Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 135

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 135 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 135); Gesetzblatt Teil II Nr. 24 Ausgabetag: 25. Februar 1966 135 a) £ür rohweiße Garne und Zwirne 6 Wochen §8 b) für Buntgarne und Zwirne 8 Wochen Massetoleranzen vor Quartalsbeginn; (1) Bei Lieferungen nachfolgender Erzeugnisse sind 3. Kammgarne und -Zwirne je Farbe, Feinheit und Materialzusammensetzung Toleranzen von der vereinbarten Menge wie folgt zulässig: a) für rohweiße Kammgarne und Zwirne 8 Wochen a) bei rohweißen Garnen und Zwirnen, Erzeugnissen b) für Buntgarne und Zwirne 12 Wochen der Bastfaserindustrie sowie Handstrick- und vor Quartalsbeginn Stopfgarnen und Nähzwirnen + ./ 5 aufzugeben. b) bei bunten Garnen und Zwirnen sowüe bei Spe- §3 zialgarnen und -zwirnen + 10% oder .!. 5% Lieferfristen jedoch nicht mehr als 100 kg. (1) Die Partner haben in den Verträgen IStägige Lieferfristen zu vereinbaren, soweit Abs. 2 nicht zutrifft. (2) Bei Lieferungen von Waschwolle, Kammzug, Kämmlingen, Kämmereiabgängen und -abfällen: (2) In den Verträgen über Waschwolle, Kämmlinge, Kämmereiabgänge und -ablalle, Erzeugnisse der Bast-l'aserindustrie, Spezialgarne der Baumwollindustrie sowie in allen Verträgen mit dem Konsumg'üterbinnen-handel sind monatliche Lieferfristen zu vereinbaren. a) 50 kg, wenn die zu liefernde Monatsmenge nicht mehr als 1000 kg beträgt, b) 5%, wenn die zu liefernde Menge je Monat mehr als 1000 kg beträgt. §4 Die Abweichungen sind nur innerhalb der Monatslieferungen zulässig. Muster Die Musterbereitstellung regelt sich nach Anlage 1. (3) Bei Lieferungen von Reißspinnstoffen und aufbereiteten verspinnbaren textilen Abfällen: §5 a) + ./. 10 %, W'enn die zu liefernde Monatsmenge nicht mehr als 3000 kg beträgt, Güteatteste Die Lieferer sind verpflichtet, der ersten Lieferung einer Partie der im Teil B aufgeführten Erzeugnisse ein Güteattest beizufügen. Ausgenommen sind Lieferungen der Bastfaserindustrie und Lieferungen an den Konsumgüterbinnenhandel. b) + / 5 %, w’enn die zu liefernde Monatsmenge mehr als 3000 kg beträgt, c) + ./. 5 %, von der gesamten Quartalsmenge. §9 §6 Feststellung der Handels-, Hülsenmasse Garantie und der Gespinstfeinheit (1) Soweit das Deutsche Amt für Meßwesen und Warenprüfung keine anderen Festlegungen getroffen hat, ist eine Garanliehöchstfrist von 18 Monaten Vertragsinhalt. (1) Die absolute Trockenmasse und der jev'eils gültige Handelszuschlag ergeben die Handelsmasse (Rechnungsmasse). (2) Bei vertraglich vereinbarter Einlagerung sowie bei Lieferungen an den Produktionsmittelhandel verlängert sich die Höchstfrist um die Zeit dieser Einlagerung, jedoch höchstens um weitei'e 12 Monate. (2) Alle Handelsmasse-, Gespinstfeinheits- und Hülsendifferenzen werden nur im Rahmen der amtlichen Konditionierverfahren auf Grund der hierfür geltenden Bestimmungen entschieden, sofern der Lieferer die angezeigten Mängel nicht anerkennt. §7 (3) Sowohl Lieferer als auch Besteller haben das Sortenanteile Recht, die Erzeugnisse amtlich konditionieren zu lassen. Den Partnern von Wirtschaftsverträgen, für die Festlegungen der wirtschaftsleitenden Organe in den Koordinierungsvereinbarungen nicht verbindlich sind, wird empfohlen, die Sortenanteile zu vereinbaren, die in den Koordinierungsvereinbarungen festgelegt sind. (4) Die Erzeugnisse, die amtlich konditioniert werden, müssen sich im Anlieferzustand befinden. Sie müssen nach Entgegennahme unverzüglich der zuständigen Prüfstelle des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) oder einer vom DAMW be-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 135 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 135) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 135 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 135)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den Dezernaten der Deutschen Volkspolizei. Es wurden die Voraussetzungen für ein effektives und abgestimmtes System zur Sicherung einer aufgabenbezogenen Ausbildung der Offiziersschüler an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X