Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 257

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 257 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 257); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1966 Berlin, den 23. April 1966 Teil II Nr. 41 Tag Inhalt Seite 30. 3. 66 Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts über die Aufhebung der Richtlinie Nr. 6 in der Fassung vom 22. Mai 1963 und der Richtlinien Nr. 9 und 10. I P1B 1/66 257 30. 3. 66 Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Entlohnung und Prämiierung von Lehrausbildern, Lehrmeistern und Lehrobermeistern in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben 257 5.4.66 Preisanordnung Nr. 2046/1. Futtermittel 258 24. 2. 66 Anordnung Nr. 2 über die ärztliche Leichenschau 258 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil III der Deutschen Demokratischen Republik 260 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 260 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 260 Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts über die Aufhebung der Richtlinie Nr. 6 in der Fassung vom 22. Mai 1963 und der Richtlinien Nr. 9 und 10. Vom 30. März 1966 I P1B - 1/66 Mit Inkrafttreten des Familiengesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1965 (GBl. I 1966 S. 1), des Einführungsgesetzes vom 20. Dezember 1965 zum Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I 1966 S. 19) und der Verordnung vom 17. Februar 1966 zur Anpassung der Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren in Familiensachen an das Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 171) am 1. April 1966 ergibt sich die Notwendigkeit, folgende Richtlinien aufzuheben: 1. Richtlinie Nr. 6 des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Juni 1955 über Voraussetzungen und Beweiswert der medizinisch-biologischen Beweismittel, insbesondere des erbbiologischen Gutachtens (RP1 1/55) in der Fassung des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts vom 22. Mai 1963 über die Neufassung der Richtlinie Nr. 6 1 P1R 1/63 (GBl. II S. 349); 2. Richtlinie Nr. 9 des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik vom 1. Juli 1957 über die Voraussetzungen der Ehescheidung nach § 8 Eheverordnung RP1 2/57 (GBl. II S. 235); 3. Richtlinie Nr. 10 des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik vom 1. Juli 1957 über die Anwendung der Eheverfahrensordnung - RP1 3/57 - (GBl. II S. 239). Berlin, den 30. März 1966 Das Plenum des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik Dr. T o e p 1 i t z Präsident Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Entlohnung und Prämiierung von Lehrausbildern, Lehrmeistern und Lehrobermeistern in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. Vom 30. März 1966 Auf Grund der Verordnung vom 31. Januar 1952 über die Entlohnung und Prämiierung von Lehrausbildern, Lehrmeistern und Lehrobermeistern in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. S. 105) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: §1 Geltungsbereich (1) Die in Jugendwerkhöfen beschäftigten Lehrausbilder und Lehrmeister, die für die berufliche Qualifizierung der im Jugendwerkhof untergebrachten Ju- * 2. DB vom 4. November 1952 (GBl. Nr. 161 S. 1213);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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