Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 180

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 180 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 180); 180 Gesetzblatt Teil II Nr. 31 Ausgabetag: 17. März 1966 2. Anordnung Nr. 2 vom 6. Januar 1958 zur Anpassung der Vorschriften über das Verfahren in Ehesachen an die Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung (GBl. I S. 76); 3. Verordnung vom 9. November 1951 betreffend die Übertragung der Kindschaftsprozesse in die Zuständigkeit der Amtsgerichte (GBl. S. 1038); 4. der erste und zweite Abschnitt des 6. Buches sowie die §§ 739 bis 746, 860 bis 862 der Zivilprozeßordnung vom 30. Januar 1877; 5. § 2 Ziffern 1 und 3 der Verordnung vom 15. Oktober 1952 über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (GBl. S. 1057); (3) In Familiensachen sind nicht mehr anzuwenden: 1. §§ 323, 328, 708 Ziff. 6, 709 Ziff. 4 der Zivilprozeßordnung; 2. §§ 6 und 43 der Verordnung vom 4. Oktober 1952 zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung) (GBl. S. 988); 3. §§ 2, 5, 6, 7 der Anordnung vom 1. November 1953 über die Gerichtskosten im Beschlußverfahren (ZB1. S. 533) in der Fassung der Änderungsanordnung vom 3. Mai 1957 (GBl. I S. 294), soweit in diesen Bestimmungen auf das Hausratsverfahren verwiesen wird. (4) In Unterhaltssachen ist § 710 der Zivilprozeßordnung nicht mehr anzuwenden. (5) § 6 Satz 1 der Verordnung vom 9. Juni 1955 über die Pfändung von Arbeitseinkommen (GBl. I S. 429) erhält folgende Fassung: „Von den monatlichen Arbeitseinkünften des Schuldners ist der durch gerichtliche Entscheidung oder in einem bestätigten Vergleich sowie in einer nach § 55 Familiengesetzbuch beurkundeten Verpflichtung festgesetzte laufende monatliche Unterhaltsbetrag in voller Höhe pfändbar.“ (6) Soweit in anderen gesetzlichen Bestimmungen auf durch diese Verordnung aufgehobene oder geänderte Bestimmungen verwiesen wird, gelten die entsprechenden Bestimmungen dieser Verordnung. §49 Für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bei den Gerichten anhängigen Verfahren in Familiensachen finden die Bestimmungen dieser Verordnung Anwendung. §50 Soweit in zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die die Deutsche Demokratische Republik abgeschlossen hat oder denen sie beigetreten ist, eine andere Regelung vereinbart ist, finden die Bestimmungen dieser Verordnung keine Anwendung. §51 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Justiz. Berlin, den 17. Februar 1966 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister der Justiz Dr. Benjamin Erste Durchführungsbestimmung zum Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 17. Februar 1966 Auf der Grundlage des § 28 des Einführungsgesetzes vom 20. Dezember 1965 zum Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I 1966 S. 19) wird zur Durchführung von § 4 Abs. 2 des Familiengesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1965 (GBl. I 1966 S. 1) Ehe- und Familienberatungsstellen folgendes bestimmt: l §1 Aufgaben der Beratungsstellen (1) Ehe- und Familienberatungsstellen haben die Aufgabe, ratsuchenden Bürgern in den Fragen, die die Ehe, die Familie und die Beziehungen der Geschlechter betreffen, Rat und Hilfe zu geben. (2) Ihre Tätigkeit soll vor allem darauf gerichtet sein, durch rechtzeitige Beratung den Bürgern bei der Gestaltung ihres Lebens und bei der Erziehung ihrer Kinder auf der Grundlage der Normen des sozialistischen Rechts, insbesondere des Familienrechts, und der sozialistischen Moral zu helfen und sie vor ernsten Konflikten und Schäden zu bewahren. §2 Allgemeine Grundsätze für die Bildung der Beratungsstellen (1) Entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung sollen Ehe- und Familienberatungsstellen in den Kreisen durch den Rat des Kreises oder unter seiner Verantwortung durch den Rat der Kreisstadt gebildet werden. (2) Soweit das Bedürfnis dafür vorliegt und geeignete Kräfte gewonnen werden, können auch mehrere Beratungsstellen bzw. Zweigstellen einer Beratungsstelle in anderen Orten des Kreises eingerichtet werden. (3) Die Räte der Kreise erfüllen ihre Aufgaben bei der Bildung und Tätigkeit der Ehe- und Familienberatungsstellen in engem Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der zionistischen Ideologie, wie Chauvinismus, Rassismus und Expansion, von reaktionären imperialistischen Kreisen zur Verschärfung der internationalen Lage, zur Schürung des Antisowjetismus und des Antikosmmnismus und zum Kampf gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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