Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 286

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 286 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 286); 286 Gesetzblatt Teil II Nr. 44 Ausgabetag: 28. April 1966 ebenen planmäßig dtirchzusetzen. Dabei müssen die Grundfragen der zweiten Etappe des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung, insbesondere die zielstrebige Vermittlung von Kenntnissen der sozialistischen Wirtschaftsführung, im Mittelpunkt stehen. Die langfristige Weiterbildung in der Praxis erprobter Nachwuchskader zu Führungskräften ist auf der Grundlage von Kaderprogrammen durch individuelle Maßnahmen, Formen und Methoden planmäßig zu erweitern. b) Die Ausbildung und Erziehung der Hoch- und Ingenieurschulkader ist darauf zu richten, daß sie anwendungsbereites Wissen in Technik, Ökonomie, Technologie, moderner Rechentechnik und sozialistischer Wirtschaftsführung erwerben und befähigt werden, selbständig und schöpferisch zu lernen und zu arbeiten. Die Beispiele einer engen Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Hoch- bzw. Fachschulen sind in allen Bereichen des Bauwesens auf der Grundlage einer zwischen dem Minister für Bauwesen und dem Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen zu treffenden Grundsatzvereinbarung von den Generaldirektoren und den Bezirksbaudirektoren durchzusetzen. Dabei kommt es darauf an, eine unmittelbare Verbindung zwischen Forschung, Lehre und betrieblicher Praxis herzustellen und so zur praxisnahen Ausbildung der Studenten und zur wissenschaftlichen Durchdringung der Produktion beizutragen. Die Ingenieurpraktika, Beleg-, Abschluß-, Diplom- sowie Dissertationsarbeiten sind zur Lösung von Aufgaben für die Forschung, Projektierung und Produktion zu nutzen. Ausgehend von der wissenschaftlich-technischen Entwicklung hat das Ministerium für Bauwesen einen langfristigen Kaderentwicklungsplan für die Hoch- und Fachschulkader des Investitionsbauwesens aufzustellen. Die Hoch- und Fachschulen des Bauwesens sind entsprechend den Erfordernissen der wissenschaftlich-technischen Entwicklung zu profilieren. c) Für die umfassende Weiterbildung der Bauschaffenden sind die Betriebsakademien auszubauen. In den Bezirken sind unter Verantwortung der Bezirksbaudirektoren Leitakademien festzulegen, die die Weiterbildung der Bauschaffenden, unabhängig vom Unterstellungsverhältnis und von der Eigentumsform ihrer Betriebe, territorial koordinieren. Bauschaffende aus Betrieben ohne Bildungseinrichtungen sind in die Weilerbildungsmaßnahmen der Betriebsakademien auf der Grundlage von Verträgen einzubeziehen. Bei der Weiterbildung der Produktionsfacharbeiter und Meister sind umfassende technische Kenntnisse und ein fundiertes ökonomisches Wissen zu vermitteln, das zu einer höheren Nutzung der produktiven Fonds führt. Das System der Qualifizierung der Frauen ist systematisch auszubauen. Die auf technischem Gebiet in der Bauproduktion und in den Projektierungsbetrieben gewonnenen Erfahrungen sind auf die Baumaterialienindustrie und das Gebiet Ökonomie zu übertragen mit dem Ziel, mehr Frauen zu befähigen, mittlere und leitende Funktionen in verschiedenen Verantwortungsbereichen auszuüben. Das unter Leitung des Ministeriums für Bauwesen zu erarbeitende und schrittweise durchzusetzende System der Weiterbildung der Hoch- und Fachschulkader muß gewährleisten, daß diesen Kadern kontinuierlich die neuesten Erkenntnisse ihres Faches vermittelt werden. Die Hauptform des Studiums dieser Kader ist das kontrollierte Selbststudium. Die Weiterbildung in betriebsspezifischen Fragen erfolgt in Betriebsakademien und durch Weiterbildungsmaßnahmen der Kammer der Technik und des Bundes Deutscher Architekten. Den Hoch- und Ingenieurschulen obliegt die planmäßige Qualifizierung der Hoch- und Fachschulkader in ihren Spezialdisziplinen. d) Die Lehrausbildung ist von den Generaldirektoren der WB, der volkseigenen Bau- und Montagekombinate sowie Spezialbaukombinate und den Bezirksbaudirektoren so zu gestalten, daß die Lehrlinge mit der vielseitigen Technik, mit den neuesten Technologien und Methoden der Produktionsorganisation und mit den modernsten Baustoffen vertraut gemacht werden. Sie haben die planmäßige Weiterbildung der Lehrkräfte zu sichern und insbesondere dafür zu sorgen, daß der Anteil der Lehrkräfte mit Fachscbulqualifi-kation erhöht wird. Der Minister für Bauwesen hat zu veranlassen, daß die Neubestimmung des Inhalts der Berufsbildung entsprechend den Bedingungen der technischen Revolution konzentriert weitergeführt und abgeschlossen wird. e) Die Generaldirektoren der WB. der volkseigenen Bau- und Montagekombinate sowie Spezialbaukombinate, die Bezirksbaudirektoren und die Direktoren der Betriebe haben zu veranlassen, daß durch die Ausnutzung aller Möglichkeiten der unmittelbaren Zusammenarbeit mit den Schulen, durch eine interessante Gestaltung des Unterrichtstages in der Produktion sowie durch eine wirkungsvolle Berufswerbung die im Plan vorgesehene Gewinnung von Jungen und Mädchen für den Bauberuf gesichert wird. Sie haben zu gewährleisten, daß die Leiter der Baustellen und Betriebsabteilungen, in denen Lehrlinge ausgebildet werden, sich persönlich für die ordnungsgemäße Betreuung und Erziehung der Lehrlinge verantwortlich fühlen. f) Durch das Ministerium für Bauwesen sind mit dem VEB Verlag für Bauwesen Maßnahmen einzuleiten, um das Angebot an Fachliteratur, das den neuen Erfordernissen entspricht, entscheidend zu erhöhen. Die in einigen volkseigenen Bau- und Montagekombinaten gesammelten Erfahrungen bei der Herausgabe von Lehrunterlagen sind systematisch auszuwerten und so zu verallgemeinern, daß die Lehrmaterialien in hoher Qualität und differenziert nach Ausbildungsstufen planmäßig erarbeitet und herausgegeben werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des sozialistischen Staaten. Jedem Dienstfunktionär und jedem Untersuchungsführer obliegt eine hohe Verantwortung bei der Handhabung der ihnen übertragegen Befugnisse und staatlichen Machtmittel. Dabei ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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