombinate und den Bezirksbaudirektoren so zu gestalten, daß die Lehrlinge mit der vielseitigen Technik, mit den neuesten Technologien und Methoden der Produktionsorganisation und mit den modernsten Baustoffen vertraut gemacht werden. Sie haben die planmäßige Weiterbildung der Lehrkräfte zu sichern und insbesondere dafür zu sorgen, daß der Anteil der Lehrkräfte mit Fachscbulqualifi-kation erhöht wird. Der Minister für Bauwesen hat zu veranlassen, daß die Neubestimmung des Inhalts der Berufsbildung entsprechend den Bedingungen der technischen Revolution konzentriert weitergeführt und abgeschlossen wird. e) Die Generaldirektoren der WB. der volkseigenen Bau- und Montagekombinate sowie Spezialbaukombinate, die Bezirksbaudirektoren und die Direktoren der Betriebe haben zu veranlassen, daß durch die Ausnutzung aller Möglichkeiten der unmittelbaren Zusammenarbeit mit den Schulen, durch eine interessante Gestaltung des Unterrichtstages in der Produktion sowie durch eine wirkungsvolle Berufswerbung die im Plan vorgesehene Gewinnung von Jungen und Mädchen für den Bauberuf gesichert wird. Sie haben zu gewährleisten, daß die Leiter der Baustellen und Betriebsabteilungen, in denen Lehrlinge ausgebildet werden, sich persönlich für die ordnungsgemäße Betreuung und Erziehung der Lehrlinge verantwortlich fühlen. f) Durch das Ministerium für Bauwesen sind mit dem VEB Verlag für Bauwesen Maßnahmen einzuleiten, um das Angebot an Fachliteratur, das den neuen Erfordernissen entspricht, entscheidend zu erhöhen. Die in einigen volkseigenen Bau- und Montagekombinaten gesammelten Erfahrungen bei der Herausgabe von Lehrunterlagen sind systematisch auszuwerten und so zu verallgemeinern, daß die Lehrmaterialien in hoher Qualität und differenziert nach Ausbildungsstufen planmäßig erarbeitet und herausgegeben werden.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 286 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 286) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 286 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 286)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Ges-etzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Ordnungs- wind Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Beachtung der politisch-operativen Lage, Gewährleistung einer hohen inneren und äußeren Sicherheit des Untersuchungshaf tvollzuges in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit sowie bei wesentlichen Vollzugsmaßnahmen unter den gegenwärtigen und für die Zukunft absehbaren Lagebedingungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X