Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 179

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 179 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 179); Gesetzblatt Teil II Nr. 31 Ausgabetag: 17. März 1966 179 fungskläger aufzuerlegen, wenn die Berufung zurückgenommen wird. Das Gericht kann gemäß Abs. 1 eine andere Kostenentscheidung treffen. (3) Wird das Verfahren wegen Nichterscheinens des Klägers eingestellt, sind ihm die Kosten aufzuerlegen. Wird das Verfahren wegen Nichterscheinens beider Parteien eingestellt, ist über die Kosten entsprechend Abs. 1 zu entscheiden. (4) Wird ein Verfahren durch den Tod einer Partei beendet, sind die Kosten in entsprechender Anwendung des Abs. 1 der anderen Partei und dem Nachlaß des Verstorbenen aufzuerlegen. §43 Gebühren in Ehesachen (1) In Ehesachen werden die Gebühren auf der Grundlage des vierfachen monatlichen Bruttoeinkommens beider Ehegatten berechnet. Das Gericht kann ausnahmsweise unter Berücksichtigung der besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien den Streitwert herabsetzen. Die Mindestgebühr beträgt 40 MDN. (2) Für -die mit der Ehesache verbundenen Ansprüche gemäß § 18 Abs. 2 werden Gebühren nur erhoben, wenn die Ehe geschieden oder für nichtig erklärt wird und der Wert der verbundenen Ansprüche 2000 MDN übersteigt. Die einzelnen Werte sind zusammenzurechnen. Die Berechnung der Gebühren der Rechtsanwälte bleibt davon unberührt. (3) Für die sonstigen mit der Ehesache verbundenen Ansprüche sowie für einstweilige Anordnungen werden keine besonderen Gebühren erhoben. (4) Wird im Rechtsmittelverfahren nur die Entscheidung über einen oder mehrere mit der Ehesache verbundene Ansprüche angefochten, sind die Gebühren dieses Verfahrens nach den allgemeinen Bestimmungen zu berechnen. Der Streitwert darf nicht höher sein als der Streitwert erster Instanz. (5) Nimmt der Kläger die Klage auf Ehescheidung vor Beginn der Aussöhnungsverhandlung zurück, wird keine Gerichtsgebühr erhoben. Nimmt er sie während oder nach Ablauf der Aussöhnungsverhandlung, jedoch vor der Stellung von Sachanträgen in der streitigen Verhandlung zurück, wird eine halbe Gerichtsgebühr erhoben. §44 Kosten in anderen Familiensachen (1) In anderen Familiensachen finden die für das gerichtliche Verfahren in Zivilsachen geltenden Kostenbestimmungen Anwendung. (2) Wurde in Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft ein weiterer Verklagter einbezogen, trägt die außergerichtlichen Kosten des nicht als Vater festgestellten Verklagten der Kläger. Im übrigen sind die Kosten dem als Vater festgestellten Verklagten aufzuerlegen. (3) Der Staatsanwalt und das Organ der Jugendhilfe sind von der Zahlung von Gerichtskosten befreit. Die dem obsiegenden Gegner erwachsenden Kosten sind dem Staatshaushalt aufzuerlegen. Wird in Verfahren nach § 30 die Unwirksamkeit der Anerkennung oder der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft festgestellt, sind die Kosten dem Erziehungsberechtigten aufzuerlegen. §45 (1) In Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft und in Verfahren wegen des Unterhalts für minderjährige Kinder kann die Verhandlung auch ohne Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses durch den Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. (2) In Verfahren, in denen Rechte des Kindes durch den Erziehungsberechtigten im eigenen Namen wahrgenommen werden, ist für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einstweiliger Kostenbefreiung für den Erziehungsberechtigten das Einkommen und das Vermögen des Kindes maßgebend. Für die Kosten des Verfahrens haftet nur das Einkommen und das Vermögen des Kindes; ein gegen den Erziehungsberechtigten ergangener Vollstreckungstitel berechtigt zur Vollstreckung in das Einkommen und das Vermögen des Kindes. §46 Gebühren in anderen Familiensachen (1) Für die Berechnung der Gebühren in anderen Familiensachen finden die für das gerichtliche Verfahren in Zivilsachen geltenden Bestimmungen Anwendung. (2) Ist das Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft mit der Klage auf Zahlung von Unterhalt für das minderjährige Kind verbunden, werden die Gebühren auf der Grundlage des einjährigen Bezuges des beantragten Unterhalts berechnet. Wurde im Falle der Einbeziehung eines weiteren Verklagten ein Verklagter als Vater festgestellt, erfolgt die Berechnung nach der Höhe des Betrages, der hinsichtlich des als Vater festgestellten Verklagten beantragt ist. §47 Keine Inanspruchnahme für die Kosten der anderen Partei Für die Kosten des Verfahrens gemäß § 77 und § 79 Gerichtskostengesetz ist die andere Partei nach § 82 Gerichtskostengesetz nachträglich nicht in Anspruch zu nehmen. VI. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen §48 (1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1966 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Anordnung vom 7. Februar 1956 zur Anpassung der Vorschriften über das Verfahren in Ehesachen an die Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung Eheverfahrensordnung (EheVerfO) (GBl. I S. 145);;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene weist die Strategie der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit folgende wesentliche miteinander verbundene bzw, aufeinander abgestimmte Grundzüge auf: Staatssicherheit das do-, Unbedingte Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bis zu einer Tiefe von reicht und im wesentlichen den Handlungsraum der Grenzüberwachungs Organe der an der Staatsgrenze zur darstellt.

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