Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 212

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 212 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 212); 212 Gesetzblatt Teil II Nr. 33 Ausgabetag: 26. März 1966 §8 (1) In den Betrieben und HLO erfolgt die Tilgung der Finanzschulden aus Überplangewinnen bzw. eingesparten Verluststützungen. (2) Die geplante Überbietung der Orientierungsziffer Gewinn (Betriebsergebnis) wird als Tilgung der Finanzschuld maximal bis zur Höhe des Betrages angerechnet, der sich nach Abschluß des Jahres und erfolgter Bilanzbestätigung effektiv als Überbietung der Orientierungsziffer Gewinn bis zur Höhe der staatlichen Aufgabe ergibt. (3) Der Leiter des HLO ist berechtigt, Finanzschulden der ihm unterstehenden Betriebe maximal bis zur Höhe der bei den HLO überplanmäßig erwirtschafteten Gewinne nach den gesetzlichen Zuführungen zu den Fonds zu erlassen. (4) Bei Tilgung und Erlaß von Finanzschulden haben die gestundeten gegenüber den kreditierten Finanzschulden den Vorrang. §9 Der Finanzbedarf, der sich aus a) Tilgung der Finanzschuld nach § 8 Abs. 2 und b) Erlaß der Finanzschuld nach § 5 Abs. 2 und § 6 ergibt, ist bei zentralgeleiteten Betrieben und HLO aus dem Haushalt der Republik und bei bezirksgeleiteten Betrieben und HLO aus dem Haushalt des jeweiligen Rates des Bezirkes abzudecken, nachdem der Ministerrat bzw. Bezirkstag die Behandlung der Mindergewinne sowie außerplanmäßigen Verluste (Finanzschulden) und die Deckung des sich daraus ergebenden Finanzbedarfs beschlossen haben. § 10 Behandlung der Finanzschulden bei Änderung des Unterstellungsverhältnisses Die Behandlung von Finanzschulden bei der Übergabe von bezirksgeleiteten Betrieben oder Betriebsteilen an zentralgeleitete Organe bzw. HLO oder bei Übernahme bisher zentralgeleiteter Betriebe oder Betriebsteile durch Räte der Bezirke bzw. bezirksgeleitete HLO ist wie folgt vorzunehmen: a) in das Übergabe- bzw. Übernahmeprotokoll ist die Höhe der zu übergebenden bzw. zu übernehmenden Finanzschuld aufzunehmen, b) bei der Übergabe von bezirksgeleiteten Betrieben oder Betriebsteilen an zentralgeleitete Organe wird durch den Rat des Bezirkes, dem diese Betriebe oder Betriebsteile bisher unterstanden, die Finanzschuld festgelegt. Die Finanzschuld wird durch den Bezirkstag bestätigt und ist in der Bilanz des Betriebes auszuweisen. Der Finanzbedarf, der sich dabei aus Tilgung und Erlaß von Finanzschulden dieser Betriebe oder Betriebsteile ergibt, ist aus dem Haushalt des Rates des Bezirkes abzudecken. Die vom Bezirkstag bestätigten Finanzschulden sind vom zentralgeleiteten übergeordneten Organ bzw. HLO zu übernehmen und als Verpflichtung gegenüber dem Staat auszuweisen, c) bei der Übergabe von zentralgeleiteten Betrieben oder Betriebsteilen an Räte der Bezirke oder bezirksgeleitete HLO gelten sinngemäß die gleichen Grundsätze. Schlußbestimmungen §11 Einzelheiten für die Ermittlung und die Behandlung der Finanzschulden sind von dem Minister für Handel und Versorgung bzw. Minister für Gesundheitswesen im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen durch Anweisungen zu regeln. §12 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Entsprechend § 10 Abs. 2 der Verordnung vom 16. März 1964 über die Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. II S. 223) sind im Geltungsbereich dieser Anordnung nicht mehr anzuwenden: a) die Verordnung vom 23. Juli 1959 über die Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 645), b) die Erste Durchführungsbestimmung vom 25. September 1959 zur Verordnung über die Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 695), c) die Zweite Durchführungsbestimmung vom 7. Februar 1963 zur Verordnung über die Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 131). Berlin, den 4. März 1966 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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