Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 280

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 280 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 280); 280 Gesetzblatt Teil II Nr. 44 Ausgabetag: 28. April 1966 den Industrie- und Spezialbau, die VVB der Baumaterialienindustrie und die Bezirksbauämter eigenverantwortlich die Perspektiv- und Jahrespläne Neue Technik. Sie führen mit ihren Wissenschaftlich-technischen Zentren, den Instituten, den Gruppen Neue Technik der Bezirksbauämter sowie den Forschungs- und Entwicklungsstellen für ihren Zweig erzeugnis- und verfahrensgebundene Forschungsaufgaben durch. Die wirtschaftsleitenden Organe bzw. Betriebe des Bauwesens schließen mit Instituten der Deutschen Bauakademie und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen der Volkswirtschaft Verträge über die Durchführung von Forschungsarbeiten und die Einführung von Forschungsergebnissen in die Praxis ab. Sie finanzieren ihre Forschungs- und Entwicklungsaufgaben aus dem Fonds Technik. Dem Forschungsrat der Deutschen Demokratischen Republik wird empfohlen, seine Arbeit zu Problemen der Bauforschung, insbesondere für die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien in der Baumaterialienindustrie, zu verstärken und an der Verallgemeinerung der neuesten Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Disziplinen der Wissenschaft und anderer Zweige der Volkswirtschaft für das Bauwesen mitzuarbeiten. 2. Die Erhöhung des Nutzeffektes der Investitionen durch optimale Projektierung Zur Erhöhung des Nutzeffektes der Investitionen, insbesondere durch die Senkung des Investitionsund Bauaufwandes, sind in der bautechnischen Projektierung alle Anstrengungen auf die schnelle Überleitung der Forschungsergebnisse in die Produktion, die Durchsetzung einer einheitlichen technischen Politik und die Ausarbeitung volkswirtschaftlich optimaler Projektlösungen zu konzentrieren. Die Typenprojektierung ist mit Hilfe moderner Projektierungsmethoden und -verfahren, wie z. B. der Katalogprojektierung, zur Hauptmethode der Projektierung zu entwickeln. Zur Senkung des Bauaufwandes und der Baukosten sowie zur Rationalisierung der Projektierungsarbeiten ist die Leitung der Projektierung mit ökonomischen Mitteln weiter zu vervollkommnen. a) Die Plan- und Investitionsträger haben ihre Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Investitionen umfassend wahrzunehmen. Mit den Technisch-ökonomischen Zielstellungen sind den Projektierungseinrichtungen wissenschaftlich begründete technischökonomische Kennziffern vorzugeben. b) In der Projektierung sind zur Erreichung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes bei Anwendung der modernen Rechentechnik Varianten für die optimalste Projektlösung auszuarbeiten und die Aufgabenstellungen für Investitionsvorhaben und Typenunterlagen zu verteidigen. Ausgehend vom Zweck des Bauwerkes und von exakten Kostenvergleichen sind in Übereinstimmung mit der materiellen Basis alle Mög- lichkeiten der Anwendung der verschiedenen Montagebauweisen und anderer industrieller Bauweisen auszuschöpfen, um billiger, leichter und effektiver zu bauen. c) Die Spezialisierung der VEB Industrieprojektierung und Hochbauprojektierung ist weiter zu vervollkommnen. Den ständigen baütechnischen Projektierungseinrichtungen ist als Spezialprojektanten ab 1966 die volle Verantwortung für die Ausarbeitung und ständige Vervollkommnung der Typenprojekte zu übertragen. Die Ausarbeitung hat in Zusammenarbeit mit den Planträgern, den Räten der Bezirke sowie mit der Vorfertigungs- und Bauindustrie zu erfolgen. Es ist eine größere Anpassungsfähigkeit bzw. Variabilität hinsichtlich der Verwendung örtlicher Baustoffe sowie der Kapazitäten und Funktion der Gebäude und Anlagen zu gewährleisten. Mit der Einführung der Katalogprojektierung im Landwirtschaftsbau ist 1966 zu beginnen. d) Zur Entwicklung einer auf die Erhöhung des Nutzeffektes gerichteten schöpferischen Arbeit durch die Projektanten sind durch das Ministerium für Bauwesen die baurechtlichen Vorschriften, Genehmigungsverfahren, Verwendungsverbote, TGL und Standards zu überprüfen und entsprechend den neuen Bedingungen zu verändern. Es ist dazu überzugehen, nur die wichtigsten Grundsätze verbindlich festzulegen und darüber hinaus solche Regelungen zu treffen, die technisch und ökonomisch zweckmäßige Verbesserungen im konkreten Fall zulassen. Neue TGL und Standards sind nur am 1. Januar und 1. Juli des laufenden Jahres in Kraft zu setzen. Die Auswirkungen auf die Auftraggeber sind exakt zu errechnen. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist nachzuweisen. III. Die vorrangige Entwicklung der Baumaterialienindustrie und die Neuordnung der Materialwirtschaft 1. Die Erhöhung der Effektivität der Produktion von Baumaterialien a) Das Ministerium für Bauwesen hat die proportionale Entwicklung der einzelnen Zweige und Haupterzeugnisse der Baumaterialienindustrie durch die komplexe Planung und Leitung von Forschung und Entwicklung, Projektierung und Produktion auf der Grundlage von langfristigen Prognosen der wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Entwicklung zu sichern. In Zusammenarbeit mit den VVB und ihren Wissenschaftlich-technischen Zentren sowie den Instituten der Deutschen Bauakademie sind komplexe Untersuchungen und ökonomische Berechnungen durchzuführen, um zu gewährleisten, daß die Verteilung der Kräfte und Fonds auf die VVB und Bezirke mit höchstem volkswirtschaftlichen Nutzen erfolgt. Durch die Industrieministerien sind die in ihrem Bereich vorhandenen Produktionsstätten für Baumaterialien systematisch weiterzuentwickeln.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Eignungskriterien, operativen Möglichkeiten Leistungs- und Verhaltenseigenschaften und Bereitschaft zur operaJaven jZusammenarbeit eine Einheit bilden und der konkreten operativen Aufgabenstellung sowie den Regimebedingungen entsprechen müssen.

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