Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1252

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1252 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 1252); 1252 Gesetzblatt Teil II Nr. 157 Ausgabetag: 27. Dezember 1966 weiligen Baubrigade ausgenommen die bei der Verlegung von Teilnehmereim'ichtungen außerhalb des Grundstücks entstehenden besonderen Wegekosten werden durch einen Zuschlag gemäß Nr. 1 zu den im Abschnitt C mit* bezeichneten Positionen abgegolten. ' 3. Bei der Verlegung von Teilnehmereinrichtungen außerhalb des Grundstücks wird für die hierfür entstehenden besonderen Wegekosten zusätzlich zu den im Abschnitt C mit** bezeichneten Positionen ein Zuschlag gemäß Nr. 2 berechnet. 4. Unter Ortsgrenzen sind die Bebauungsgrenzen des postalischen Ortszustellbereiches zu verstehen. Einzelne bebaute Grundstücke (Abbauten), die von den Bebauungsgrenzen weniger als 500 m entfernt liegen, werden wie innerhalb der Bebauungsgrenzen liegend behandelt. §7 Im Abschnitt VII der Fernsprechgebührenvorschriften unter B entfallen die Nr. 19 und 20 ersatzlos. §8 Im Abschnitt VIII der Fernsprechgebührenvor-schriften entfallen die Nr. 6, 7 und 12 ersatzlos. Die Nr. 10 und 11 erhalten folgende Fassung: 10 17.00 bis 07.00 Uhr die Hälfte \ der Gebühren 11 07.00 bis 17.00 Uhr das für gleichlange Doppelte J Ferngespräche in der Zeit von 07.00 bis 17.00 Uhr gemäß Fernsprechgebührenvorschriften VII B Nr. 1 bis 13 89 Im Abschnitt X der Fernsprechgebührenvorschriften entfallen die Nr. 1 bis 4 und Nr. 13 ersatzlos. Nachgetragen wird folgende Gebühr: 15 Nebeneinträge je Zeile 5, MDN. §10 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. (2) Für bereits bestehende Nebenstellenanlagen treten die Gebühren nach §§ 2 bis 4 am 1. Januar 1968 in Kraft. Im Anschluß an technische Änderungen und Erweiterungen bestehender Nebenstellenanlagen werden die Gebühren entsprechend §§ 2 bis 4 jedoch zum Zeitpunkt der Änderung oder Erweiterung neu festgesetzt und berechnet. Berlin, den 29. November 1966 Der Minister fiir Post- und Fernmeldewesen Schulze ♦ Siehe Bestimmungen 1 und 2 ** Siehe Bestimmung 3 Anordnung Nr. 2* über den Telcxdienst. Telexordnung Vom 29. November 1966 Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I S. 365) wird zur Änderung der Anordnung vom 3. April 1959 über den Telexdienst Telexordnung (GBl. I S. 451) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 In der Anlage, Abschnitt VI, ist die Gebühr Nr. 3 ersatzlos zu streichen. In Abschnitt VII ist die Gebühr Nr. 21 in 5, MDN und die Gebühr Nr. 22 in 1,25 MDN abzuändern. §2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. Berlin, den 29. November 1966 Der Minister für Post- und Fernmcldevvesen Schulze ♦ Anordnung (Nr. 1) vom 3. April 1939 (GBl. I Nr. 28 S. 451) Anordnung Nr. 2* über postfremde Drahtfernmeldeanlagen. Vom 29. November 1966 Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I S. 365) wird zur Änderung der Anordnung vom 3. April 1959 über postfremde Drahtfernmeldeanlagen (GBl. I S. 456) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 In der Anlage 5, Abschnitt III Stromwegegebühren wird die Gebühr unter Nr. 7 der Gebührenübersicht (III) (Rundfunkübertragungsleitungen, besonders bespült) auf 28, MDN festgelegt. §2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. Berlin, den 29. November 1966 Der Minister für Post- und Fcrnmeldewesen Schulze * Anordnung (Nr. 1) vom 3. April 1959 (GBl. I Nr. 28 S. 458). Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Kiostersiraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiterder staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN. bis zum Umfang von 48 Selten 0,55 MDN je Exemplar, Je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließ- faeh 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin, Roßstraße 6 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rotationsdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

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