Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1209

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1209 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 1209); Gesetzblatt Teil II Nr. 156 Ausgabetag: 20. Dezember 1966 1209 über die Zahlung von Preisdifferenzen im Zusammenhang mit der Industriepreisreform Preisstützungen für den Kohleplatzhandel (GBl. II S. 153 und S. 478). §2 Produktgebundene Preisstützungen, die auf der Grundlage der Bestimmungen über die Auszahlung und Kontrolle von produktgebundenen Preisstützungen ausgezahlt werden, gelten nicht als Preisausgleiche im Sinne dieser Anordnung. II. Preisausgleiche bei Lieferungen an Betriebe der Landwirtschaft (ausgenommen Lieferungen von Baumaterial und Futtermittel) §3 Lieferbetriebe (1) Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für alle Betriebe, die Erzeugnisse der Anlage 1 an die Betriebe der Landwirtschaft nach den preisrechtlichen Bestimmungen zu Preisen (Industrieabgabepreis, Großhandelsabgabepreis) nach dem Stand vom 31. Dezember 1986 liefern (im folgenden Lieferbetriebe). (2) Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten auch für den VEB Chemiehandel für Düngemittellieferungen an die Betriebe der Landwirtschaft sowie an die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften oder die sonstigen Betriebe des Düngemittelhandels, die nach den preisrechtlichen Bestimmungen zu Abgabepreisen des VEB Chemiehandels an die Betriebe der Landwirtschaft erfolgen. (3) Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten nicht für Betriebe, die Baumaterial und Futtermittel an die Betriebe der Landwirtschaft liefern. §4 Grundlagen des Preisausgleichcs (1) Preisausgleiche sind a) den Lieferbetrieben zuzuführen, wenn die Preise nach dem Stand vom 1. Januar 1967 höher sind als die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1966, b) von den Lieferbetrieben abzuführen, wenn die Preise nach dem Stand vom 1. Januar 1967 niedriger sind als die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1966. (2) Preisausgleiche für Düngemittel sind dem VEB Chemiehandel zuzuführen, wenn die für ihn gültigen Großhandelsverrechnungspreise höher sind als seine Abgabepreise an Betriebe der Landwirtschaft und den sonstigen Düngemittelhandel. §5 Entstehung des Zahlungsanspruches und der Zahlungsverpflichtung Der Anspruch auf Preisausgleich bzw. die Verpflichtung zur Abführung eines Preisausgleiches entsteht für Lieferbetriebe mit der Erteilung der Rechnung. Wird eine Rechnung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht oder verspätet erteilt, entsteht die Verpflichtung zur Abführung des Preisausgleiches mit dem Tag der Auslieferung der Erzeugnisse aus dem Lieferbetrieb. 1 §6 Höhe des Preisausgleichcs Die Höhe des Preisausgleiches ergibt sich aus der Differenz zwischen dem für den Lieferbetrieb gültigen Abgabepreis und dem für den Abnehmer gültigen Einkaufspreis. §7 Fälligkeit des Preisausgleiches (1) Der Preisausgleich (Zuführung und Abführung) ist für Lieferbetriebe fällig einen Tag nach Ablauf der im § 2 der Anordnung vom 3. September 1964 über die Fälligkeit von Geldforderungen und Geldverbindlichkeiten aus Warenlieferungen und sonstigen Leistungen Fälligkeits-Anordnung (GBl. II S. 770) aufgeführten Zahlungsfristen. (2) Soweit für Lieferungen privater Betriebe die Bestimmungen der im Abs. 1 aufgeführten Fälligkeits-Anordnung nicht anzuwenden sind, ist der Preisausgleich (Zuführung und Abführung) innerhalb von 8 Werktagen fällig. (3) Der-Leiter der für die Kontoführung zuständigen Bank kann auf Antrag der Betriebe andere Fälligkeitstermine festlegen. §8 Zu- und Abführungen des Preisausglciches (1) Lieferbetriebe, die einen Anspruch auf Preisausgleich (Zuführung) haben, erhalten diesen auf Antrag von der für ihre Kontoführung zuständigen Bank (einschließlich Sparkassen und Bäuerliche Handelsgenossenschaften). (2) Lieferbetriebe, die zur Abführung von Preisausgleichen verpflichtet sind, führen diese an die für ihre Kontoführung zuständige Bank ab. (3) Die kontoführende Bank verrechnet den Preisausgleich mit dem Haushalt der Republik. III. Preisausgleiche, die bei Bau- und Meliorationslcistungen sowie bei Lieferung von Baumaterial für Betriebe der Landwirtschaft entstehen §9 Liefcr- und bauausführende Betriebe (1) Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für alle Betriebe, die Bau- und Meliorationsleistungen aus dem Geltungsbereich der in Anlage 1 aufgeführten Preisanordnungen für Betriebe der Landwirtschaft durchführen (bauausführende Betriebe) sowie Baumaterialien an Betriebe der Landwirtschaft liefern (Lieferbetriebe). (2) Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten auch für zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen und Meliorationsgenossenschaften, wenn durch Entscheidung des zuständigen Kreislandwirtschaftsrates für diese Betriebe die Preise nach dem Stand vom 1. Januar 1967 wirksam werden. § 10 Grundlagen des Preisausgleiches (1) Die Liefer- bzw. bauausführenden Betriebe übersenden mit der Rechnung für den auftraggebenden Betrieb der Landwirtschaft zu Preisen des Jahres 1966 gleichzeitig eine Rechnung an die für den Auftraggeber kontoführende Filiale der Landwirtschaftsbank. Diese Rechnung ist sowohl zu Preisen des Jahres 1966 als auch zu Preisen nach dem Stand vom 1. Januar 1967 zu erteilen. (2) Auf der Grundlage der nach Abs. 1 eingegangenen Rechnungen haben die zuständigen Filialen der Landwirtschaftsbank zusammen mit den von den Auftraggebern zur Überweisung angewiesenen Beträgen die Preisausgleiche an den Liefer- bzw. bauausführenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland, einschließlich spezieller sozialistischer Länder, Wiedereingliederung Haftentlassener, sowie zur umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den. aufsichtsführenden.

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