Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 118

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 118 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 118); 118 Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 23. Februar 1966 §2 Verwendung von Mehreinnahmen (1) Uber Mehreinnahmen im Haushalt der Republik verfügt gemäß § 12 Buchst, g des Gesetzes vom 17. Februar 1954 über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Ministerrat. (2) Werden durch zusätzliche Leistungen Mehreinnahmen erzielt, so können die Minister und die Leiter der zentralen Staatsorgane entscheiden, daß im selben Kapitel bis zur gleichen Höhe die dafür geplanten Ausgaben überschritten werden, wenn sie in unmittelbarer Beziehung zu den Mehreinnahmen stehen. Das gilt auch für Honorare. Die Minister und die Leiter der zentralen Staatsorgane können die Entscheidungsbefugnis hierüber den Leitern ihrer nachgeordneten staatlichen Einrichtungen übertragen. Örtliche Haushalte §3 Umverteilung von Haushaltsmitteln (1) Werden durch die Umverteilung von Haushaltsmitteln bei der Durchführung des Haushaltsplanes die von den örtlichen Volksvertretungen für die einzelnen Bereiche festgelegten Haushaltsmittel in der Höhe der Einnahmen und Ausgaben wesentlich verändert, so daß die Entwicklung zum Beispiel der Volksbildung und des Gesundheitswesens nicht in dem beschlossenen Umfange erfolgen kann oder umfangreiche Veränderungen zwischen den Bereichen eintreten, so kann gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1966 diese Umverteilung von Haushaltsmitteln nur nach Beschlußfassung durch die Volksvertretungen erfolgen. Werden durch die Umverteilung von Haushaltsmitteln die für die Einzelpläne oder Aufgabenbereiche festgelegten Haushaltsvolumen nicht wesentlich verändert, so können die örtlichen Räte diese Umverteilungen in eigener Zuständigkeit durchführen. Einzelheiten hierzu regeln die Volksvertretungen entsprechend den konkreten örtlichen Bedingungen und auf Grund ihrer Rechte gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1966. (2) Die örtlichen Räte können außerplanmäßigen Haushaltsausgleich beantragen, wenn durch die Umverteilung von Investitionsaufgaben zwischen den In-veslitions- bzw. Planträgern durch die nach den gesetzlichen Bestimmungen dafür Berechtigten die im Haushaltsplan des örtlichen Organs insgesamt geplanten Mittel für die Finanzierung der Investitionen nicht ausreichen. Werden durch die Umverteilung der Investitionen geplante Haushaltsmittel nicht benötigt, sind sie an den Haushalt der Republik abzuführen. §4 Zweckgebundene Fonds Zu den zweckgebundenen Fonds im Sinne des § 13 Abs. 5 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1966 gehören der Fonds für die Wiederherstellung und Erhaltung sowie Neuschaffung von volkseigenem Wohn-raum nach der Verordnung vom 24. Januar 1957 über die Verbesserung der Verwaltung volkseigenen Wohnraumbesitzes (GBl. I S. 89); der Prämienfonds der staatlichen Organe und Einrichtungen nach der Verordnung vom 21. Mai 1959 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den Organen der staatlichen Verwaltung einschließlich WB, den staatlichen Einrichtungen sowie in den volkseigenen Banken, Sparkassen und Versicherungen (GBl. I S. 549); der Amortisationsfonds der örtlichen Versorgungswirtschaft nach der Amortisationsfonds-Anordnung vom 13. Mai 1965 (GBl. II S. 383); die entsprechend § 7 Abs. 4 der Anordnung vom 2. November 1963 über die ökonomische Nutzung und die Abgabe ungenutzter beweglicher Grundmittel und Materialien in den staatlichen Organen und Einrichtungen (GBl. II S. 763) nicht verbrauchten Anteile an den Verkaufserlösen. §5 Außerplanmäßige Einnahmen (1) Als außerplanmäßige Einnahmen erhalten die örtlichen Räte a) Verspätungszuschläge, Verzugszuschläge und Mahngebühren, die sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von volkseigenen Betrieben wegen verspäteter Leistung von Gewinnabführungen und sonstigen Abführungen erheben; b) die im Ergebnis von Preisprüfungen festgestellten Mehrerlöse wegen Preisüberschreitungen der ihnen unterstehenden volkseigenen Betriebe, soweit sie für die Preiskontrolle in diesen Betrieben verantwortlich sind. Stellen die örtlichen Räte bei Preisüberprüfungen in anderen volkseigenen Betrieben Mehrerlöse fest, so erhalten sie 10 % dieser Mehrerlöse; die weiteren 90% sind an den Haushalt des staatlichen Organs abzuführen, dem die Betriebe unterstehen. (2) Als außerplanmäßige Einnahmen erhalten die Räte der Kreise über die im Abs. 1 genannten Mittel hinaus a) Verspätungszuschläge, Verzugszuschläge sowie Mahn- und Vollstreckungsgebühren, die sie wegen verspäteter Zahlung bzw. Vollstreckungsmaßnah men bei Steuern und Abgaben von den Betrieben der nichtvolkseigenen Wirtschaft erheben; b) die im Ergebnis von Preisprüfungen festgestellten Mehrerlöse aus Preisüberschreitungen der Betriebe der nichtvolkseigenen Wirtschaft auf ihrem Territorium, unabhängig von deren Zuordnung. (3) Die Räte der Kreise sind verpflichtet, die Städte und Gemeinden, durch deren Initiative Mehrerlöse festgestcllt wurden, am Mehrerlösaufkommen aus Preisüberschreitungen zu beteiligen. Wenn die Räte der Bezirke Mehrerlöse feststellen, sind sie berechtigt, sich bis zur Höhe der festgestcllten Mehrerlöse zu beteiligen. (4) Die örtlichen Räte sind berechtigt, aus dem Mehrerlösaufkommen aus Preisüberschreitungen Prämien für gute Leistungen in der gesellschaftlichen Preiskontrolle zu zahlen. Auf solche Prämien werden keine Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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