Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 250

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 250 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 250); 250 Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 15. April 1966 (ohne Lohnfonds der Forschungs- und Ent-wicklungs- und Projektierungsabteilungen sou ie Betriebsberufsschulen und Lehrlingsausbildungsstätten) ; zuzüglich 6,5 % des geplanten Lohnfonds für Forschungs- und Entwicklungs- sowie Projektierungsabteilungen. Selbständige Projektierungs- und wissenschaftliche Industriebetriebe, die nach wirtschaftlicher Rechnungsführung arbeiten, bilden den planmäßigen Prämienanteil aus 6,5 % des geplanten Lohnfonds. Sofern bisher der planmäßige Prämienanteil mit einem niedrigeren Satz als 4,5 % des geplanten Lohnfonds berechnet wurde, ist dieser Prozentsatz weiterhin anzuwenden. Die Generaldirektoren der WB, die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke bzw. Leiter anderer Organe, denen Betriebe unterstellt sind, können in Übereinstimmung mit den zuständigen G werkschaftsleitungen im Rahmen des für ihren Bereich berechneten Gesamtvolumens den planmäßigen Prämienanteil für die Betriebe differenziert festlegen, um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Betriebe, die Lösung von Schwerpunktaufgaben u. ä. zu berücksichtigen. b) Bei Überbietung der staatlichen Vorgaben bzw. der Orientierungsziffern (s. Ziffern 2 und 5) werden zusätzliche Zuführungen entsprechend den vorgegi benen Staffeln (s. Ziff. 6) geplant. Dafür können die Betriebe bis zu 75 %, die WB (Zentrale) bis zu 5 % des zusätzlich geplanten Gewinns verwenden. c) Bei Unterschreitung der staatlichen Vorgaben bzw. Orientierungsziffern wird entsprechend den vorgegebenen Staffeln der planmäßige Prämienanteil gemindert. d) Bei Unterbietung der vorgegebenen Köhe der materiellen Kennziffern (s. Ziff. 5) ist entsprechend den vorgegebenen Staffeln die geplante Gesamtzuführung (Buchstaben a bis c) zu kürzen. 2. Die Höhe des Prämienfonds bei der Plandurchführung Die Höhe des Prämienfonds bei der Plandurchführung ergibt sich aus dem Grad der Erfüllung und Übererfüllung des geplanten Steigerungssatzes für die Effektivitätskennziffer gemäß vorgegebener Staffel und der Erfüllung der festgelegten materiellen Kennziffern für volkswirtschaftlich wichtige Aufgaben wie folgt: a) Wird ein in Höhe der staatlichen Vorgabe bzw. der Orientierungsziffer geplanter Steigerungssatz für die Effektivitätskennziffer und werden die festgelegten materiellen Kennziffern erfüllt, kann der planmäßige Prämienanteil gemäß Ziff. 1 Buchst, a in vol’er Höhe zugeführt werden. Wird ein über der staatlichen Vorgabe bzw. der Orientierungsziffer geplanter Steigerungssatz für die Effektivitätskennziffer und werden die festgelegten materiellen Kennziffern erfüllt, können zusätzlich zum planmäßigen Prämienanteil die gemäß Ziff. 1 Buchst, b vorgesehenen Zuführungen erfolgen. Für diese zusätzlichen Zuführungen können die Betriebe bis zu 75 0,o und die WB (Zentrale) bis zu 5 % des gegenüber der staatlichen Vorgabe zusätzlich erwirtschafteten Gewinns verwenden. b) Wird der in Höhe der staatlichen Planaufgabe geplante Steigerungssatz für die Effektivitätskennziffer bei Einhaltung der festgelegten materiellen Kennziffern übererfüllt, können zusätzliche Zuführungen zum Prämienfonds entsprechend dem erreichten Grad der Übererfüllung nach der vorgegebenen Staffel erfolgen. Dafür können die Betriebe bis zu 35 % und die WB (Zentrale) bis zu 2% des erwirtschafteten überplanmäßigen Gewinns verwenden. c) Werden die überbotenen Steigerungssätze nicht erreicht, die staatlichen Vorgaben bzw. Orientierungsziffern jedoch erfüllt, werden Zuführungen zum Prämienfonds wie bei Übererfüllung gemäß Buchst, b vorgenommen. d) Werden die in den staatlichen Vorgaben bzw. Orientierungsziffern vorgegebenen Steigerungssätze nicht erfüllt, vermindert sich der planmäßige Prämienanteil entsprechend den in den jeweils vorgegebenen Staffeln festgelegten Prozentsätzen. e) Werden die vorgegebenen materiellen Kennziffern nicht erfüllt, vermindert sich die mögliche Gesamtzuführung entsprechend den dafür geltenden Staffeln. Die Generaldirektoren und Betriebsleiter sind verpflichtet, in den Berechnungen für die Zuführung zum Prämienfonds diejenigen Ergebnisse und Faktoren auszugliedern, die nicht durch eigene Leistungen der Betriebskollektive erreicht wurden (z. B. Änderungen der Preise und der Abrechnungsmethoden). 3. Für die Höhe des Prämienfonds gilt bei der Planung und Plandurchführung folgende Begrenzung: a) In den Betrieben und WB (Zentrale) des Ministeriums für Grundstoffindustrie und des Ministeriüms für Erzbergbau, Metallurgie und Kali maximal das 2,5fache bei Überbietung und Erfüllung des vorgegebenen Steigerungssatzes und mindestens ein Drittel des. planmäßigen Prämienanteils, b) in den übrigen Betrieben und WB (Zentrale) maximal das 2fache bei Überbietung und Erfüllung des vorgegebenen Steigerungssatzes und mindestens ein Drittel des planmäßigen' Prämienanteils, c) in allen Betrieben und WB (Zentrale) bei Übererfüllung des geplanten Steigerungssatzes gemäß Ziff. 2 Buchst, b maximal das l,5fache des planmäßigen Prämienanteils, d) für den Prämienfonds der volkseigenen Projektierungs- und wissenschaftlichen Industriebetriebe, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und diese Richtlinie anwenden, gilt als obere Begrenzung das l,5fache und als untere Begrenzung ein Viertel des planmäßigen Prämienanteils. 4. Für die Berechnung der Höhe des Prämienfonds bei der Planung und Plandurchführung sind maßgebend: für die Betriebe die betrieblichen Kennziffern; für die WB (Zentrale) die Kennziffern der WB insgesamt. 5. Kennziffern für die Planung und Bildung des Prämienfonds Die Minister haben für ihre WB (Zentrale) und die Generaldirektoren für ihre Betriebe eine der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zum Ausdruck. Solche Gesetzmäßigkeiten sind: die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Eine Trennung in seine Begriffsteile öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit, wie sie im bürgerlichen Recht erfolgt, ist nicht zulässig.

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