Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 264

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 264 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 264); 264 Gesetzblatt Teil II Nr. 42 Ausgabetag: 25. April 1966 mindern, die sich aus der tatsächlichen Entwicklung der Grund- und Umlaufmittel im Abrechnungszeitraum ergeben. (4) Die VEB übersenden der WB bis zum 15. Werktag und die WB übersenden an die im Verteiler der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik genannten zentralen staatlichen Organe bis zum 18. Werktag des dem Quartal folgenden Monats eine Abrechnung. (5) Die WB haben die Produktionsfondsabgabe monatlich in 2 Abschlagszahlungen an den Haushalt der Republik auf die bei der Deutschen Notenbank in Berlin für die Industrieministerien getrennt nach WB zu führenden Einzelplankonten mit der Konto-Nr. 11 /4 Konto-Bezeichnung Ministerium Produktionsfondsabgabe der WB zu den im Abs. 2 festgelegten Terminen abzuführen. (6) Differenzbeträge, die sich aus der Abführung der VEB und WB (Zentrale) zur Abführungsverpflichtung der WB insgesamt ergeben, sind über den Gewinnverwendungsfonds der WB auszugleichen. Übergangsregelung für das I. Quartal 1966 §9 (1) Bei der Ausarbeitung der Finanzpläne der VEB und WB für das Jahr 1966 ist die Zahlung der Produktionsfondsabgabe insbesondere im Planteil „Nachweis der Gewinnverwendung und der Haushaltsbeziehungen" zu berücksichtigen. Sofern eine Änderung der ständigen Passiva eintritt, sind die Auswirkungen im Richtsatzplan und im „Jahresplan für die Entwicklung der kurzfristigen Kredite“ zu beachten. (2) Eine Änderung der Investitionsfinanzierungspläne ist dann erforderlich, wenn eigene Mittel, die bisher zur Finanzierung der planmäßigen Investitionen vor- gesehen waren, als Produktionsfondsabgabe abzuführen sind. Dabei ist der § 28 Abs. 1 der Investitionsverordnung vom 25. September 1964 (GBl. II S. 785) anzuwenden. (3) Die geänderten Investitionsfinanzierungspläne und der Planteil „Nachweis der Gewinnverwendung und der Haushaltsbeziehungen“ der WB sind dem zuständigen zentralen Organ und dem Ministerium der Finanzen einzureichen. (4) Im Kassenplan für das II. Quartal 1966 sind die Abführungen der Produktionsfondsabgabe für das I. und II. Quartal auszuweisen. Der für das I. Quartal abzuführende Betrag der Produktionsfondsabgabe ist mit dem bereits für das I. Quartal 1966 abgeführten Gewinn zu verrechnen. Die notwendigen Umbuchungen sind vorzunehmen. (5) Die zeitweilig produktgebundenen Preisstützungen werden in der WB NE-Metalle und der WB Elektrochemie und Plaste aus dem Staatshaushalt bereitgestellt. § 10 Die Regelung industriezweigbedingter Besonderheiten erfolgt durch die Leiter der Industrieministerien im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen. §11 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1966 in Kraft. Berlin, den 3. März 1966 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Schürer Der Minister der Finanzen I. V.: K a m i n s k y Erster Stellvertreter des Ministers Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Sonderdruck Nr. 534 Anordnung vom 21. März 1966 über die Anmelde- und Prüfpflicht auf dem Gebi-der Material- und Warenprüfung, 128 Seiten, 2, MDN Dieser Sonderdruck ist über den Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, zu beziehen. Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliehe Dokumente, 102 Berlin, Roßstraße 6 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rotationsdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

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