Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1220

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1220 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 1220); 1220 Gesetzblatt Teil II Nr. 15S Ausgabetag: 20. Dezember 1966' §2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1937 in Kraft. Berlin, den 17. Dezember 1966 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung Nr. 29* zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 15. Dezember 1966 Auf Grund der Änderungen der Eisenbahntarife im Rahmen der Industriepreisreform wird zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) vom 8. September 1938 (RGBl. II S. 663) folgendes angeordnet: §1 (1) Mit dem Inkrafttreten der Anordnung vom 25. November 1966 über den Stückguttransport durch Eisenbahn und Kraftverkehr Stückgut-Transport-Ordnung (StTO) (GBl. II S. 921) werden die den Stückguttransport betreffenden Bestimmungen der EVO nicht mehr angewendet, ausgenommen die §§ 4 bis 7 sowie § 54 Abs. 1 Buchst, d und Abs. 2 Buchst, a. (2) Soweit die Bestimmungen für Expreßgut auf die Bestimmungen der EVO für Stückgut verweisen, werden diese weiterhin angewendet. §2 (1) Die Begriffe „Wagenstandgeld“ und „Lagergeld“ werden in „Wagenstillstandsgebühr“ bzw. „Lagergebühr“ geändert. (2) Die Währungsbezeichnungen „DM“ und „Deutsche Mark“ werden in „MDN“ bzw. „Mark der Deutschen Notenbank“ geändert. §3 § 25 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die von der Beförderung ausgeschlossenen oder bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Stoffe und Gegenstände dürfen nicht als Gepäck aufgegeben werden.“ §4 (1) § 27 Abs. 2 wird ersetzt durch den Vermerk „Bleibt offen“. (2) § 27 Abs. 5 Buchst, f wird gestrichen. §5 §31 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Eine höhere Entschädigung kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Eisenbahn nach § 34 beansprucht werden.“ §6 § 34 erhält folgende Fassung: S. * Anordnung Nr. 28 vom 26. Oktober 1964 (GBl. II Nr. 104 S. 850) „§ 34 Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Eisenbahn (1) Bleibt offen. (2) Bleibt offen. (3) Wird nachgewiesen, daß neben einem Schaden aus Lieferfristüberschreitung ein von der Eisenbahn zu vertretender Schaden aus teilweisem Verlust oder aus Beschädigung entstanden ist, so können die im § 31 Absätze 2 und 3 vorgesehenen Entschädigungen beansprucht werden. (4) In allen Fällen, in denen gänzlicher oder teil-weiser Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Eisenbahn zurückzuführen sind, hat die Eisenbahn den nachgewiesenen Schaden jeweils bis zum Doppelten der im § 31 Absätze 2 und 3, im § 33 Abs. 1 und im Abs. 3 dieses Paragraphen vorgesehenen Höchstbeträge zu ersetzen. (5) Bleibt offen.“ §7 § 37 Abs. 5 wird ersetzt durch den Vermerk „Bleibt § 55 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen. §9 § 57 Abs. 2 wird ersetzt durch den Vermerk „Bleibt offen“. § 10 Im § 59 Abs. 3 wird in der 1. Zeile der Begriff „Wagenüberbelastung“ ersetzt durch „Wagenüberlastung“. §11 § 60 Abs. 2 Buchst, d erhält folgende Fassung: „d) bei einer während der Beförderung durch Witterungseinflüsse verursachten Überlastung, wenn der Absender nachweist, daß er bei der Beladung des Wagens die im § 59 Abs. 2 festgelegten Belastungsgrenzen oder bei der Beladung des Großbehälters das an diesem angeschriebene Ladegewicht nicht überschritten hat.“ §12 § 63 Abs. 4 Satz 4 erhält folgende Fassung: „Wird ein Wagen abbestellt, so hat der Besteller die tarifmäßige' Gebühr zu zahlen.“ §13 § 78 Abs. 4 wird ersetzt durch den Vermerk „Bleibt offen“. §14 § 89 Abs. 3 erhält folgende Fassung: “(3) Für die Angabe des Lieferwertes ist die tarifmäßige Gebühr zu zahlen.“ §15 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. Berlin, den 15. Dezember 1966 Der Minister für Verkehrswesen Dr. Kramer Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin. Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 MDN, Teil tl 1.80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je wehere 16 Seiten 0.15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt. 501 Erfurt. Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin. Roßstraße fi. Telefon: 51 05 21 - Gesamtherstellung: Staalsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rotationsdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens objektiv wirkenden Bedingungen genutzt, verändert neue geschaffen werden. Es gilt, über die Änderung der Motivierung die Zielstellung der Aussagen zu verändern.

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