Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 245

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 245 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 245); 245 der Deutschen Demokratischen Republik 1966 Berlin, den 6. April 1966 I Teil II Nr. 39 Tag Inhalt Seite 14. 3. 66 Dritte Durchführungsbestimmung zur Besoldungsverordnung 245 17. 3. 66 Anordnung über die Allgemeinen Leistungsbedingungen für radioaktive Stoffe 245 28. 3. 66 Anordnung zur Ergänzung der Richtlinien über die Besteuerung des Arbeitseinkommens (AStR) 248 1. 4. 66 Anordnung Nr. 2 über die Errechnung und Mitteilung von Einzelpreisen für Textil- und Konfektionserzeugnisse zur Vorbereitung der Industriepreisreform 248 Dritte Durchführungsbestimmung* zur Besoldungsverordnung. Vom 14. März 1966 Auf Grund des § 27 Abs. 2 der Besoldungsverordnung vom 24. Januar 1962 (GBl. II S. 49) wird zur Änderung der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 7. September 1962 zur Besoldungsverordnung (GBl. II S. 652) im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung und den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: §1 § 1 Abs. 2 der Zweiten Durchführungsbestimmung wird gestrichen. §2 § 3 Abs. 3 der Zweiten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „(3) Die Jahresendauszahlung für die während des Reservistenwehrdienstes zu berechnenden Arbeitseinheiten ist ebenfalls entsprechend Abs. 2 zu errechnen und am Jahresende vor der Auszahlung als Vergütungsausgleich um 20 % zu kürzen. Dabei ist zu beachten, daß die Gesamtsumme (Vorschuß und Jahresendauszahlung) um 20%, jedoch mindestens um 80 MDN monatlich bzw. bei angefangenen Monaten um 2,65 MDN je Einberufungstag, zu kürzen ist.“ §3 § 4 Abs. 2 der Zweiten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „(2) Der nach § 11 Abs. 2 der Verordnung an Mitglieder und Kandidaten der Produktionsgenossenschaften des Handwerks für die Zeit der Einberu- 2. DB vom 7. September 1962 (GBl. II Nr. 72 S. 652) fung zum Reservistenwehrdienst zu zahlende Vergütungsausgleich bemißt sich nach der Höhe dei durchschnittlichen täglichen Arbeitsvergütung des vorangegangenen Kalenderjahres. Der Vergütungsausgleich unterliegt der Besteuerung und der Beitragspflicht zur Sozialversicherung nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Nettovergütung ist vor der Auszahlung um 20 %, jedoch mindestens um 80 MDN monatlich bzw. bei angefangenen Monaten um 2,65 MDN je Einberufungstag, zu kürzen.“ §4 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. März 1966 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Allgemeinen Leistungsbedingungen für radioaktive Stoffe. Vom 17. März 1966 Auf Grund des § 33 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen gelten im Rahmen des Vertragssystems für alle Inlands-, Ausfuhr- und Einfuhrverträge, die die Lieferung von radioaktiven Stoffen im Sinne des Atomenergiegesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I S. 47) und der Strahlenschutzver- Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil II für die Monate Januar Februar März 1966;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

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