Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 138

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 138 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 138); 138 Gesetzblatt Teil II Nr. 24 Ausgabetag: 25. Februar 1966 (3) Für Minuslängenabweichungen, die mehr als das Zulässige betragen, kann der Besteller nach seiner Wahl Nachlieferung oder Minderung verlangen. Forderungen des Bestellers auf Vertragsstrafe und Schadenersatz wegen nicht qualitätsgerechter Leistung werden hiervon nicht berührt. §21 Feinhcitsab weiehungcn (1) Feinheitsabweichungen sind, soweit gesetzliche Bestimmungen nichts anderes festlegen, wie folgt zulässig: a) bei 3- und 4zyl. Garnen und Zwirnen aus VIF W-Typ und gefärbter Flocke + ./. 5 % b) bei den übrigen 3- und 4zyl. Garnen und Zwirnen + 3 % c) bei 2zyl. Vigogne-Garnen und Zwirnen über Nm 10 bis Nm 16 + ./. 7 % über Nm 16 bis Nm 24 + ./. 6 % (2) Die Feinheitsabweichungen bei Zwirnen beziehen sich auf den Einzelfaden. (3) Beträgt die Feinheitsabweichung mehr als das Zulässige, kann der Besteller nach seiner Wahl Nachlieferung, für zu grob gesponnenes Garn Gewichtsvergütung verlangen oder die Abnahme verweigern. Bei zu fein gesponnenem Garn erhöht sich der vertraglich vereinbarte Preis nicht. V. Streichgarne, Kammgarne und -zwirne, Handstrick-und Stopfgarne (Zwirne), Handarbeitsseiden, Nähseiden und Zwirne §22 Spezifizierung (1) Handstrick- und Stopfgarne, Handarbeitsseiden, Nähseiden und Zwirne sind nach Farben bis 6 Wochen vor Quartalsbeginn zu spezifizieren. (2) Streichgarne sind nach Drehung, Farbe, Aufmachung und Verwendungszweck wie folgt zü spezifizieren: a) rohweiße Garne spätestens 4 Wochen b) Buntgarne spätestens 6 Wochen vor Quartalsbeginn. (3) Ist der Produktionsmittelhandel Besteller für Streichgarne, beträgt die Spezifizierungsfrist bei Eigengeschäften (Lager- und Streckengeschäften) für rohweiße Garne 4 Wochen tür Buntgarne 6 Wodien vor Beginn der im Vertrag vereinbarten Lieferfrist. (4) Rohweiße Kammgarne und -zwirne sind 6 Wodien vor Quartalsbeginn nach Drehung, Aufmachung und Verwendungszweck zu spezifizieren. (5) Bunte Kammgarne und -zwirne sind nach Drehung, Farbe, Aufmachung und Verwendungszweck zu spezifizieren: a) ein Drittel der Quartalsmenge bis 12 Wochen b) ein Drittel der Quartalsmenge bis 8 Wochen c) ein Drittel der Quartalsmenge bis 2 Wochen vor Quartalsbeginn. §23 Feinheitsabweichung (1) Feinheitsabweichungen bei Streichgarnen, die die Zulässigkeitsgrenze der TGL unterschreiten, werden durch Vergütung an Gewicht ausgeglichen. (2) Feinheitsabweichungen bei Kammgarnen sind bis zu + / 5 0/o, höchstens bis zu 2 Gespinstfeinheiten, zulässig. Bei Kammgarnzwirnen bezieht sich diese Fein-heitsabweichung auf den Einzelfaden. (3) Beträgt die Feinheitsabweichung bei Streich- und Kammgarnen mehr als das Zulässige, kann der Besteller nach seiner Wahl Nachlieferungen, für zu grob gesponnenes Garn Gewichtsvergütung verlangen oder die Abnahme verweigern. Bei zu fein gesponnenem Streich- und Kammgarn erhöht sich der vertraglich vereinbarte Preis nicht. §24 Randfäden Bei Streichgarnen ist der Besteller zur Abnahme von Randfäden in Höhe bis zu 8 % verpflichtet, die auf die Vertragserfüllung angerechnet werden. Diese Randfäden sind vorwiegend auf roten Hülsen oder zur Kenntlichmachung auf andersfarbigen Hülsen zu liefern und getrennt zu verpacken. §23 Mängel Lassen vom Besteller angezeigte Mängel nicht von vornherein erkennen, daß die Garne oder Zwirne zu Beanstandungen des Gewebes oder sonstiger Erzeugnisse führen, ist er berechtigt, die Garne oder Zwirne zu verarbeiten. Er ist verpflichtet, nach Fertigung einer Zettelpartie (6 Ketten) in der Abteilung Vorbereitung (Schärerei) und bei Verarbeitung als Schuß nach Herstellung eines Stückes den Hersteller zu benachrichtigen, falls sich Mängel zeigen. §26 Farbkarten Für Handstrickgarne, Handarbeitsseiden,' Nähseiden und Zwirne sind durch die Lieferer den Bestellern Farbkarten kostenlos zur Verfügung zu stellen und halbjährlich zu ergänzen. §27 Besondere Bestimmungen für Webkammgarne und -zwirne (1) Der Lieferer hat dem Besteller bei der ersten Teillieferung im Güteattest die Anzahl der gröberen Fadenstellen über 4 cm Länge anzugeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten.

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