Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 268

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 268 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 268); 268 Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 27. April 1966 67. Anordnung vom 28. Juni 1965 über die Aufstellung von Eröffnungsbilanzen zum 1. Juli 1965 sowie von Jahresabschlüssen für die dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Staatlichen Kontore des Produktionsmittelhandels (GBl. III S. 94) 68. Anordnung vom 1. Juli 1965 über die Planung, Leitung und Organisation des Verpackungswesens Verpackungsordnung (GBl. III S. 96) 69. Anordnung vom 8. Juli 1965 über die Rückführung wiederverwendungsfähiger Kartonagen und Well-pappen-Kartonagen (GBl. II S. 589) 70. Anordnung vom 9. September 1965 zur Bildung und. Verwendung des Fonds Technik (GBl. III S. 125) 71. Anordnung vom 14. September 1965 zur weiteren Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den technologischen Projektierungsbetrieben (GBl. III S. 123) 72. Anordnung Nr. 2 vom 15. November 1965 über den Einsatz von Dieselkraftstoffen für Heizzwecke und leichtem Heizöl Staatliches Herstellungs- und Verwendungsverbot Nr. 21 (GBl. II S. 797) 73. Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 202 Explosivstoffherstellung vom 1. Dezember 1965 (Sonderdruck Nr. 530 des Gesetzblattes) Anordnung über die Weitergeltung der vom ehemaligen Volkswirtschaftsrat erlassenen gesetzlichen Bestimmungen. Vom 15. März 1966 Auf Grund des § 3 der Verordnung vom 15. März 1966 zur Aufhebung der vom ehemaligen Volkswirtschaftsrat erlassenen gesetzlichen Bestimmungen (GBl. II S. 265) wird folgendes angeordnet: §1 (1) Die in der Anlage aufgeführten, vom ehemaligen Volkswirtschaftsrat erlassenen gesetzlichen Bestimmungen sind weiter anzuwenden. (2) Die Aufgaben, die nach den in der Anlage genannten gesetzlichen Bestimmungen dem ehemaligen Volkswirtschaftsrat oblagen, werden vom Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie wahrgenommen. §2 Diese Anordnung tritt am 30. April 1966 in Kraft. Berlin, den 15. März 1966 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Krack Anlage zu § 1 vorstehender Anordnung 1. Anordnung Nr. 5 vom 18. August 1961 über die Organisation der Altstoffwirtschaft Erfassung von Gelatine- und Sammelknochen (GBl. II' S. 391) 2. Anordnung Nr. 2 vom 23. Oktober 1961 über die Herstellung von Kernobstsäften, Süßmosten, Traubensäften sowie Frucht- und Traubenweinen im Lohnverfahren (GBl. II S. 515) 3. Anordnung Nr. 2 vom 9. Mai 1962 über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung) (GBl. II S. 362) 4. Anordnung Nr. 6 vom 14. Juni 1963 über die Organisation der Altstoffwirtschaft Erfassung von Altpapiersäcken (GBl. II S. 434) 5. Vierte Durchführungsbestimmung vom 20. Juni 1963 zur Verordnung über die Regelung der Gewerbetätigkeit in der privaten Wirtschaft (GBl. II S. 417) 6. Anordnung vom 20. August 1963 über die Annahme- und Lieferbedingungen für Chemischreinigungen und Färbereien (GBl. II S. 618) 7. Anordnung Nr. 3 vom 24. Mai 1964 über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung) (GBl. III S. 337) 8. Anordnung Nr. 7 vom 29. August 1964 über die Organisation der Altstoffwirtschaft Änderungsanordnung (GBl. III S. 433) 9. Anordnung vom 2. Januar 1964 über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Kontors für nichtmetallische Rohstoffreserven (GBl. II S. 35) 10. Anordnung vom 28. Februar 1964 über die Finanzierung der Mehraufwendungen der finanzgeplanten volkseigenen kommunalen Dienstleistungsbetriebe im Zusammenhang mit der Industriepreisreform (GBl. II S. 190) 11. Anordnung vom 24. November 1964 über den Ge-sundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBl. II S. 1036) 12. Anordnung Nr. 4 vom 13. Januar 1965 über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung) (GBl. II S. 155) 13. Anordnung vom 18. März 1965 über die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds in den volkseigenen Betrieben der örtlichen Versorgungswirtschaft (GBl. II S. 269) 14. Anordnung vom 20. April 1965 über die Bildung und Verwendung der Kreditreserve der Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke (GBl. III S. 46) 15. Anordnung vom 20. April 1965 über die Quartalskassenplanung in den Wirtschaftsräten der Bezirke, deren volkseigenen Betriebe und staatlichen Einrichtungen (GBl. III S. 47) 16. Anordnung vom 20. April 1965 über die Quartalskreditplanung in den Wirtschaftsräten der Bezirke und deren volkseigenen Betriebe (GBl. III S. 49) 17. Anordnung vom 12. November 1965 über die Tierkörperbeseitigung und -Verwertung (GBl. II S. 859) 18. Anordnung Nr. 8 vom 24. Dezember 1964 über die Organisation der Altstoffwirtschaft 2. Ände- rungsanordnung (GBl. III 1965 S. 2) 19. Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 3171 vom 14. November 1964 Fischbe- und Verarbeitung - (GBl. II S. 919);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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